…nicht in Frage zu stellen. Im Übrigen schlagen selbst die UStR 2000, Rz. 275 im Falle der Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter vor, dass Einnahmenerzielung durch ausgegliederte Rechtsträger von Gebietskörperschaften dann angenommen werden könne, wenn das jährliche Mietentgelt zumindest jene AfA- Komponente erreicht, welche sich aus der…
…Kraftfahrzeug der Marke Mitsubishi Lancer EVO 9. Als Grund für die Vergütung wurde die Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter (Sportwagen) angegeben. Die Vergütung wurde zunächst antragsgemäß gewährt. Im Zuge einer Nachschau wurde festgestellt, dass hinsichtlich dieses Fahrzeuges nur eine einzige Vermietung vorliege, die begünstigte Nutzung unter 10%…
…Die Vermietung beweglicher, körperlicher Gegenstände wird dort ausgeführt, wo der Empfänger der Leistung, sofern es sich um einen Unternehmer handelt, sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 10 Z 12 iVm § 3a Abs. 9 lit. a UStG 1994). Im Falle der Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter geht die Steuerschuld…
…des Leistungsbegriffes insbesondere den Bereich der Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände subsumiert, nicht aber die Veräußerung von Rechten. Wie Quantschnigg in seinem Einkommensteuerhandbuch unter § 29 Tz 29 ausführt, ist die Veräußerung beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter keine Leistung im Sinn des …
…nämlich Vermietung eines beweglichen Wirtschaftsgutes, anzusehen ist, kam schon deshalb die begehrte Einkünftefeststellung nicht in Betracht, weil kein Anwendungsfall des § 188 BAO vorlag. Gemäß § 108e EStG 1988 kann für den Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern eine Investitionszuwachsprämie von 10% geltend gemacht werden. Voraussetzung ist nach Abs…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Strittig sind die Unternehmereigenschaft des Bw. und die Einordnung der von ihm erwirtschafteten Verluste unter die Einkünfte aus Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern gem. …
…Steuerberatungs- und Telefonkosten, Abschreibungen beweglicher Wirtschaftsgüter, Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter, sowie Zinsen udgl. Die Kosten der Sanierung des Bauernhofes würden in den einzelnen Jahresabschlüssen des Gewerbebetriebes als "Anlagen im Bau" aktiviert und stellen sich folgendermaßen dar: | | ÖS | € | 2001 | 1.453…
…nach Ansicht des Senates nicht unter § 28 EStG 1988. Gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch…
…Wie der Gerichtshof im vom Finanzamt genannten Erkenntnis ausgeführt hat, sind Aufwendungen für die Generalreparatur beweglicher Güter des Anlagevermögens als weitere Anschaffungskosten auf die voraussichtlich weitere Nutzungsdauer des generalreparierten Wirtschaftsgutes aufzuteilen. Dass es sich beim Austausch der Gravureinsätze um eine Generalreparatur des Druckgusswerkzeugs gehandelt hätte…
…zu versteuern ist oder nicht. Dazu ist Folgendes zu sagen: Gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6…
…EStG 1988 sind sonstige Einkünfte iSd § 2 Abs. 3 Z 7 EStG 1988 unter Anderem Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6 EStG 1988…
…Vorhaltsbeantwortung vorgebrachten Argumente nicht überzeugen, da einerseits dieselbe Vorgangsweise in der Vergangenheit ohne Gesellschaftsgründung bereits praktiziert wurde (gemeinsame Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern und aliquote Aktivierung in den jeweiligen Landwirtschaftsbetrieben) und andererseits auch heute noch nach dem Muster der Vergangenheit vorgegangen wird, wie nachfolgendes Beispiel zeigt…
…die aus dem Privatvermögen herrühren. Das Einkommensteuerrecht sieht aber bei Verkäufen beweglicher Wirtschaftsgüter mit Ausnahme des Spekulationstatbestandes eine Steuerpflicht nicht vor, wodurch in logischer Konsequenz eine Einlage und anschließender Verkauf zu keinem anderen Ergebnis führen kann. Weiters ist in diesem Zusammenhang auf die Aussagen in…
…Z 3 EStG 1988 zugeordnet werden. § 29 EStG 1988 lautet: "Sonstige Einkünfte sind nur:... 3. Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch zu…
…EStG 1988 sind sonstige Einkünfte iSd § 2 Abs. 3 Z 7 EStG 1988 unter Anderem Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6 EStG 1988…
…die Tätigkeit der Bw. nicht als betriebliche Tätigkeit angesehen werden. Vielmehr handelt es sich im gegenständlichen Fall um die Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen gemäß § 28 Abs. 1 Z 2 EStG. Als Sachinbegriff bezeichnet man einzelne bewegliche Wirtschaftsgüter, die funktionell und…
…vorliege und keine Ablöse eines Mietrechtes. Über die Berufung wurde erwogen: Sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 Z 3 EStG 1988 sind Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs…
…ein Betrag von S 75.000,- auf die Aufgabe des Belastungs- und Veräußerungsverbotes fallen. Gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 sind sonstige Einkünfte Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs…
…1. .. 2. .. 3. Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, so weit sie weder zu anderen Einkunftsarten § 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Z 1, 2 oder 4 gehören…
…Nr. 400/1988, zählen zu den sonstigen Einkünften Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Z 1…