…zu konfrontieren gehabt hätte und darin eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegen würde. Zu diesem Einwand darf auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dahingehend zu verweisen, dass der Zustellnachweis eine öffentliche Urkunde mit der Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit darstellt und bei Behauptung von Zustellmängeln…
…welche die Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Zustellvorganges begründet. Durch die vorliegenden Rückscheine wird der Beweis erbracht, dass die Bescheide vom 24. April 1997 am 28. April 1997 vom Bw. übernommen worden sind. Zwar ist der Einwand der Unrichtigkeit des Zustellnachweises grundsätzlich…
…wurde aus der Sicht des verfahrensgegenständlichen Zustellnachweises eigenhändig mit RSa (Formular 3 zu § 22 des ZustellG - Rückscheinbrief blau) bewirkt. Der Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde. Ein unbedenklicher - d.h. die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis begründet die Vermutung der Echtheit und der inhaltlichen Richtigkeit des…
…Angaben über den der Hinterlegung vorangegangenen erfolglosen Zustellversuch; Angaben zur Verständigung über die Art und den Ort der Hinterlegung, sowie Angaben zum Beginn der Abholfrist; vgl. Formular 3/1 laut § 1 zweiter Anstrich der ZustFormVO), die Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des darin bezeugten…
…BAO). Der Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde. Ein "unbedenklicher" - d.h. die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis begründet die Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorganges (z.B. VwGH 3.6.1993, 92/16/0116; 24.11.1999, 96/03/0350). Da der…
…abgelaufen (§276 Abs.2 BAO). Der Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde. Ein "unbedenklicher" - d.h. die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis begründet die Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorganges, doch ist der Einwand der Unechtheit oder der Unrichtigkeit zulässig (z.B. VwGH…
…2003, 2002/08/0061), war im Beschwerdefall davon auszugehen, dass der unbedenkliche, dh. die gehörige äußere Form aufweisende Zustellnachweis vom 7. Dezember 2007 (nach wie vor) die gesetzliche Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit für sich hat (vgl. zB VwGH vom 28. Oktober 2008, 2007…
…Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Zustellvorganges begründet. Durch diesen Rückschein wird der Beweis erbracht, dass das Zustellorgan die für eine Zustellung zu eigenen Handen erforderlichen Formerfordernisse (§ 21 ZustG) erfüllte (vgl. VwGH 17. 1. 1997, 94/07/0030). Zwar ist der Einwand der…
…erfolgt ist. Der Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde. Ein "unbedenklicher" - dh die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis begründet die Vermutung der Echtheit und der inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorganges. Wer behauptet, es lägen Zustellmängel vor, hat diese Behauptung entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen…
…angeführt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Zustellnachweis, auf dem die Zustellung durch den Zusteller beurkundet wurde, eine öffentliche Urkunde. Als öffentliche Urkunde begründet ein unbedenklicher - d.h. die gehörige Form aufweisender- Zustellnachweis die Vermutung der Echtheit und der inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorganges…
…Nachweis der Direktbeförderung in keinem einzigen Fall vor. Hiezu wird vorgebracht, dass die Bw. zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit hinsichtlich der gegenständlichen Lieferungen durch die erkennende Behörde, Außenstelle Hafen Albern, einen Ursprungsnachweis prüfen ließ, wobei nach einer Beschau und Prüfung dessen Echtheit und Richtigkeit der Bw…
…die Bf. darauf hin, dass die Identität des Ausstellers der Grenzübertrittsaufzeichnung nicht hervorgehe. Gehe man von der Echtheit und Richtigkeit der Urkunde aus, ergebe sich daraus, dass die LKW desöfteren leer gefahren seien und, dass Fahrten während der Nachtstunden, insbesondere Leerfahrten, nicht aufgezeichnet würden. Aus…
…der belangten Behörde zur Beibringung des Auskunftsblattes INF 4 keine Willkür dieser dar, sondern diese steht im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften. Bei Lieferantenerklärungen, die ohne Zutun der Zollbehörden ausgestellt werden, ist es bei Vermutung derartiger Zweifel geboten, eine weitergehende Überprüfung der Echtheit und Richtigkeit…
…Abwicklung der darin angeführten Geschäfte irrelevant gewesen seien. Dies und die darin gemachten Datumsangaben würden Zweifel an der Echtheit bzw. inhaltlichen Richtigkeit dieser Belege rechtfertigen. Zudem sei es unverständlich, weshalb die angeblich bereits Jahre davor erfolgte Bezahlung von LIV nicht bei den Bilanzerstellungen der Vorjahre…
…die Unterschrift auf der Eidesstattlichen Erklärung die selbe wie die auf dem Transportplan, wobei die Unterschrift auf der Eidesstattlichen Erklärung allerdings zitterig ausgeführt wurde, möglicherweise weil das Dokument bei der Unterschrift nicht auf einer stabilen Unterlage platziert war. Die Echtheit und Richtigkeit der Unterschrift wird…
…und 32, wies das Hauptzollamt Wien die Berufung als unbegründet ab. Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass im gegenständlichen Fall eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise aufgrund begründeter Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der Präferenznachweise eingeleitet worden sei. Die begründeten Zweifel seien der…
…deren Richtigkeit und Echtheit der Einschreiter ausdrücklich bestreitet. Da das Finanzamt verpflichtet ist, gemäß § 21 BAO den wahren maßgeblichen steuerlichen Sachverhalt zu ermitteln und diesen Sachverhalt seinem Bescheid zugrunde zu legen, wird das Finanzamt in seiner weiteren Beurteilung davon auszugehen haben, dass der Einschreiter zu…
…entziehe sich allerdings seiner Kenntnis. Der Zeuge bestätigte ferner die Echtheit und Richtigkeit seines an A und Bw gerichteten Schreibens vom 24. September 1996 betreffend Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnes. Über Vorhalt, dass in diesem Schreiben eine Optionslösung nicht berücksichtigt worden sei, gab der Zeuge an…
…Frachtbriefe auf jene Firmen als Empfänger ausgestellt wurden, die in der Warenverkehrsbescheinigung A.TR angeführt waren. Wer als Empfänger im A.TR angeführt sei, "sei ohnehin unerheblich". Der Senat hegt daher massive Zweifel an der Richtigkeit und Echtheit dieser angeblich von Vertretern der Fa. A…
…Verfügung hat. Die Abgabe einer Zollwertanmeldung nach Absatz 1 gilt gem. Art. 178 Abs. 4 ZK-DVO unbeschadet etwaiger strafrechtlicher Vorschriften als Verpflichtung der in Absatz 2 genannten Person in Bezug auf: - die Richtigkeit und die Vollständigkeit der in der Zollwertanmeldung enthaltenen Angaben, - die Echtheit…