…Sachverhaltes (Anschaffung eines Gebäudes in einer Wintersportregion) in der Weise nicht gänzlich von der Hand zu weisen sind. Die Vermutung allfälliger privater Motive der Gesellschafter der Bw. auf Grund vermeintlicher verwandtschaftlicher Beziehungen abgeleitet durch Namensgleichheit einer in der Obersteiermark registrierter inländischen GmbH erscheint nicht hinreichend…
…Weinhauerbetriebes in W beendet sei, und da gerade dies bis dato nicht geschehen sei, gelte die Liebhabereivermutung (gemeint wohl als Vermutung privater Anschaffungsmotive) auch für dieses Objekt ab 1987. In beiden Betätigungsbereichen sei die Erzielung von Gewinnen auf Dauer ausgeschlossen, wobei in erster Linie auf…
…da auch die Weiterführung der Betätigung nicht zu einer solchen geführt hätte. Im Fall privater Motive liegt ab dem Entschluss grundsätzlich Liebhaberei vor, sofern diese sich nicht den Unwägbarkeiten annähern. Die vorzeitige Beendigung spricht dabei für sich allein nicht für eine von vornherein geplante zeitliche…
…mangels Vorliegens überhaupt einer Betätigung zur Erzielung von Einkünften, eben nicht (Standpunkt der Amtspartei, in der mündlichen Berufungsverhandlung eingeschränkt auf das Vorliegen von privat motivierter Liebhabereibetätigung). Bis 1996 verzeichnete der Bw folgende Betriebsergebnisse aus Weinbau (in ATS): | | 1981 | 1982 | 1983…
…eine allfällige Abschlussprüfungen in Österreich anerkannt und vor welcher Prüfungskommission diese abgehalten werden, Bekanntgabe des Berufes von A. nach Abschluss der Ausbildung, Bekanntgabe der Motive und Dauer des Schulbesuches sowie Bekanntgabe der Wohnadresse von A. und allfälliger Einkünfte von A. in Belgien, ersucht. Am 3…
…Angebot auf Parteiengehör Gebrauch gemacht. Die getroffenen Feststellungen würden nach Ansicht des Bw. nicht ausreichen, um eine pauschale Kürzung der Reisekosten im Ausmaß von 60% als privat motiviert bzw. als nicht glaubhaft gemacht zu begründen. Dem Vorwurf in Tz. 3, wonach neben demin Anspruch genommenen…
…etc.) zur Beendigung der Betätigung geführt hätten. Von Liebhaberei sei nur dann, wenn die Betätigung aus anderen, insbesondere privaten Motiven beendet werde, auszugehen. Da der Bw. im Zuge der Aufteilung des ehelichen Vermögens bei der Scheidung das Eigentumsrecht an der Eigentumswohnung und damit die Einkunftsquelle…
…Vermietungstätigkeit im Umsatzsteuernachschauzeitraum 1999 geltend gemachte Vorsteuer in Höhe von 5.000,00 S aus einer Rechnung über Malerarbeiten betreffe nicht die Vermietung, sondern die private Wohnung und sei daher nicht abzugsfähig. Im Zuge der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 1999 wurde dieser Feststellung entsprechend der…
…mit der Zweckbestimmung (bzw Verwendung) zu tun haben. Analog der Darstellung des Generalanwalts in der Rs "Danfoss" kann zumindest eine Vermutung angestellt werden, ob die "Natur eines Gegenstandes" nicht auf betriebliche, sondern auf private Zwecken hinweist. Denn in irgendeiner Form wird man die "Natur des…
…betrieben wird, bestätigt nach Ansicht des UFS die von Seiten der Bw. letztlich ohnehin nicht widerlegte Vermutung, dass diese Betätigung der privaten Lebensführung des Mitunternehmers und seiner Ehegattin zuzurechnen ist. Eine derartige Sorglosigkeit spricht klar gegen das Vorliegen einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit. 3.3.4. Die…
…Wochenenden zur Verfügung stehen würde. Im Hinblick auf diesen Eigenbedarf sei zweifelsfrei davon auszugehen, dass auch private Motive für eine Nutzung der Hütte vorliegen würden und daher die Ausschöpfung der Einnahmenmöglichkeiten nicht in vollem Umfang erzielt werden könne. Eine solche, auf Grund privater Verwendung eingeschränkte…
…betont, auch im privaten Bereich Taschen ähnlicher Qualität (und demzufolge vermutlich entsprechender Preislage) zu besitzen. Die Motivation, eine derartige Tasche allenfalls auch für berufliche bzw. betriebliche Zwecke zu verwenden, spräche für einen erhöhten Grad an Mode- bzw. Trendbewusstsein und erscheint als Ausdruck privater bzw. persönlicher…
…begründeten Neigung entsprechen. Aufgrund der Nähe zur privaten Lebenssphäre geht der Verordnungsgeber bei wiederholtem Auftreten von Verlusten grundsätzlich davon aus, dass diese Art von Betätigungen nicht (primär) zum Zwecke der Einkünfteerzielung sondern aus anderen (privaten) Motiven ausgeübt werden und daher steuerlich unbeachtlich sind. Dieser Beurteilung…
…mit der Zweckbestimmung (bzw Verwendung) zu tun haben. Analog der Darstellung des Generalanwalts in der Rs "Danfoss" kann zumindest eine Vermutung angestellt werden, ob die "Natur eines Gegenstandes" nicht auf betriebliche, sondern auf private Zwecken hinweist. Denn in irgendeiner Form wird man die "Natur des…
…dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich deren Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten ergeben hat, denen steuerlich beachtliche Indizwirkung selbst dann zukommen kann, wenn sie den Bereich der privaten Lebensführung betreffen (siehe beispielsweise…
…Der Bw. erwuchsen unter Bedachtnahme auf die besondere betriebliche Situation im Zusammenhang mit den erzielten Erlösen nur geringste Kosten. Die Vermutung der privaten Veranlassung verbuchter Aufwendungen erhärtete sich im Zuge fortschreitender Erhebungen. Daneben ist auch zweifelhaft ob die Leistungsbeziehungen zwischen der Bw, der M-GmbH…
…Scheinhandlungen sind für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Abgabenerhebung maßgebend. Die Verlagerung privat motivierter Geldflüsse soll durch die Hintanhaltung von Missbrauchshandlungen (§ 22 BAO) und Scheinhandlungen (§ 23 BAO) verhindert werden. …
…vorgelegt. Zu den Ausführungen des unabhängigen Finanzsenates haben die Bw Folgendes festgehalten: Bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen müsse eine Verlagerung privat motivierter Geldflüsse in einen steuerlichen Bereich und somit eine sich zu Lasten der Gleichmäßigkeit der Besteuerung auswirkende willkürliche Herbeiführung oder Vortäuschung abgabenrechtlicher Wirkungen vermieden…
…leer stand und eventuell zu mieten oder zu kaufen gewesen sei. Die gekauften Mobilien hätten das Betriebsgebäude nie verlassen. - Außer den bekannten Grundstücksgeschäften würde HW privat mit den Geschäftsführern der C-GesmbH in geschäftlicher Verbindung stehen. Diese Geschäfte seien allerdings erst nach dem Grundstückskauf S …
…Familie nach Österreich gar nicht geplant war. Die Haushaltsführung durch die Ehegattin in Polen und der Schulbesuch des Sohnes in Polen - also die Aufrechterhaltung des Familienwohnsitzes in Polen - sind durch private Motive verursacht und sind die dadurch veranlassten Mehraufwendungen nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Das Argument…