…eine Mehrzahl von Schülern, gemeinsam, nach einem festen Lehrplan unterrichtet werden und im Zusammenhang mit der Vermittlung allgemeinbildender oder berufsbildender Kenntnisse oder Fertigkeiten ein erzieherisches Ziel angestrebt wird (vgl. § 2 PrivSchG). Erforderlich ist aber, dass es sich um eine Einrichtung allgemein- oder berufsbildender Art handelt…
…Führung von Volksbüchereien, Aus- und Fortbildung von Erwachsenenbildnern und von Volksbibliothekaren, Bildungsinformation, Bildungsberatung und Bildungswerbung, Veröffentlichungen über die Erwachsenenbildung und das Volksbüchereiwesen weit über die in der Befreiungsbestimmung des § 6 Abs. 1 Z 11 UStG 1994 genannten Bereiche der Kenntnisse allgemein- und berufsbildender Art hinausgehen…
…11 lit. a leg.cit sind steuerfrei: die Umsätze von privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit es sich um die Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienender Fertigkeiten handelt und nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen…
…unterrichtende Leistung erbringt, die der Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Vermittlung der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten dient und nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird. Nur "soweit" liegt nämlich eine Schule oder Einrichtung im Sinn des § 6…
…dieser Schule (Einrichtung) der Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienender Fertigkeiten dient und 3. nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird. Schulen sind nach § 2 Privatschulgesetz (PrivSchG) Einrichtungen, in denen - eine Mehrzahl von Schülern - gemeinsam …
…die Berufung aber nach derzeitiger Aktenlage dennoch abzuweisen sein werde. Die Befreiungsbestimmung sei nach dem österreichischen UStG nur insoweit anzuwenden, als es sich um die Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder .... handelt und nachgewiesen wird, dass eine den Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird…
…von privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit es sich um die Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten handelt und nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird sowie b) die Umsätze von…
…eine Mehrzahl von Schülern, gemeinsam, nach einem festen Lehrplan unterrichtet werden und im Zusammenhang mit der Vermittlung allgemeinbildender oder berufsbildender Kenntnisse oder Fertigkeiten ein erzieherisches Ziel angestrebt wird (vgl. § 2 PrivSchG). Erforderlich ist aber, dass es sich um eine Einrichtung allgemein- oder berufsbildender Art handelt…
…11 lit. a UStG 1994 sind unecht steuerbefreit die Umsätze von privaten Schulen und anderen allgemein bildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit es sich um die Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten handelt und nachgewiesen werden kann, dass eine den…
…wohl der unabhängige Finanzsenat) zu befassen gewesen. In der Sache selbst bringt der Bf. vor, nach österreichischem Recht seien Umsätze aus der Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art von privaten Schulden, die öffentlichen Schulen vergleichbar sind, gemäß § 6 Abs. 1 Z 11a UStG steuerbefreit…
…Umsätze von privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit es sich um die Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten handelt und nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird; b) die Umsätze von…
…1994 lautet: "Von den unter § 1 Abs.1 Z 1 und 2 fallenden Umsätzen sind steuerfrei... "a) die Umsätze von privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit es sich um die Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten…
…Gem. § 6 Abs 1 Z 11 UStG 1994 sind die Umsätze von privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen insoweit steuerfrei, als es sich um die Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder von der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten handelt und nachgewiesen werden kann…
…sich um die Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten handelt und nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird, von der Umsatzsteuer befreit. Gleiches gilt laut lit. b leg.cit. für Umsätze von Privatlehrern an…
…sich um die Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten handelt und nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird, steuerfrei. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt für die Vergleichbarkeit die Unterstützung von Schülern in sogenannten…
…um die Vermittlung von Kenntnissen allgemein bildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten handelt und nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird. Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber für Unterrichtstätigkeiten, die dem Hoheitsbereich zuzuordnen sind, eine Befreiung von der Umsatzsteuer…
…anderen allgemein bildenden oder Berufsbildenden Einrichtungen, soweit es sich um die Vermittlung von Kenntnissen allgemein bildender oder Berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten handelt und nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird; b) die Umsätze von Privatlehrern an öffentlichen…
…oder umsatzsteuerbefreit, wobei der inländische Teil der Leistungen unter die Befreiungsbestimmungen des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. b falle (Umsätze von Privatlehrern an öffentlichen Schulen, somit Umsätze aus einer unterrichtenden Tätigkeit). Voraussetzung der Steuerbefreiung sei, dass es sich um Kenntnisse allgemeinbildender oder berufsbildender Art…
…denen eine Mehrzahl von Schülern gemeinsam nach einem festen Lehrplan unterrichtet wird, wenn im Zusammenhang mit der Vermittlung von allgemeinbildenden oder berufsbildenden Kenntnissen und Fertigkeiten ein erzieherisches Ziel angestrebt wird. Ein erzieherisches Ziel ist gegeben, wenn außer den mit der Erwerbung von Kenntnissen und Fertigkeiten…
…die im Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt Berufsfortbildung vor, wenn bereits ein Beruf ausgeübt wird und die Bildungsmaßnahmen der Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Ausübung des bisherigen…