…Abs. 1 Z 9 ErbStG Zuwendungen zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten steuerfrei seien. Diese Befreiung sei jedoch nur auf Zuwendungen unter Lebenden, nicht aber auf Erwerbe von Todes wegen anwendbar. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag wurde ergänzend darauf verwiesen, dass…
…für die Witwe zu bewahren, schließt seinen Bereicherungswillen nicht aus, weswegen der Erwerb von Todes wegen aus den Versicherungsleistungen (vererbte Leibrentenversicherung) nicht als nicht erbschaftssteuerbarer Unterhalt, sondern zur Gänze als steuerpflichtiger Erwerb gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG zu qualifizieren ist. Somit war der…
…konnte, für die Witwe zu bewahren, schließt seinen Bereicherungswillen nicht aus, weswegen der Erwerb von Todes wegen aus den Versicherungsleistungen (vererbte Leibrentenversicherung) nicht als nicht erbschaftssteuerbarer Unterhalt, sondern zur Gänze als steuerpflichtiger Erwerb gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG zu qualifizieren ist. Wien, am…
…selbst ein, dass das von ihr festgestellte Einkommen der Beschwerdeführerin und deren eigenes (vom Erblasser erworbene) Vermögen nicht ausreichten, den nach den bisherigen Lebensverhältnissen angemessenen Unterhalt zu bestreiten. Das Vorbringen der Beschwerdeführerin, mit der ausbezahlten Versicherungsleistung würden gerade etwa die Kosten des Seniorenheimes abgedeckt, in…
…dem LG gegebenenfalls den kalkulierten Restwert des Leasingobjektes zu ersetzen (Pkt 7.3). Schließlich ist der LN verpflichtet, eine eventuelle Differenz zwischen dem nach ordnungsgemäßer Vertragsbeendigung erzielten Verwertungserlös und dem kalkulierten Restwert zur Abdeckung der erhöhten Wertminderung nachzuzahlen. Von etwaigen Übererlösen erhält der LN 75…
…des Erblassers infolge Nachlasskonkurses nichts erworben. Deswegen ist der Erwerb von Todes wegen aus den Versicherungsleistungen als Unterhalt, der nicht unter § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG fällt, zu qualifizieren. Eine Zusammenrechnung gemäß § 11 ErbStG erübrigt sich daher. Die Bw. ersuchte zwar um Fristverlängerung zur…
…auf Grund des Erb- und Pflichtteilsübereinkommens vom 7. Juni 2002. Die Forderung der Allgemeinen Bausparkasse wurde im eidesstättigen Vermögensbekenntnis unter Abzug einer Versicherungsleistung von € 4.288,00 mit € 3.847,07 und die Forderung des Landes Niederösterreich wurde mit einem zur Hälfte den…
…dem Ergebnis der Sachverhaltswürdigung des Finanzamts (das Ehepaar lebt in seiner fremdfinanzierten Eigentumswohnung, ohne Zwischenschaltung eines Mietvertrages und Sachbezugswertes wären die Zahlungen für Kredit und Lebensversicherung nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung) entgegenzutreten brachte die Bw. mit dem Vorlageantrag - abgesehen von Ausführungen zur Änderung der Bewirtschaftungsart…
…zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen (verwertbaren) Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Ist kein ausreichender Nachlass zur Deckung der Begräbniskosten vorhanden, so haften hiefür die zum Unterhalt des Verstorbenen Verpflichteten. Finden die Begräbniskosten in den vorhandenen Nachlassaktiva Deckung, kommt die Berücksichtigung…
…persönlichen Billigkeitsgrundes gebotene Ermessensausübung, die Heranziehung des Bf. zur Entrichtung der Abgabenschuld, aufgrund dessen untergeordneten Tatbeitrages, unangemessen erscheint. Dazu wird bemerkt, dass, der Umstand, dass der Bf. im gegenständlichen Fall, aufgrund der im Bezug habenden Strafurteil enthaltenen Feststellungen, von der zuständigen Abgabenbehörde, mangels Erfüllung eines…
…ein Betrag von €: 792,62.-(= S: 10.906,69.-) übrig bleibt, damit angemessen für ihren Nahrungsstand sorgen bzw. für fallweise notwendige Extraausgaben (zB. Putzerei, Bekleidung Brille) im erforderlichen Ausmaß vorsorgen kann, und den darüber hinaus verbleibenden Restbetrag zur Abstattung des in Rede stehenden…
…ein Betrag von €: 792,62.- (= S: 10.906,69.-) übrig bleibt, damit angemessen für ihren Nahrungsstand sorgen bzw. für fallweise notwendige Extraausgaben (zB. Putzerei, Bekleidung Brille,) im erforderlichen Ausmaß vorsorgen kann, und den darüber hinaus verbleibenden Restbetrag zur Abstattung des in Rede stehenden…
…im Verlassenschaftsverfahren. Somit bestand für sie keinerlei Verpflichtung zur Abdeckung von Krediten ihres geschiedenen Ehegatten. Im Umfang der erhaltenen Versicherungsleistung ist daher eine Bereicherung der Begünstigten gegeben. Nun hat jedoch der Verwaltungsgerichtshof in einer Vielzahl von Erkenntnissen ausgesprochen, dass hinsichtlich eines Erwerbes im Sinn des §…
…ist an die tatsächliche Leistung des Unterhalts geknüpft. Liegt eine behördliche Festsetzung (Gericht oder Jugendamt) der Unterhaltsleistung nicht vor, steht der Unterhaltsabsetzbetrag nur für jeden Kalendermonat zu, in dem der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die von den Gerichten angewendeten Regelbedarfsätze nicht…
…gegen die Behandlung des Unfalltaggeldes von der SUVA in Höhe von 1.393,20 SFr als steuerpflichtigen Bezug und brachte vor, dass er laut dem Scheidungsvergleich verpflichtet sei, ab 1. Mai 2006 für seine vier Kinder 1.375,00 € pro Monat Unterhalt zu zahlen…
…die frz Sozialhilfe von ca € 400,-- zur Verfügung stand, während die Bw glaubhaft vorbrachte, dass sie und ihr Gatte auch schon damals entsprechende Beträge zur Deckung des Unterhalts überwiesen haben, ist evident, dass die Bw bis zu diesem Zeitpunkt den Unterhalt überwiegend geleistet hat…
…Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Hingegen dürfen nach § 20 Abs. 1 EStG 1988 bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: 1. Die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt…
…9, und VwGH vom 10.8.2005, 2004/13/0170). Zur Überprüfung des Eintritts der Volljährigkeit sind die jeweiligen nationalen Volljährigkeitsbestimmungen heranzuziehen. Der Bw hat Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung in der Höhe von jeweils € 600,-- für seine Kinder J , geboren am 1978 , E , geboren…
…Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag abgegolten, gem. Z. 2 für Kinder, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben und für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, Leistungen des gesetzlichen Unterhalts durch den Unterhaltsabsetzbetrag. Nur im Fall der Z.4, also Unterhaltsleistungen, die zur Deckung von Aufwendungen gewährt…
…den Wohnort ausgelöst werden: der Wohnort der Kinder. (2) Bei Zusammentreffen von Ansprüchen werden die Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften gewährt, die nach Absatz 1 Vorrang haben. Ansprüche auf Familienleistungen nach anderen widerstreitenden Rechtsvorschriften werden bis zur Höhe des nach den vorrangig geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Betrags…