…den bis 1995 nach § 28 Abs. 5 EStG steuerfrei belassenen Beträgen. Die Anwendung der zuletzt genannte Bestimmung scheidet auch deshalb aus, weil ein verrechnungspflichtiger Aufwand im Sinne der §§ 3 - 5 Mietrechtsgesetz (MRG) ebenfalls nicht vorliegt. Der in diesem Zusammenhang einzig denkbare Anwendungsfall des § 5 MRG…
…dass im Rahmen der Vermietungseinkünfte des Bw. im Jahr 1999 im Zusammenhang mit dem Kautionsdepot weder Werbungskosten in Höhe von 2,5 Millionen S noch solche von 2.460.837,37 S angefallen sind. Da in diesem Jahr tatsächlich eine Verausgabung des angesparten Kautionsbetrages nicht…
…das Finanzamt vom Vorliegen von Aufwendungen nach §§ 3-5 MRG ausgehen, welche der Verrechnungspflicht des MRG unterliegen und gem. § 28 Abs. 3 EStG 1988 auf 15 Jahre verteilt abzusetzen sind. Nur im Falle der Einhebung von erhöhten Zwangsmieten (§ 18 MRG) ist eine Verteilung der Aufwendungen…
…besteht keine Verrechnungspflicht für die Mieteinnahmen nach § 20 MRG, sodass die steuerliche Begünstigungsbestimmung des § 28 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 nicht zur Anwendung kommen kann. Die Herstellungsaufwendungen der Jahre 2000 und 2001 sind daher nur im Wege der Abschreibung für Absetzung mit 1,5%…
…für die neben einem Hauptmietzins von S 35,30 eine freie vereinbarte Miete von S 424,70 erhoben wurde. Daher habe der Bw. an einen dritten Fremden zu anderen Bedingungen vermietet als an die Brüder. Insofern sei Fremdüblichkeit nach Meinung der Vertreterin des Finanzamtes nicht…
…anwendbar. Die Zinsbildung erfolgt hingegen frei und unterliegt auch nicht § 20 MRG. Mangels verrechnungspflichtiger Mieteinnahmen bestand daher 1994 und 1995 keine Berechtigung zur Bildung eines steuerfreien Betrages nach § 28 Abs. 5 EStG. Ein zu Unrecht gebildeter steuerfreier Betrag kann aber auch nicht 1999 aufgelöst werden…
…kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Nach Abs. 3 leg.cit. können Anträge auf Aussetzung der Einhebung bis zur Entscheidung über die Berufung (Abs. 1) gestellt…
…TP 5 Abs. 3 GebG entsprechen. Der letzte Halbsatz im zitierten Vertragspunkt III., 2. Absatz, stellt weder seinem Wortlaut, noch dem Inhalt nach, einen Verzicht der Vermieterin dar. Vielmehr liegt lediglich die rechtlich korrekte Wiedergabe der Gesetzeslage vor. Hierzu verweisen wir auf § 1 MRG und…
…TP 5 Abs. 3 GebG entsprechen. Der letzte Halbsatz Im zitierten Vertragspunkt III., 2. Absatz, stellt weder seinem Wortlaut, noch dem Inhalt nach, einen Verzicht der Vermieterin dar. Vielmehr liegt lediglich die rechtlich korrekte Wiedergabe der Gesetzeslage vor. Hierzu verweisen wir auf § 1 MRG und…
…nach Abschluss aller erforderlichen Verwertungs- und Verteilungshandlungen zu erteilen. Weiterführende automatische "Nachwirkungen" wären daher gesetzlich nicht zu verankern. Die Geltendmachung der Vorsteuergutschrift sei schlicht und einfach zu spät erfolgt und seien daher die Folgen durch die Beteiligten entsprechend zu tragen. Weshalb eine Geltendmachung erst 3…
…093/2007/00129-001, Bl. 30 ff, 35 ff): "Selbstanzeige gem. § 29 FinStrG Steuernummer: {Steuernummer der AG} Steuerpflichtige: AG Namens und auftrags unserer o.a. Mandantschaft erstatten wir vor Beginn der Betriebsprüfung für die Jahre 2004-2004 Selbstanzeige zu folgendem Sachverhalt: Im Jahr 2005 [bzw…
…des Kapitals mit sich bringen, sondern ihren Gegenwert in einer Änderung der Gesellschaftsrechte finden oder geeignet sind, den Wert der Gesellschaftsanteile (oder der Aktien) zu erhöhen. 35. Im Ausgangsverfahren wurde der fragliche Beitrag "auf das Agio" der Enkelgesellschaft (Senior GmbH) eingezahlt. Da jedoch eine Einzahlung…
…der Richtwertermittlung zugrunde gelegten Grundkostenanteil (§ 3 Abs. 2 und 5 und § 6 RichtWG) und den der Lage des Hauses entsprechenden Grundkostenanteilen je Quadratmeter der Nutzfläche zulässig, die unter Berücksichtigung der nach der Bauordnung zulässigen Bebaubarkeit für die Anschaffung von bebauten Liegenschaften, die überwiegend Wohnzwecken dienen…
…2001/15/0002; 26.3.2007, 2005, 14/0091; 19.4.2007, 2005/15/0071; 16.5.2007, 2005/14/0083; Rauscher, UFSjournal 2008, 76). Nach dieser jüngeren Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, in der das Höchstgericht einer exzessiven Auslegung der außerbetrieblichen Sphäre von Gesellschaften entgegengetreten ist…
…den für ihn dann wegfallenden monatlichen Mietzinszahlungen tilgen könnte. Diesem Argument ist - abgesehen vom Verstoß gegen das Neuerungsverbot - weiters entgegenzuhalten, dass das Eintrittsrecht nach § 14 Abs. 3 MRG kaum einen Anwendungsbereich hätte, wenn jeder Eintrittsberechtigte darauf zu verweisen wäre, dass er sich doch eine andere…
…Urkunde nicht schriftlich fixiert worden sei. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH müssten mündliche Vereinbarungen bei der Gebührenbemessung unberücksichtig bleiben, wenn sie nicht in den der Vergebührung unterliegenden Vertrag aufgenommen worden seien (Erkenntnisse vom 25.3.1985, 94/15/0077, und vom 10.6.1991…
…bedingt sei. Das bei einer Mietvertragsübernahme anlässlich einer Unternehmensübertragung dem Vermieter zustehende Recht auf Erhöhung des Hauptmietzinses nach dem MRG sei ein Gestaltungsrecht. Durch die schriftliche Ausübung dieses Rechtes werde das bisherige Bestandverhältnis abgeändert. Das löse Gebührenpflicht gemäß § 33 TP 5 GebG aus. Mangels Parteienidentität…
…NF. 5066/F; 5. Oktober 1987, Zl. 86/15/0102; 6. März 1989, Zl. 88/15/0037 und 16. Oktober 1989, Zl. 88/15/0040). Die Vereinbarung aller Kündigungsgründe nach § 30 Abs. 2 MRG (früher § 19 Abs. 2 MG) stellt keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten…
…hat (s VwGH 13.5.2003, Zl 99/150238). Kommt es im Zusammenhang mit Bauführungen auch zum Eigentumswechsel am Grundstück, so ist nach der Judikatur für die Frage der Zurechnung der Bauleistung die Bauherreneigenschaft maßgebend (s Ruppe, § 1 Tz 272). Gemäß § 3 Abs 1 UStG…
…allen diesen Mietverträgen (Top 3, 4, 5, 6 und Lager) mindestens eine Vorraussetzung für die steuerliche Anerkennung als Einkunftsquelle fehlt. Steuerliche Auswirkung: Nur die Vermietung der Wohnung Top 2 ist derzeit steuerlich anzuerkennen. Nicht direkt zuordenbare Kosten sind prozentuell nach dem Betriebskostenschlüssel als Werbungskosten anzusetzen…