…Z. 1 lit. a UmgrStG zitiert und geschlossen, dass Verluste der übertragenden Körperschaft dann auf den Rechtsnachfolger übergehen, wenn das übertragene Vermögen am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden und den übertragenen Betrieben zuzurechnen ist. Diese Voraussetzung sei nach Meinung der Bw. gegeben, da laut § 4 Z. 1…
…ehemaligen T.GmbH eingestellt worden sei und somit beide Teilbetriebe, die die Verluste verursacht haben, am Verschmelzungsstichtag nicht mehr vorhanden gewesen seien. Die Umsätze ab Mai 1998 müssten als Beginn eines anderen Betriebes gesehen werden. Die Verluste seien iHv insgesamt ATS 14.528.659,00…
…3 Abs. 2 Z1 UmgrStG grundsätzlich für die übernehmende Gesellschaft Buchgewinne und Buchverluste steuerneutral seien. Nur unter bestimmten Voraussetzungen könne ein Firmenwert ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr angesetzt und eine Abschreibung vorgenommen werden. Die Bw. habe kein Gutachten über den Firmenwert vorgelegt. Das Vorhandensein…
…vernichtet worden ist. Entgegen der nicht schlüssig nachvollziehbaren, teilweisen Anerkennung des Firmenwertes zum Verschmelzungsstichtag seitens der Bp ist aufgrund der Gegebenheiten nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates der Firmenwert zum Verschmelzungsstichtag 31.12.1992 als nicht mehr vorhanden zu beurteilen und es verbleibt für dessen Aktivierung…
…Der in der KGmbH ab 2004 angefallene Verlust wurde zur Gänze durch den Teilbetrieb am Standort 1 verursacht. Wegen des Verkaufs des verlusterzeugenden Objektes vor dem Verschmelzungsstichtag geht der Verlust in Höhe von 112.318,75 Euro aus dem xxx - Shop am Standort 1 gemäß …
…als übernehmende Gesellschaft bestimmt und dies im Firmenbuch am 19. April 2007 eingetragen worden. Zum Verschmelzungsstichtag seien bei der übertragenden A GmbH noch nicht verbrauchte Mindestkörperschaftsteuerbeträge im Betrag von € 17.361,00 vorhanden gewesen. Die Verrechnung der Mindeststeuer gehe im Rahmen einer Umgründung grundsätzlich…
… 4 UmgrStG den Verlustabzug nur zulasse, wenn das Vermögen, das die Verluste verursachte, am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden wäre. Dieser Ansicht folgend erließ das Finanzamt für Körperschaften am 13. Oktober 1997 einen Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 1995, in dem es die Körperschaftsteuer mit S 177.134…
…gebe keinen Internetauftritt hinsichtlich Biogasanlagen, in Wirtschaftsauskünften werde nur auf Werbemittlung und Getränkeerziehung bzw. -handel hingewiesen. Zum Verschmelzungsstichtag seien keine Wirtschaftsgüter aus dem Betrieb "Fermentierungsanlagen" vorhanden gewesen, auch keine Patente oder dergleichen. Die Verluste beinhalteten nur Kosten des Vertriebes eines Konzeptes, die Bw hätte die…
…nicht mehr gegeben ist, ist der von diesen Betrieben, Teilbetrieben oder Vermögensteilen verursachte Verlust oder Fehlbetrag vom Abzug ausgeschlossen. Übertragene Verluste und Fehlbeträge sind ab dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum abzuziehen. 2. Ein Mantelkauf, der den Abzug von Verlusten und Gewerbefehlbeträgen ausschließt, liegt auch dann…
…Firmenbucheintrag: 26. November 2004). Mit Verschmelzungsvertrag vom 27. April 2006 wurde die Z-GmbH ("übertragende Gesellschaft") mit der K-GmbH ("übernehmende Gesellschaft") zum Verschmelzungsstichtag 31. Juli 2005 verschmolzen. Artikel Zweitens "Verschmelzung" lautet: "(1) Es handelt sich bei diesem Verschmelzungsvorgang um eine Verschmelzung zweier Schwesterngesellschaften... (2…
…Als Stichtag für die Verschmelzung der beiden Gesellschaften wurde der 31. Juli 2005 vereinbart (Punkt Drittens, Jahresabschluss Verschmelzungsstichtag). Das Finanzamt erließ am 11. Dezember 2006 den Körperschaftssteuerbescheid 2005 an die Ö. Auf das Verfahren RV/0734-K/07 (Zurückweisung der Berufung wegen Vorliegens eines Nichtbescheides…
…vorläufig fest, ohne den Verlustvortrag anzusetzen: "Voraussetzung für den Übergang des Verlustvortragsrechts ist u. a., dass das verlustverursachende Vermögen am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden ist (§ 4 UmgrStG). Im gegenständlichen Fall besteht jedoch zum Zeitpunkt der Übertragung weder ein Betrieb, dem der Verlust zugeordnet werden kann, noch…
…Ist in den Fällen der lit a und b der Umfang der Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile am Verschmelzungsstichtag gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist…
…vom 3. Juli 1997 der SPK-F-AG mit der Bw. als aufnehmende Gesellschaft eine Aufstellung aller zum Verschmelzungsstichtag zum Betriebsvermögen der SPK-F-AG gehörigen Wertpapiere und Beteiligungen (bewertet mit dem gemeinen Wert) vorzulegen. Mit Schriftsatz vom 15. Dezember 1997 legte die Bw. die…
…c UmgrStG können die Verluste jedoch nicht übergehen, wenn der Umfang des Betriebes am Verschmelzungsstichtag gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert ist, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist. Von den maßgeblichen Vergleichskriterien sprechen Umsatz…
…B-GmbH) laut § 4 Abs. 1 lit. a UmgrStG erst ab dem dem Verschmelzungsstichtag (31.12.2004) folgenden Veranlagungszeitraum absetzbar seien. In einem daraufhin übermittelten Schreiben vom 12. Oktober 2005 (Berufungsergänzung) weist die Bw. durch ihren steuerlichen Vertreter darauf hin, dass in der mit 10…
…Gesellschaft zuzurechnen seien. Durch diese Regelung sei eine rückwirkende Bildung der Unternehmensgruppe - selbst wenn erst durch die Verschmelzung eine ausreichende Beteiligung entstehe - jedenfalls mit Wirkung des dem Verschmelzungsstichtag folgenden Tages möglich. Neben Vergleichen mit der deutschen Rechtslage und Judikatur verweisen die Bw. auf die historische…
…c UmgrStG anzuwenden sei. Diese Überprüfung habe ergeben, dass zum Verschmelzungsstichtag der verlustverursachende Betrieb nicht mehr vorhanden gewesen sei. Das Anlagevermögen sei zum Umgründungsstichtag nicht mehr vorhanden und somit nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben gewesen. Verluste an und vor…
…H T und KT. Mit Verschmelzungsvertrag vom 16. September 2008 wurde die Firma T1-GmbH. als übernehmende Gesellschaft mit der Firma T2-GmbH als übertragende Gesellschaft verschmolzen (Verschmelzungsstichtag 31.12.2007). Betriebsgegenstand der Bw ist ua. der Betrieb von Unterhaltungsspielapparaten ua. der Hersteller Hersteller-F…
…übernehmende Gesellschaft erfolgt mit Wirkung zum 31. ... Dezember 2009 ... Ab diesem Verschmelzungsstichtag gelten alle Handlungen der übertragenden Gesellschaft als für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft vorgenommen. Mit Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch bei der übernehmenden Gesellschaft erlischt die übertragende Gesellschaft. ... § 3 Anteilsgewähr und Gegenleistung (1…