…an den Sohn komme daher nicht in Betracht. Die vom kapitalisierten Wert der Rentenforderung zur Gänze im Jahr 1985 vorgenommene Besteuerung könne auch deshalb nicht richtig sein, weil diesfalls allenfalls im Jahr 2000 vereinnahmte Rentenzahlungen bereits 15 Jahre früher besteuert würden. Abgesehen von diesen Einwendungen…
…9.1977, 1996/75). Nur für den Fall also, dass der Nachsichtswerber im Abgabenfestsetzungsverfahren an einer gehörigen Rechtsverfolgung allein aus in der Sphäre der Behörde begründeten Umständen gehindert war, können dadurch unterlassene Einwendungen im Nachsichtsverfahren mit Erfolg nachgeholt werden, und die Abgabeneinhebung damit unbillig iSd. §…
…16/0104). Wie das Finanzamt anführe, hätte der Geschäftsführer die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden an der Erfüllung seiner abgabenrechtlichen Verbindlichkeiten gehindert hätten. Kausalität: Ursache der Nichtabfuhr von Abgaben bzw. deren Uneinbringlichkeit wäre allfälliges betrügerisches Handeln Dritter. Da der Bw. von den Malversationen…
…0613), was bedeutet, dass der Geschäftsführer seine Schuldlosigkeit an der Nichtentrichtung haftungsgegenständlicher Abgaben nachzuweisen hat. Zum tatbestandsmäßigen Verschulden iSd. § 9 BAO reicht bereits fahrlässiges Handeln oder Unterlassen aus. Ein solches nimmt die Rechtsprechung bereits dann an, wenn der Vertreter die Gründe nicht darlegen kann, aus…
…kann dem Bw. kein Verschulden an der Nichtentrichtung dieser Abgabe angelastet werden (UFS 17.4.2003, RV/0195-W/03). Es verbleiben daher folgende Abgabenschuldigkeiten: | Umsatzsteuer 2006 | 9,18 | Umsatzsteuer 08/2007 | 643,79 | Dienstgeberbeitrag 10/2007 | 2,96…
…weshalb die genannten Voranmeldungen nicht bzw. nicht fristgerecht beim Finanzamt eingereicht wurden und ob dem Bf. an der unterlassenen bzw. verspäteten Abgabe ein Verschulden im oa. Sinn anzulasten ist. Die endgültige Sachverhaltsklärung und abschließende rechtliche Beurteilung sind - nach Durchführung des Untersuchungsverfahrens, in welchem dem Bf…
…insbesondere zu klären, aus welchen Gründen die bereits vorbereitete Voranmeldung 9/2007 nicht beim Finanzamt eingereicht wurde und ob den Bf an der unterlassenen Abgabe ein Verschulden im o.a. Sinn anzulasten ist. Die endgültige Sachverhaltsklärung und abschließende rechtliche Beurteilung sind - nach Durchführung des Untersuchungsverfahrens…
…in ihren KESt-Anmeldungen die unterlassenen KESt-Abzüge dem FA gegenüber insofern offen gelegt hat, als sie jeweils darauf verwiesen hat, dass es sich um die Dividendenzahlungen an die Schweizer Muttergesellschaft handelt. Gleichfalls sind die Ausführungen der BP in Bezug auf das Jahr 2005 ("Die…
…an die Berufungsbehörde der ersten Stufe zurück verweisende Erledigung einer Beschwerde setzt voraus, dass Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO - danach haben Abgabenbehörden von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und für die Erhebung der Abgaben wesentlich sind) unterlassen…
…von den Abgabenbescheiden Kenntnis haben dürfte. Ein Verschulden müsste daher bereits anlässlich der unterlassenen oder unrichtigen Selbstbemessung dieser Abgaben gegeben sein und kann somit nicht allein mit der Nichtentrichtung dieser Abgaben (nur für diese gilt die Beweislastumkehr) begründet werden. Daher geht die Begründung im Haftungsbescheid…
…ihm erst bei der Spruchsenatsverhandlung im November 2006 zu Bewusstsein gekommen. Er habe gar nicht vorsätzlich handeln können, weil er über die Vorgänge nicht Bescheid gewusst habe. Die Erstbeschuldigte gab an, dass in den Jahren 2001 und 2002 Umsatzsteuervoranmeldungsformulare verwendet wurden, welche sie ausgefüllt habe…
…Diese Arbeiten hätte er jedoch ausgelagert, nämlich an seine Steuerberaterin, und das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz habe daher zu Unrecht festgestellt, dass der Beschuldigte aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten im Unternehmen es unterlassen habe, wobei er dies jedoch ernsthaft für möglich gehalten und sich damit…
…Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Im weiteren Verfahren sind die Behörden an die für die Aufhebung…
…erfolgt, sodass eine strafaufhebende Selbstanzeige nicht vorliege. Die Verantwortung des Bw, die fristgerechte Entrichtung wegen finanzieller Schwierigkeiten unterlassen zu haben, ändere nichts an den ihm zur Last gelegten Finanzvergehen, stelle aber einen Milderungsgrund dar. Als langjähriger Unternehmer habe der Bw um seine steuerlichen Verpflichtungen gewusst…
…sinnlos, weil nicht mehr wirtschaftlich wäre. Bei dieser Sachlage könne dem Bw. ein strafrechtliches Verschulden aber offensichtlich nicht angelastet werden. Denn, dass er an der Erarbeitung jener Umsatzsteuererklärungen, die sich später als unrichtig in dem durch das Ergebnis der Betriebsprüfung festgestellten Ausmaß erwiesen hätten, in…
…Verringerung vorliegen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt der Ansatz eines 10%igen Sicherheitszuschlages bei mehreren Buchführungsmängeln und dem Unterlassen jährlicher Inventuren jedenfalls keine ungerechtfertigte Überschätzung dar (VwGH 30.9.1998, 97/13/0033). Im vorliegenden Berufungsfall ist die Abgabenbehörde den Einwendungen der Bw. gegen…
…dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (vor allem Berufungen) nachzuholen (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Gegebenenfalls wäre im Festsetzungsverfahren zu berücksichtigen gewesen, dass kein grobes Verschulden an der verspäteten Einreichung der Voranmeldungen vorlag. Dies bleibt dem Nachsichtsverfahren im Falle der Verneinung einer Unbilligkeit verwehrt…
…eine Unbilligkeit der Festsetzung sein (VwGH 11.11.2004, 2004/16/0077). Die Nachsicht dient auch nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen (VwGH 30.9.2004, 2004/16/0151). Ob daher im gegenständlichen Fall die von der AP in Rechnung gestellten Umsatzsteuern als Vorsteuern…
…allenfalls unterlassene Einwendungen nachzuholen (VwGH 7.7.2011 (vgl. Ritz, BAO-Kommentar § 236 Tz 14). Im hier gegenständlichen Nachsichtsverfahren wurden ausschließlich Argumente vorgebracht, weswegen die Verhängung der Zwangsstrafe als unbillig angesehen werde. Der Kernpunkt des Berufungsvorbringens bezieht sich auf das Nichtverschulden der Bw. an der…
…immer wieder und genau dafür gebe es das Rechtsmittelverfahren um unrichtige Bescheide mit Berufung bekämpfen zu können. Das Nachsichtverfahren diene nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen. Sachliche Unbilligkeit könne vorliegen, wenn bei richtiger Gesetzesanwendung ein vom Gesetzgeber ungewolltes Ergebnis eintrete. In der dagegen erhobenen…