…hat der Mitarbeiter der F die Verschlussabnahme der H gemeldet; diese wiederum meldete den Sachverhalt dem Zollamt Graz. Unmittelbar nach der Verschlussverletzung ist der Kraftfahrer über Aufforderung durch Mitarbeiter der F zum zugelassenen Empfänger NCTS, zur H gefahren wo das betreffende Versandgut noch an 9…
…LKW. Dieser Sachverhalt wird selbst von der Bf. nicht bestritten. Sie räumt insbesondere auch ein, dass es tatsächlich zur erwähnten Verschlussverletzung gekommen ist. Damit steht aber fest, dass der in Artikel 96 ZK normierten Verpflichtung, wonach die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der…
…könne er nicht sagen. Er bleibe dabei, die Uhren dem Vietnamesen ordnungsgemäß ausgefolgt und keinerlei Verschlussverletzung begangen zu haben. Es könnte sich der ihm vorgeworfene Austausch der Waren im Südbahnhof gar nicht ausgehen, wo er doch erst um 16.20 Uhr den Flughafen verlassen und…
…könne er nicht sagen. Er bleibe dabei, die Uhren dem Vietnamesen ordnungsgemäß ausgefolgt und keinerlei Verschlussverletzung begangen zu haben. Es könnte sich der ihm vorgeworfene Austausch der Waren im Südbahnhof gar nicht ausgehen, wo er doch erst um 16.20 Uhr den Flughafen verlassen und…
…96 Abs. 1 lit b ZK). Überdies bestehen Meldepflichten (Art. 360 Abs. 1 ZKDVO). Im ggstl. Fall sei weder die Verschlussverletzung noch die Umladung auf der Versandanmeldung vermerkt, noch die zuständige Zollbehörde verständigt worden. Dadurch, dass die Bf. weder ihrer Meldepflicht gem. Art. 360 Abs…
…96 Abs. 1 lit b ZK). Überdies bestehen Meldepflichten (Art. 360 Abs. 1 ZKDVO). Im ggstl. Fall sei weder die Verschlussverletzung noch die Umladung auf der Versandanmeldung vermerkt, noch die zuständige Zollbehörde verständigt worden. Dadurch, dass die Bf. weder ihrer Meldepflicht gem. Art. 360 Abs…
…sofort zu melden"; T 1 sowie ein Stempel der Bf., angebracht gewesen sei, sei die Erkennbarkeit bewiesen. Wenngleich die Verschlussverletzung nicht der Bf. anzulasten sei, wäre es ihre Pflicht gewesen, sich vor Abladung der Versandware zu vergewissern, ob es sich im ggstl. Fall um eine…
…Zollgut, Ware und Versandschein sind dem zuständigen Zollamt sofort zu melden"; T 1 sowie ein Stempel der Bf., angebracht gewesen sei, sei die Erkennbarkeit bewiesen. Wenngleich die Verschlussverletzung nicht der Bf. anzulasten sei, wäre es ihre Pflicht gewesen, sich vor Abladung der Versandware zu vergewissern…
…Zollgut, Ware und Versandschein sind dem zuständigen Zollamt sofort zu melden"; T 1 sowie ein Stempel der Bf., angebracht gewesen sei, sei die Erkennbarkeit bewiesen. Wenngleich die Verschlussverletzung nicht der Bf. anzulasten sei, wäre es ihre Pflicht gewesen, sich vor Abladung der Versandware zu vergewissern…
…als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 13. November 2002 wurde gegenüber der Bf., als Warenführer, wegen der mit Verschlussverletzung erfolgten, nicht fristgerechten Gestellung der im Spruch dieses Bescheides angeführten Ware, welche am 16. August.2002 mit Versandschein T1-939/00/915878/01/2 beim…
…2005 gestellt worden sei. Die Ware sei ohne Beisein der Zollbehörde umgeladen worden. Überdies sei das Gebot verletzt worden, die Verschlussverletzung und die Umladung auf der Versandanmeldung zu vermerken und die Zollbehörde zu verständigen (Art. 360 ZK-DVO). Dadurch habe die Bf. ihre aus Art…
…2005 gestellt worden sei. Die Ware sei ohne Beisein der Zollbehörde umgeladen worden. Überdies sei das Gebot verletzt worden, die Verschlussverletzung und die Umladung auf der Versandanmeldung zu vermerken und die Zollbehörde zu verständigen (Art. 360 ZK-DVO). Dadurch habe die Bf. ihre aus Art…
…Mai 2005 gestellt worden sei. Die Ware sei ohne Beisein der Zollbehörde umgeladen worden. Überdies sei das Gebot verletzt worden, die Verschlussverletzung und die Umladung auf der Versandanmeldung zu vermerken und die Zollbehörde zu verständigen (Art. 360 ZKDVO). Dadurch habe die Bf. ihre aus Art…
…96 Abs. 1 lit b ZK). Überdies bestehen Meldepflichten (Art. 360 Abs. 1 ZKDVO). Im ggstl. Fall sei weder die Verschlussverletzung noch die Umladung auf der Versandanmeldung vermerkt, noch die zuständige Zollbehörde verständigt worden. Dadurch, dass die Bf. weder ihrer Meldepflicht gem. Art. 360 Abs…
…ihm dieser Umstand nicht bekannt gewesen; er habe ihn daher auch nicht in seine Selbstanzeige aufnehmen können. Eine Verschlussverletzung könne nur vorsätzlich begangen werden. Da weder er noch sein Fahrer von dieser Verschlussverletzung wussten, könne er nicht vorsätzlich gehandelt haben. Das Delikt des Schmuggels nach…
…I. K. Nachdem man A. eröffnet hatte, dass gegen ihn der Verdacht des Finanzvergehens der vorsätzlichen Verschlussverletzung bestehe, gab er zu Protokoll, seit 7 Jahren den Beruf eines Kraftfahrers im internationalen Transportverkehr auszuüben, wobei er hauptsächlich die Strecke Türkei - Deutschland befährt. Grenz- und Zollabfertigungen seien…
…Die Zeugenaussagen seien unvollständig und unrichtig zu Lasten des Bw. beurteilt und die des Zeugen G.P. überhaupt übergangen worden. Sämtliche Zeugen konnten nur vom Hörensagen von einer Verschlussverletzung berichten, ohne dass damit ein einwandfreier Beweis erbracht sei, dass der Bw. eine Zollplombe abgelöst habe…