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UFSW RV/1010-W/08Für Familienbeihilfe gemäß Verordnung EWG 1408/71 ist primär der (ausländische) Beschäftigungsstaat zuständig; Anspruch auf Differenzzahlung im Wohnortstaat Österreich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2008

…Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge für die Kinder Me. und 007 und forderte für diesen Zeitraum die Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge mit folgender Begründung zurück: "Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 regelt, welcher Mitgliedstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben…

UFSG RV/0073-G/09Fingierte Haushaltszugehörigkeit nach Artikel 1 Buchstabe f) i) der Verordnung (EWG) 1408/71 bei überwiegender Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2009

…vorliegenden Fall sind nicht nur die Bestimmungen des FLAG 1967, sondern auch die der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 (kurz: Verordnung) zu beachten. Nach deren Artikel 1 Buchstabe f) i) gilt als "Familienangehöriger" jede Person, die in den Rechtsvorschriften…

UFSW RV/1316-W/05Art 73 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern besagt, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe im Beschäftigungsland besteht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006

…FLAG 1967 nicht vorläge, einen Anspruch auf Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 hätten. Bei den Regelungen im Bereich der Sozialen Sicherheit bildet die Übernahme zweier EU-Verordnungen den Schwerpunkt. Dies sind 1. die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur…

UFSW RV/2937-W/02Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich liegt (der Ehegatte der Bw. übt in einem anderen Mitgliedsstaat eine Beschäftigung aus und dieser MS ist auch Wohnland der Kinder).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2009

…1408/71 - davon auszugehen, dass die Bw. selbst den Rechtsvorschriften Spaniens, des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet sie wohnt, unterliegt (vgl. VwGH 25.01.2006, 2006/14/0105 sowie EuGH Rs C-275/96, (Anne Kuusijärvi). Die Verordnung (EWG) 1408/71 gilt somit sowohl für den…

UFSW RV/3973-W/08Anspruch auf Differenzzahlung betreffend Familienbeihilfe nach der Verordnung 1408/71, wenn Kindesvater im Inland nichtselbständig erwerbstätig und Kindesmutter mit den Kindern in Ungarn wohnt und erwerbstätig iSd Verordnung ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2009

…Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen hervorgehoben. Im Berufungsfall sind nicht nur die innerstaatlichen Bestimmungen des FLAG 1967 zu beachten. Vielmehr ist der Bw als in Österreich nichtselbständig Erwerbstätiger von der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 idgF (id Folge "VO") umfasst…

UFSG RV/0308-G/05Der Entfall der Vorschreibung des Dienstgeberbeitrages auf Grund der VO EWG 1408/71 bedingt nicht gleichzeitig die Nichtvorschreibung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2007

…für die Bezüge jener Dienstnehmer, die nach der Verordnung (EWG) 1408/71 nicht den österreichischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterliegen, nicht vorgeschrieben. Nach Ansicht des Prüfers würde diese Anknüpfung an die genannte Verordnung aber im Bereich des DZ nicht gelten. Das Finanzamt folgte den Feststellungen…

UFSW RV/1825-W/11Familienbeihilfe, VO (EWG) 1408/71 und Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2012

…dass EU-Staatsbürger hinsichtlich ihres Anspruchs auf Familienbeihilfe österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind. Der Anspruch auf Familienbeihilfe kann entweder aus der im Streitfall noch anzuwendenden Verordnung (EWG) 1408/71 (idF: VO) iZm den Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes, BGBl 376/1967 (idF: FLAG) oder auch allein aus den…

UFSF RV/0213-F/11Anspruch auf Differenzzahlung, Anwendung der EWG-VO 1408/71;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2011

…nicht nur die innerstaatlichen Bestimmungen des FLAG 1967 zu beachten. Vielmehr sind Sie als in Österreich selbständig Erwerbstätige (Pflegerin) mit Familienwohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union von der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 idgF (id Folge "VO")…

UFSW RV/2842-W/07Ausnahmevereinbarung gemäß Art. 17 der VO (EWG) 1408/71
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2008

…Verordnung(EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, ist in Artikel 2 definiert. Gemäß Artikel 2 Absatz 1 gilt die - als unmittelbares Recht anzuwendende - VO 1408…

UFSF RV/0184-F/08Personen haben gemäß § 2 Abs 8 FLAG nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Arbeitnehmer oder Selbständiger iSd VO EWG 1408/71 ist jeder, der auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines allgemein oder besonderen Systems der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2008

…ist die Verordnung EWG Nr. 1408/71 vom 14.6.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, anwendbar. Gemäß Artikel 1 der VO EWG 1408/71 ist "Arbeitnehmer" oder "Selbständiger…

UFSK RV/0340-K/08Differenzzahlung für Kinder, die sich ständig im EU-Gebiet aufhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2008

…Lehrer auch von der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971, umfasst. (Anm.: Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat ("Durchgriffswirkung"). Die Verordnung geht dem nationalen Recht…

UFSL RV/0423-L/10Differenzzahlung für eine slowakische Staatsbürgerin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2011

…Tätigkeit mehr ausübe. In der gegen den Bescheid eingebrachten Berufung wurde sinngemäß eingewendet, dass in einer Rechtssache betreffend Arbeitnehmerstatus während eines Mutterschaftsurlaubes durch den EuGH auf die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 verwiesen wurde, wonach ein solcher unbezahlter Urlaub als Beschäftigung oder sonstige Erwerbstätigkeit gelte…

UFSW RV/0447-W/09Familienbeihilfe eines im Inland beschäftigten ungarischen Staatsbürgers für seinen in Ungarn studierenden Sohn, wenn die in Ungarn lebende Mutter keinen Anspruch auf ungarisches Kindergeld hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2009

…Familienleistungen bis zu dem in den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedstaats vorgesehenen Betrag." Die Verordnung EWG 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der VO EWG 1408/71 idgF mit Vorschriften für das Zusammentreffen von Ansprüchen auf Familienleistungen oder -beihilfen für Arbeitnehmer…

UFSL RV/0383-L/04DB- und DZ-Pflicht bei Auslandsentsendung von Arbeitnehmern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2006

…der VO immer auf alle Bereiche der sozialen Sicherheit. Die Anwendung nur bestimmter Zweige der sozialen Sicherheit kann nicht vereinbart werden. Die vorhin beschriebene Anknüpfung an die Verordnung (EWG) 1408/71 gilt aber im Bereich des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag nicht, weil dieser nicht dazu dient…

UFSK RV/0129-K/10Familienbeihilfe, Differenzzahlung an slowakische Personenbetreuerin während einer Unterbrechung der Tätigkeit für sechs Wochen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2011

…2009 in Zweiwochenintervallen als Personenbetreuerin tätig war. Zwischen 21.4.2009 und 6.6.2009 unterbrach die Antragstellerin diese Tätigkeit. Aufgrund dieser Sachlage gewährte das Finanzamt unter Anwendung der Verordnung EWG Nr. 1408/71 und der Durchführungsverordnung EWG Nr. 574/72 für beide Kinder eine…

UFSL RV/1687-L/021. Steuerliche Behandlung von nach Abschnitt VIII Z 18 des Kollektivvertrages für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe bezahlten Tagesgeldern nach § 26 Z 4 EStG. 2. Nichteinbeziehung der österreichischen Bezüge eines in Deutschland wohnhaften Arbeitnehmers, der sowohl bei einem österreichischen als auch bei einem deutschen Arbeitgeber tätig ist, in die Bemessungsgrundlage zum DB nach § 41 Abs 1 FLAG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2006

…die obzitierte EWG-Verordnung. Danach unterliegt eine nicht im internationalen Verkehrswesen tätige Person ausschließlich den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dessen Gebiet sie wohnt, wenn sie ihre Tätigkeit zum Teil im Gebiet dieses Staates ausübt (Art. 14 Ziffer 2 Buchstabe b i) EWG-VO 1408/71)…

UFSW RV/3379-W/08Anwendung der EU Verordnungen 1408/71 und 574/72 wegen Differenzzahlung betreffend Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2008

…in dessen Gebiet die Familienangehörigen wohnen. Sind die Familienleistungen im anderen Mitgliedsstaat höher, besteht dort gegebenenfalls ein Anspruch auf Gewährung des Differenzbetrages (Artikel 76 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 in Verbindung mit Art. 10 der DVO 574/72). Wird in jenem Mitgliedsstaat…

UFSW RV/2990-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe nach der VO 1408/71, wenn im anderen Mitgliedstaat kein Anspruch wegen zu hohen Einkommens besteht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2013

…keinen Anspruch auf Familienbeihilfe hat, ist einerseits wegen des Überschreitens der Einkommensgrenzen und andererseits seiner Beschäftigung in Österreich und der daraus resultierenden Anwendung der Rechtsvorschriften Österreichs aG der Bestimmungen der Verordnung (EWG) 1408/71 unbestritten. Aus rechtlicher Hinsicht wird ausgeführt: Nach § 2 Abs 1 lit…

UFSW RV/1188-W/11"Selbständige" im Sinne der VO 1408/71
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2013

…1 Buchst. A der Verordnung (EWG) 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des…

UFSW RV/2989-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe nach VO 1408/71, wenn im anderen Mitgliedstaat kein Anspruch wegen zu hohen Einkommens besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2011

…polnischem Recht. In diesem Fall sieht Artikel 10a der Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21.3.1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die…