…Partei am Nichtgeltendmachen von Tatsachen oder Beweismitteln führt unabhängig davon, ob es sich um neu hervor gekommenen oder später entstandene Tatsachen oder Beweismitteln handelt, nicht zur Verfahrenswiederaufnahme auf Antrag. Sind keine Tatsachen und Beweismittel neu hervor gekommen und/oder trifft die Partei ein Verschulden an…
…dem der Wiederaufnahmewerber bzw. sein Vertreter von den maßgebenden Umständen Kenntnis erlangt hat) (lit. c) Angaben zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens der Partei an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren (dass diese Tatsachen oder Beweismittel nicht bereits im abgeschlossenen Verfahren geltend gemacht wurden) (lit. d).…
…hätte der Prüfer sicher eine Wiederaufnahme vorgenommen. Der Einwand, dass der Bw. steuerlich vertreten war und ihn damit grobes Verschulden am Nichtgeltendmachen der Anlaufverluste trifft, stimmt insofern nicht, als dem Bw. die steuerliche Absetzbarkeit nicht bewusst war und diese Ausgaben uns Steuerberatern gar nicht mitteilte…
…zu qualifizieren. Wenn selbst der bescheiderlassenden Behörde die Tatsache nicht bekannt gewesen sei, dass der Grundlagenbescheid nicht über Bescheidcharakter verfüge, so könne diese Tatsache im Verhältnis zum Rechtsunterworfenen nur als "neu hervorgekommen" gelten. Den Berufungswerber treffe kein grobes Verschulden am Nichtgeltendmachen dieses Umstandes. Die Wiederaufnahme…
…abgeschlossenen Verfahren möglich gewesenes Sach- und Beweisvorbringen aus eigenem Verschulden unterlassen. Nachdem die Bw ihre Rechtsangelegenheit schon in diesem Zeitzusammenhang (auch hinsichtlich des Kostenaufwandes) intensiv betrieben hat, kann das Nichtgeltendmachen von Umständen, die für die Bw offenbar von wesentlicher Bedeutung gewesen sind - andernfalls wäre sie…
…führen können. Diese Werbungskosten und Tatsachen waren dem Finanzamt im Zeitpunkt des Erlassens der Einkommensteuerbescheide 2002 und 2003 zwar nicht bekannt und wären daher grundsätzlich als Wiederaufnahmsgründe geeignet gewesen. Nähme man an, dass den Berufungswerber kein grobes Verschulden am Nichtgeltendmachen dieser Werbungskosten getroffen habe, so…
…erheben. Ich bin der Auffassung, dass aufgrund dieser Umstände sehr wohl neue Tatsachen vorliegen und man nicht von einem groben Verschulden an der Nichtgeltendmachung meinerseits sprechen kann und somit dem Antrag auf Wiederaufnahme stattzugeben ist. Weiters möchte ich darauf hinweisen, dass bei Ermessensentscheidungen in erster…
… 2.12.1985, 84/15/0217). Von einem nachträglichen Hervorkommen von Tatsachen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, kann nach der Judikatur des VwGH keine Rede sein, wenn die Partei wegen mangelnder Information über die Auswirkung einzelner…
…es die Mieterinvestitionen damals gegeben habe, jedoch das Finanzamt von dieser Tatsache nichts gewusst habe. Der Antrag sei rechtzeitig gestellt worden, da das zitierte VwGH-Judikat am 7. Dezember 2006 veröffentlicht worden sei. Die Bw treffe kein (grobes) Verschulden, die Mieterinvestitionen ursprünglich nicht als prämientauglich…
…VwGH 20.11.1997, 96/15/0221). Letztlich mangelt es dem Antrag vom 11. Jänner 2006 auch an Angaben, die zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung von Tatsachen oder Beweismitteln in den abgeschlossenen Einkommensteuerverfahren notwendig sind (§ 303a Abs. 1 lit. d BAO)…
…Grundsatz von Treu und Glauben gebunden. (2) Ob der Partei im Verfahren ein Verschulden zuzuweisen sei, was die Nichtgeltendmachung von Tatsachen oder Beweismitteln betreffe, müsse im Wege der Rücksichtnahme auf die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles geklärt werden. Nur bei äußerst oberflächlicher Betrachtung sei das Verschulden…
…von vornherein extrem sorglos, wenn er der Beweissicherungs- und Beweisvorsorgepflicht in Zusammenhang mit Auslandssachverhalten nicht nachgekommen ist und somit im Zuge des Verwaltungsverfahrens in Beweis- und Behauptungsnotstand gerät. Damit ist dem Bw. schon aus diesem Grund ein grobes Verschulden am Unterlassen der Geltendmachung des behaupteten…
…Tatsachenbereich, wegen unzutreffender rechtlicher Beurteilung der Sachlage, wegen Unkenntnis oder Fehlbeurteilung der Gesetzeslage oder aus mangelnder Obsorge versäumt, hat sie die Folgen daraus zu tragen und kann sich nicht auf diesen Wiederaufnahmegrund berufen (Stoll, BAO, 2926 f und die dort angeführte Judikatur). Die Nichtgeltendmachung von…
…Grundsatz von Treu und Glauben gebunden. Ob der Partei im Verfahren ein Verschulden zuzuweisen sei, was die Nichtgeltendmachung von Tatsachen oder Beweismitteln betreffe, müsse im Wege der Rücksichtnahme auf die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles geklärt werden. Nur bei äußerst oberflächlicher Betrachtung sei das Verschulden an…
…Uneinbringlichkeit der zu erwartenden Abgabennachforderung, das Verschulden der Behörde an der Nichtgeltendmachung der neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel im wieder aufzunehmenden Verfahren, die Rechtswidrigkeit einer Wiederholungsprüfung, rechtswidrig erlangte Beweismittel und der Grundsatz von Treu und Glauben (vgl Ellinger-Iro-Kramer-Sutter-Urtz, a.a.O…
…ist das Verschuldensmoment im Bereich des Neuerungstatbestandes (bei der amtswegigen Wiederaufnahme spielt ein Verschulden am verspäteten Bekanntwerden nur im Rahmen der Ermessenserwägungen eine Rolle) bzw. die in Abs. 2 vorgesehene Frist von drei Monaten ab Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes (die amtswegige Wiederaufnahme ist durch die Verjährungsbestimmungen…
…die zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig seien. Insbesondere habe die Bw. es verabsäumt, die Umstände, auf die der Antrag gestützt werde, darzulegen. Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln sei aus der Sicht des jeweiligen konkreten Verfahrens zu…
…von bisher nicht berücksichtigten Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, jedoch handelt es sich hiebei um solche, die der Bw. im abgeschlossenen Verfahren bereits bekannt gewesen sein mussten und die von ihr somit rechtzeitig geltend gemacht hätten werden können. Mangelndes grobes Verschulden an der Nichtgeltendmachung der betreffenden Tatsachen…
…Tatsachen oder Beweismittel im Zusammenhang mit den von ihr behaupteten Fortbildungsmaßnahmen im damaligen Verfahren bekannt zu geben bzw. vorzulegen, wäre ihr darüber hinaus zweifellos grobes Verschulden an der Nichtgeltendmachung dieser Umstände anzulasten und käme auch aus diesem Grund eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag nicht…
…10). Ein Verschulden der Partei an der behördlichen Unkenntnis entscheidungsrelevanter Umstände (zB an der Nichtgeltendmachung von Betriebsausgaben in der Abgabenerklärung) stellt idR keinen Grund dar, eine sich zu Gunsten der Partei auswirkende Wiederaufnahme des Verfahrens zu unterlassen. Ein solches (grobes) Verschulden steht jedoch der Bewilligung…