…ein Konvolut an Unterlagen zum Nachweis der erfolgten Ausfuhr bzw. der Versendung oder Beförderung in das übrige Gemeinschaftsgebiet vor. Das Finanzamt erließ in weiterer Folge einen endgültigen Bescheid vom 20.11.2003 betreffend Umsatzsteuer 2002, welcher inhaltlich mit dem vorläufigen Bescheid vom 13.10.2003…
…habe. Die anlässlich der Einfuhrabfertigungen verwendeten deutschen UID-Nummern seien entweder nicht mehr gültig gewesen oder hätten ein anderes Unternehmen betroffen. Ebenso wenig seien die vorgelegten Frachtdokumente geeignet, einen Nachweis über die Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu erbringen. Mit Schreiben vom 9…
…Bw. aber, anders als in den oa. Fällen, nicht die Versendung oder Beförderung in das Drittland besorgt und es sei der Transport auch nicht auf Rechnung der Bw. erfolgt. Aus den genannten Gründen liege daher keine steuerfreie Ausfuhrlieferung, sondern vielmehr eine steuerpflichtige Inlandslieferung vor. Da…
…Zeitpunkt des Beginns der Versendung oder Beförderung an den Erwerber befindet. Abweichend von Art. 8 Abs. 1 Buchstabe a gilt gemäß Art. 28b Teil B Abs. 1 der 6. MwSt-RL als Ort einer Lieferung von Gegenständen, die durch den Lieferer oder für dessen Rechnung…
…die von einem Drittgebiet oder einem Drittland aus in einen anderen Mitgliedstaat als den Mitgliedstaat der Beendigung der Versendung oder Beförderung versandt oder befördert werden, sofern die Lieferung dieser Gegenstände durch den gemäß Artikel 201 als Steuerschuldner bestimmten oder anerkannten Importeur bewirkt wird und gemäß…
…Lieferung ist beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat steuerbar. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Gemäß Art 7 Abs 2 UStG gilt als innergemeinschaftliche Lieferung auch das einer Lieferung gleichgestellte…
…stellt sicher, dass bei der Versendung oder Beförderung der Ware durch den Lieferer an private Abnehmer in andere Mitgliedsstaaten die Besteuerung im Bestimmungsland erfolgt, da es ansonsten infolge der unterschiedlichen Steuersätze zu Wettbewerbsverzerrungen kommen könnte. Um bei der Versendung an private Abnehmer im Ausland, die…
…Art. 3 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 bzw. ein Versenden oder Befördern für Zwecke des in den Anmeldungen angegebenen Empfängers E. im Sinne des Art. 28a Abs. 5 Buchstabe b der 6. MWSt-RL nicht vor. Die Beschwerdeausführungen zum Vorliegen der materiellen Voraussetzungen von…
…der Beendigung der Versendung oder Beförderung der Gegenstände besteuert worden ist." Art. 138 Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem lautet: "(1) Die Mitgliedstaaten befreien die Lieferungen von Gegenständen, die durch den Verkäufer, den Erwerber oder für ihre…
…31. Mai und 1. Juni 2011 als unbegründet abgewiesen. Eine Lieferung gelte dort als ausgeführt, wo die Versendung oder Beförderung ende. Die Lieferung sei im jeweiligen Bestimmungsmitgliedstaat steuerbar und steuerpflichtig. Die Lieferungen seien somit in Deutschland steuerpflichtig. Da die G-Ltd dort nicht veranlagt werde…
…Art. 3 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 bzw. ein Versenden oder Befördern für Zwecke des in den Anmeldungen angegebenen Empfängers E. im Sinne des Art. 28a Abs. 5 Buchstabe b der 6. MWSt-RL nicht vor. Die Beschwerdeausführungen zum Vorliegen der materiellen Voraussetzungen von…
…über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, BGBl. 401/1996 erlassen. Diese Verordnung lautet auszugsweise wie folgt: "§ 1. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Art. 7 UStG 1994) muss der Unternehmer eindeutig und leicht nachprüfbar nachweisen, dass er oder der Abnehmer den…
…3 Abs. 8 UStG 1994 wird der innergemeinschaftliche Erwerb in dem Gebiet des Mitgliedstaates bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet. Verwendet der Erwerber gegenüber dem Lieferer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so gilt der…
…stellt sicher, dass bei der Versendung oder Beförderung der Ware durch den Lieferer an private Abnehmer in andere Mitgliedsstaaten die Besteuerung im Bestimmungsland erfolgt, da es ansonsten infolge der unterschiedlichen Steuersätze zu Wettbewerbsverzerrungen kommen könnte. Um bei der Versendung an private Abnehmer im Ausland, die…
…Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, 77/388/EWG, so auszulegen, dass der Ort des Beginns der Versendung oder Beförderung auch dann maßgeblich ist, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand ein Liefergeschäft abschließen und die mehreren Liefergeschäfte mit einer einzigen Warenbewegung erfüllt werden? 2. Können mehrere Lieferungen…
…die von einem Drittgebiet oder einem Drittland aus in einen anderen Mitgliedstaat als den Mitgliedstaat der Beendigung der Versendung oder Beförderung versandt oder befördert werden, sofern die Lieferung dieser Gegenstände durch den gemäß Artikel 201 als Steuerschuldner bestimmten oder anerkannten Importeur bewirkt wird und gemäß…
…vorliegt. In beiden Fällen wäre aber der Lieferort gem. § 3 Abs. 8 UStG 1994 am Beginn der Beförderung oder Versendung im Ausland, sodass die Umsatzsteuer in der Rechnung jedenfalls nur aufgrund der Rechnungslegung geschuldet wird, weshalb schon aus diesem Grund kein Vorsteuerabzug aus der Rechnung…
…auf Grund des Ablaufes der diesbezüglichen Aufbewahrungsfrist nicht dazu führen, den Nachweis der Versendung oder Beförderung des oben beschriebenen Schmuckstückes in das Ausland als nicht erbracht anzusehen. Die weiteren diesbezüglichen Ausführungen der Bw., dass eine andere Ansicht gegen das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Gleichheit und…
…ob die Versendung bzw. Beförderung durch den Lieferer oder den Erwerber oder durch eine dritte Person durchgeführt wird. Die Bestimmung des § 3 Abs. 8 UStG 1994 entspricht demnach jedenfalls den Vorgaben des Richtlinienrechts. Zu beachten ist allerdings, dass nur die Versendung eines alle vertraglich ausbedungenen…
…vor. Im Fall der Anmeldung WE-Nr. 024 konnten keine Versendungs- oder Beförderungsnachweise beigebracht werden. Im Rahmen seiner Beweiserhebungen veranlasste der Unabhängige Finanzsenat Abfragen der UID-Nummern in der MIAS-Datenbank zum jeweiligen Datum der Annahme der Zollanmeldungen, führte Recherchen im Internet durch und holte…