…Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge für die Kinder Me. und 007 und forderte für diesen Zeitraum die Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge mit folgender Begründung zurück: "Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 regelt, welcher Mitgliedstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben…
…vorliegenden Fall sind nicht nur die Bestimmungen des FLAG 1967, sondern auch die der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 (kurz: Verordnung) zu beachten. Nach deren Artikel 1 Buchstabe f) i) gilt als "Familienangehöriger" jede Person, die in den Rechtsvorschriften…
…FLAG 1967 nicht vorläge, einen Anspruch auf Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 hätten. Bei den Regelungen im Bereich der Sozialen Sicherheit bildet die Übernahme zweier EU-Verordnungen den Schwerpunkt. Dies sind 1. die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur…
…angepasst werden. Anhang II (Liste nach Art. 20 der Beitrittsakte) Kapitel 2 (Freizügigkeit) Punkt A (Soziale Sicherheit) erwähnt die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 mit näher angeführten Anpassungen. Der vierte Teil (Bestimmungen mit begrenzter Geltungsdauer) Titel I (Übergangsmaßnahmen) der Beitrittsakte sieht in Art. 24 vor…
…Familienleistungen bis zu dem in den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedstaats vorgesehenen Betrag." Die Verordnung EWG 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der VO EWG 1408/71 idgF mit Vorschriften für das Zusammentreffen von Ansprüchen auf Familienleistungen oder -beihilfen für Arbeitnehmer…
…1408/71 - davon auszugehen, dass die Bw. selbst den Rechtsvorschriften Spaniens, des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet sie wohnt, unterliegt (vgl. VwGH 25.01.2006, 2006/14/0105 sowie EuGH Rs C-275/96, (Anne Kuusijärvi). Die Verordnung (EWG) 1408/71 gilt somit sowohl für den…
…eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Im Beschwerdefall sind nicht nur die innerstaatlichen gesetzlichen Bestimmungen sondern auch die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 zu beachten. Diese waren für Unionsbürger bis Ende April 2010 anzuwenden. Danach würde für Unionsbürger die Verordnung (EG) Nr…
…Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen hervorgehoben. Im Berufungsfall sind nicht nur die innerstaatlichen Bestimmungen des FLAG 1967 zu beachten. Vielmehr ist der Bw als in Österreich nichtselbständig Erwerbstätiger von der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 idgF (id Folge "VO") umfasst…
…für die Bezüge jener Dienstnehmer, die nach der Verordnung (EWG) 1408/71 nicht den österreichischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterliegen, nicht vorgeschrieben. Nach Ansicht des Prüfers würde diese Anknüpfung an die genannte Verordnung aber im Bereich des DZ nicht gelten. Das Finanzamt folgte den Feststellungen…
…dass EU-Staatsbürger hinsichtlich ihres Anspruchs auf Familienbeihilfe österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind. Der Anspruch auf Familienbeihilfe kann entweder aus der im Streitfall noch anzuwendenden Verordnung (EWG) 1408/71 (idF: VO) iZm den Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes, BGBl 376/1967 (idF: FLAG) oder auch allein aus den…
…nicht nur die innerstaatlichen Bestimmungen des FLAG 1967 zu beachten. Vielmehr sind Sie als in Österreich selbständig Erwerbstätige (Pflegerin) mit Familienwohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union von der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 idgF (id Folge "VO")…
…Verordnung(EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, ist in Artikel 2 definiert. Gemäß Artikel 2 Absatz 1 gilt die - als unmittelbares Recht anzuwendende - VO 1408…
…ist die Verordnung EWG Nr. 1408/71 vom 14.6.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, anwendbar. Gemäß Artikel 1 der VO EWG 1408/71 ist "Arbeitnehmer" oder "Selbständiger…
… 10 Abs. 1 FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe nur auf Antrag gewährt. 3.2 Unionsrecht 3.2.1 VO 1408/71 Im Streitzeitraum ist für die Monate Jänner bis April 2010 die Verordnung (EWG) 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der…
…Lehrer auch von der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971, umfasst. (Anm.: Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat ("Durchgriffswirkung"). Die Verordnung geht dem nationalen Recht…
…oder dessen Waise Rente gewährt, gemäß den Artikeln 77, 78 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 ein Unterschiedsbetrag zwischen dortigen Familienbeihilfen und den Familienbeihilfen eines anderen Mitgliedstaats, in dem der Rentner sowie seine Kinder oder die Waise wohnen und der ebenfalls Rente gewährt, zu zahlen…
…Tätigkeit mehr ausübe. In der gegen den Bescheid eingebrachten Berufung wurde sinngemäß eingewendet, dass in einer Rechtssache betreffend Arbeitnehmerstatus während eines Mutterschaftsurlaubes durch den EuGH auf die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 verwiesen wurde, wonach ein solcher unbezahlter Urlaub als Beschäftigung oder sonstige Erwerbstätigkeit gelte…
…besteht ein Anspruch auf Gewährung einer Ausgleichszahlung. Da im vorrangig zuständigen Mitgliedstaat ein Antrag auf Gewährung von Familienleistungen nicht gestellt worden war, waren nach den Vorgaben des Art.76 Abs.2 der Verordnung (EWG) 1408/71 dennoch jene Leistungen, die bei Antragstellung gewährt worden wären…
…angepasst werden. Anhang II (Liste nach Art. 20 der Beitrittsakte) Kapitel 2 (Freizügigkeit) Punkt A (Soziale Sicherheit) erwähnt die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 mit näher angeführten Anpassungen. Der vierte Teil (Bestimmungen mit begrenzter Geltungsdauer) Titel I (Übergangsmaßnahmen) der Beitrittsakte sieht in Art. 24 vor…
…Beschwerde ein. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 29. Juli 2015 mit der Begründung ab, dass die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 in der bis 30. April 2010 gültigen Fassung regle, welcher Mitgliedsstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen…