Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der P.GmbH, vertreten durch Dr. Stephan Riel, Masseverwalter, 1010 Wien, Reischachstraße 3/12A, vom 14. Mai 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling vom 9. Mai 2003 betreffend Rückzahlung (§§ 239, 240, 241 BAO) entschieden: Die Berufung…
…benötige und auch ihr unterhaltspflichtiger Sohn von der Nichtauszahlung des Guthabens quasi in Form von Sippenhaftung betroffen sei. Der Vertreter des Finanzamtes wies darauf hin, dass die Verrechnungsvorschriften der BAO zwingend anzuwenden seien. Die Verrechnung von Guthaben sei kein Akt der zwangsweisen Einbringung von Abgaben…
…noch wird derzeit ein -rückzahlbares - Guthaben im Sinne des § 215 BAO ausgewiesen, jedoch kommt im Konkurs- oder Ausgleichsverfahren den Aufrechnungsvorschriften von Konkurs- und Ausgleichsordnung Vorrang vor den Verrechnungsvorschriften des § 214 BAO zu. Gemäß § 46 Abs 1 KO sind Masseforderungen unter anderem die Kosten des Konkursverfahrens…
…BAO erfolgt. Aus diesen Gründen geht der unabhängige Finanzsenat davon aus, dass eine relative Masseunzulänglichkeit im Zeitpunkt der Fälligkeit der Einkommensteuer-Vorauszahlung 10-12/2001 vorgelegen ist. Im Zuge eines Konkursverfahrens gehen die Bestimmungen des Insolvenzrechtes den abgabenrechtlichen Zahlungs- und Verrechnungsvorschriften vor (vgl. Fischerlehner, ÖStZ…
Im übrigen wird auch im Falle eines - hier nicht gegebenen - Nebenerwerbs nicht schlechthin jede gewerbliche Tätigkeit bei Unterschreiten der in der LuF PauschVO für das Zusammentreffen von Nebenerwerb und Be- und/oder Verarbeitung genannten Grenzen zu einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb, sondern muss darüber hinaus…
…1.155,60 €. Da die Bf. allerdings bei der Einzahlung des Betrages von 1.566,60 € keine Verrechnungsweisung zu Gunsten der verkürzten Abgaben erteilt hat, wurde die Zahlung nach den Verrechnungsvorschriften des § 214 Abs. 1 BAO auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten…
Hinsichtlich der als Betriebsausgaben nicht anerkannten Kilometergelder wurde eine Kopie des Geschäftsführervertrages vorgelegt, in dem ua. der Ersatz der Fahrten mit einem Kraftfahrzeug in Höhe des Kilometergeldes geregelt ist. Weiters wurden das im Jahr 2004 und 2005 geführte Fahrtenbuch vorgelegt, aus denen ersichtlich ist, dass…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adresse, vertreten durch Steuerberater, vom 27. Februar 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 25. November 2003 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Der Berufung gegen den Bescheid betreffend Umsatzsteuer für…
… 16 ErbStG 1955 im Abs. 1 eine Begriffsbestimmung der "Erbschaftssteuerversicherung" vorangestellt habe. Aus dieser Begriffsbestimmung sei in Verbindung mit den Verrechnungsvorschriften des Abs. 2 die klare Absicht des Gesetzgebers - wie sie auch in den Gesetzesmaterialien dokumentiert wurde - ersichtlich, eine rasche Entrichtung der dem Grunde nach…
…als Haftender für die haftungsgegenständlichen Abgabenverbindlichkeiten steht auch nicht die Zahlung aus der Konkursquote entgegen. Die voraussichtliche Zahlung von ca. € 22.000,00 ist auf Grund der Verrechnungsvorschriften des § 214 Abs. 1 BAO mit dem ältesten Rückstand zu verrechnen und deckt nicht - auch nicht…
…Säumnisfolge. Der Säumniszuschlag setzt lediglich eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus (Ritz, BAO Kommentar², § 217 Tz. 1 bis 3). Im Zuge des Konkursverfahrens gehen die abgabenrechtlichen Zahlungs- und Verrechnungsvorschriften vor (vgl. Fischerlehner, ÖStZ 2002, 678). Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung zu § 217 BAO die Rechtsansicht, dass…
…3 , § 211, Tz. 16). Was die aufgeworfene Frage einer allfälligen Bevorzugung des Abgabengläubigers betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Verrechnungsvorschriften des § 215 BAO um zwingendes Recht handelt. Zudem wird nach § 214 Abs. 3 KO keine Pflicht zur Rückzahlung des Erlangten begründet…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch D-KG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 4. Februar 2011 betreffend Rückzahlung (§ 239 BAO) und Abrechnung (§ 216 BAO) entschieden: Der Berufung wird insoweit Folge gegeben, als ausgesprochen wird, dass…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Leopold Lenitz und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Siegfried Fenz, Walter Supper und Dr. Dieter Simon im Beisein der Schriftführerin Andrea Moravec über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuer & Beratung GmbH, Steuerberatungskanzlei, 1020 Wien…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Leopold und die weiteren Mitglieder Dr. Alois Pichler, Dr. Bernhard Koller und Dr. Erich Dietrich im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus über die Bw., vertreten durch StB. vom 4. Juli 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M, nunmehr i. Liquidation, x, vertreten durch Dr. Wilhelm Frick, 1100 Wien, Liesingbachstr. 224, vom 18. Juli 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 16. Juni 2003 betreffend Umsatzsteuer 2001, Wiederaufnahme betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vom 7. März 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. Februar 2012 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 1-12/2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 4. Oktober 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 4. September 2012 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 01-12/2011 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch HFP, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Einkommensteuer 2000 entschieden: Der Bescheid betreffend Einkommensteuer 2000 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind…
…im Sinne des § 216 BAO zugänglich. Es war daher zu prüfen, ob eine konkursrechtliche Verrechnungsbestimmung zur Anwendung gelangen könnte, da im Konkurs- oder Ausgleichsverfahren den Aufrechnungsvorschriften von Konkurs- und Ausgleichsordnung Vorrang vor den Verrechnungsvorschriften des § 214 BAO zukommt. Nach § 19 Abs. 1 KO brauchen Forderungen…