Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Ursula Leopold und die weiteren Mitglieder HR Dr. Jutta Pronegg, Dr. Erich Dietrich Wirtschaftskammer Steiermark, Dr. Wolfgang Bartosch Arbeiterkammer Steiermark, im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus über die Berufung der Bw., Italien, vertreten durch Steuerberater…
…Lieferung im Sinne des Abs. 3 getätigt worden ist, gegenüber dem Finanzamt schriftlich zu erklären. Die Versandhandelsregelung stellt sicher, dass bei der Versendung oder Beförderung der Ware durch den Lieferer an private Abnehmer in andere Mitgliedsstaaten die Besteuerung im Bestimmungsland erfolgt, da es ansonsten infolge…
…zugrunde liegenden Lieferungen nicht in Österreich, sondern in Italien der Umsatzsteuer zu unterziehen seien. In einer ergänzenden Stellungnahme an den unabhängigen Finanzsenat wurde vorgebracht, dass die Versandhandelsregelung auf Art 28 b Teil B der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie beruhe. In Österreich sei die Richtlinie in Art. 3…
…3 Abs. 6 UStG 1994 ist den vorgelegten Verwaltungsakten nicht zu entnehmen. Für den Fall, dass die Voraussetzungen der Versandhandelsregelung gegeben sein sollten, wird zu beachten sein, dass im Jahr 1994 keine vergleichbaren Umsätze möglich waren, weil die dabei erfolgten Beförderungen nach Österreich damals noch…
…B. Mineralöl, Heizöl) an Privatpersonen das Bestimmungslandprinzip. Es komme die Versandhandelsregelung zur Anwendung. Bei Unternehmen und juristischen Personen greife die Erwerbsbesteuerung (keine Erwerbsschwelle). Daher seien Lieferungen an Privatpersonen unabhängig von der Überschreitung der Lieferschwelle in Österreich umsatzsteuerpflichtig (siehe Bericht über die Prüfung der Aufzeichnungen gemäß …
…bis 2011 bei. Da sie ihre Waren an Endverbraucher liefere, habe sie die Lieferschwelle der Versandhandelsregelung (Art. 3 bis 5 UStG 1994) überschritten. Bis dato seien alle Umsätze der niederländischen Umsatzsteuer unterworfen und die entsprechende Umsatzsteuerschuld an die niederländischen Finanzbehörden abgeführt worden. Sie sei irrtümlich…
…erklärungsgemäß dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 10 % unterworfen. Die dagegen eingebrachte Berufung hat der Bw. folgendermaßen begründet: Im Streitjahr 1998 sei die Versandhandelsregelung nicht anwendbar, da er den Betrieb erst 1998 begonnen habe und für ihn bei Betriebsbeginn die künftige Entwicklung nicht annähernd abschätzbar…
…als auch inhaltlich unbedenklich sind. Außerdem hat auch die deutsche Finanzverwaltung die Inanspruchnahme der Versandhandelsregelung durch die GmbH zur Kenntnis genommen und diesen Umstand der österreichischen Finanzverwaltung ausdrücklich mitgeteilt. Die (geänderten) Verspätungszuschlagsbescheide beruhen auf den durch die erlassene Berufungsvorentscheidungen geänderten Abgabenvorschreibungen. Gesonderte inhaltliche Einwendungen wurden…
…Mit Schreiben vom 28. April 2005 wurde ein abweichendes WJ gewählt (31.3.). Aufgrund der Versandhandelsregelung besitzt die Firma NV auch in Deutschland eine Steuernummer. (3) Prüfungszeitraum Umsatzsteuer: Der Prüfungszeitraum umfasst die Monate Jänner bis April 2007, Prüfungsbeginn war am 23. April 2007 (Erweiterung des…
…angesucht hat, handelt es sich um Umsatzsteuerverbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus den Jahren 1997 bis 2001 (der Betrag aus der Umsatzsteuerjahreserklärung 2009 und der Umsatzsteuervoranmeldung 05/2010 sind verschwindend klein). In diesem Zeitraum war die Versandhandelsregelung in Italien nicht richtlinienkonform umgesetzt, weshalb der Bw. sowohl…
…informiert, diese hätten die Ware innerhalb kurzer Zeit abgeholt. Bei den von der A im Jahr 1997 durchgeführten Verkäufen an österreichische pauschalierte Landwirte handle es sich um Abhollieferungen, welche somit nicht unter den Anwendungsbereich der Versandhandelsregelung des Art. 3 Abs. 3 UStG 1994 fielen. Eine…
…in der oben dargelegten Weise organisiert worden seien, weil Einzelabholungen unwirtschaftlich gewesen wären, könne darin nur ein Anwendungsfall der Versandhandelsregelung erblickt werden. Die Bestellungen der einzelnen Landwirte seien zusammen auf Paletten verpackt für die jeweiligen Sammelstellen geliefert worden. Dem abholenden Frächter sei eine direkte Zuordnung…
…der Gefahrenübergang auf Grund der geltenden Verkaufsbedingungen - "frei Geschäft T." - in Italien anzunehmen sei, ändert dies nichts an der ggst. Beurteilung. Denn entscheidend für die Anwendung der Versandhandelsregelung ist ua. die Tatsache, dass der liefernde Unternehmer die Beförderung oder Versendung veranlasst hat. Wenn die Bw…
…zwar denkbar, kann aber nicht als gänzlich schuldausschließend gewertet werden. Dies schon deswegen nicht, weil die Grundlagen der Versandhandelsregelungen im Richtlinienrecht der Europäischen Union geregelt sind. Es wurde danach die zumutbare Sorgfalt zur Beschaffung der richtigen Rechtskenntnis nicht beachtet. Der von der Bw. vorgebrachte Rechtsirrtum…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 3. Dezember 1998, GZ. 100/92798/96, betreffend Zollschuld, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 22. August 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. Juli 2002, GZ. 100/62927/2001-2, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Hauptzollamtes…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 17. August 1998, GZ. 100/63683/96-5, betreffend die Vorschreibung von Eingangsabgaben, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Fa.X, Adr.X, vertreten durch Rechtsanwälte Waldbauer Paumgartner Naschberger und Partner, 6332 Kufstein, Josef-Egger-Straße 3, vom 26. September 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels, vertreten durch RR ADir. Wilhelm Steinleitner, BA…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 17. August 1998, GZ. 100/63684/96-5, betreffend die Vorschreibung von Eingangsabgaben, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 22. August 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. Juli 2002, GZ. 100/62927/2001-2, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird geändert…