…vermöge diese Tatsache allein diese Tätigkeit nicht als gewerblichen Grundstückshandel zu qualifizieren. Zusammenfassend ist daher die Betätigung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als private Vermögensverwaltung zu qualifizieren. In der Folge seien auch die erzielten Mieteinkünfte erklärungsgemäß den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen. Im Hinblick…
…entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht. Die Frage, ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensumschichtung bzw. Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nach dem objektiven Gesamtbild des jeweiligen Falles zu lösen ist. Entscheidend ist nicht die absolute Zahl an An- bzw. Verkaufsvorgängen…
…Gelegenheit keine gewerbliche Tätigkeit dar. Vielmehr handle es sich um Vermögensverwaltung in Form von Vermietung und Verpachtung. Die Bw. beantragte die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und wiederholte das Berufungsvorbringen. Im Mai 2001 verkaufte die Bw. ihre verbliebenen 282/1157…
…ist (VwGH 31.5.1983, 82/14/0188; VwGH 20.12.2000, 98/13/0236, 98/13/0237). Ein Gewerbebetrieb liegt dann vor, wenn die Betätigung "über den Rahmen der Vermögensverwaltung (§ 32 BAO) hinausgeht" (§ 31 BAO zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb; siehe auch Stoll, BAO-Kommentar, 421)…
…Tätigkeit abzustellen. Nur wenn zusätzliche Umstände hinzutreten, kann die Planmäßigkeit als Teil eines Gesamtbildes zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen (VwGH 24.2.2005, 2001/15/0159). Denn auch bei vernünftiger privater Vermögensverwaltung wird der Steuerpflichtige regelmäßig und planmäßig An- und Verkaufsaktivitäten setzen (Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, §…
…die Wohnung zu verkaufen. Ab dem Jahr 2005 liege somit die konkrete Absicht vor, eine Vermögensverwertung vorzunehmen, weshalb ab 2005 weder die Werbungskosten, noch die Vorsteuern anzuerkennen seien. Unter Hinweis auf diese Feststellung erließ das Finanzamt im wieder aufgenommenen Verfahren die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für…
…Eigentümerin dieses Grundstückes geworden wäre. Aufgrund der vorgelegenen Nachlassüberschuldung (weshalb die Bw. als Kuratorin aufgetreten wäre) wäre das Grundstück im Zuge der Vermögensverwertung veräussert worden. Sie- ersuchte-im Falle, dass ihre Rechtsansicht nicht geteilt werde-ihr die vorgeschriebene Steuerschuld nachzusehen, da die Entrichtung dieser Steuer…
…Verkauf wegen Finanzierungs- bzw. Rentabilitätsproblemen nicht zu einem Gewerbebetrieb. Das Gesamtbild des Tätigwerdens spreche im gegenständlichen Fall vielmehr für eine Vermögensverwaltung. Den Prüfungsfeststellungen entsprechend erließ das Finanzamt die Einkommensteuerbescheide 1997 bis 2000, denen es Einkünfte aus Gewerbebetrieb von Null zu Grunde legte; weiters versagte es…
…2004). Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung über den Zeitraum 1998 bis 2000 traf der Betriebsprüfer im Wesentlichen folgende Feststellungen: Objekt A (Tz 17a, Tz 1 des Besprechungsprogrammes): Abgrenzung Gewerbebetrieb - Vermögensverwaltung: Der Bw. hat das gegenständliche Objekt (Dachgeschosse Top 39 bis 44) mit Kaufvertrag vom 20…
…1997, § 23, Tz 99 ff.) liegt ein Gewerbebetrieb dann vor, wenn die Betätigung über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgeht; dies ist dann der Fall, wenn das Tätigwerden des Abgabepflichtigen nach Art und Umfang jenes Ausmaß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist…
…1997, § 23, Tz 99 ff.) liegt ein Gewerbebetrieb dann vor, wenn die Betätigung über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgeht; dies ist dann der Fall, wenn das Tätigwerden des Abgabepflichtigen nach Art und Umfang jenes Ausmaß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist…
…Der Verkäufer der Betriebsliegenschaft sei der Masseverwalter gewesen, dessen Unternehmensgegenstand die Vermögensverwertung und nicht das Fleischerei oder Handelsgewerbe gewesen sei. Bei den Großhandelskunden sei ein großer Teil der Kunden im Hinblick auf das neue Marketingkonzept "ausgelistet" worden, im Feinkostgeschäft seien die Aktivitäten des klassischen Fleischereibetriebes…
…nach Ablauf der Spekulationsfristen) einsetzten. ..." Der VwGH hat somit entschieden, dass nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die Tätigkeit der Beteiligten den Rahmen der Vermögensverwaltung nicht übersteigt. Daher ist die Bewirtschaftung vorliegenden Objektes unter die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zu subsumieren. Die übrigen Feststellungen der Bp…
…und Verkauf von Grundstücken begonnen. Diese an Umfang immer mehr zunehmende Tätigkeit, das heißt die Vermögensverwertung übertrifft die Vermögensnutzung (Vermietung) und weist auch alle Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit auf. Die Einkünfte wurden seitens der BP den gewerblichen Einkünften zugeordnet. Anlässlich einer BP gem. § 99 Abs…
…sei das Halten von Beteiligungen und die Weiterverrechnung von Kosten, soweit diese nicht die Bw. selbst betreffen würden. Die Abgrenzung gegenüber nicht gewerbesteuerpflichtigen Veräußerungsvorgängen ergebe sich aus dem Begriff der Vermögensverwaltung bzw. deren Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit (§ 32 BAO). Die Tätigkeit des fremdfinanzierten Beteiligungsunternehmens überschreite…
…hat er weder eine diesbezügliche gewerberechtliche Befugnis nachgewiesen, noch Unterlagen vorgelegt, die die Sanierung dieser Wohnung belegen. Art und Umfang des tatsächlichen Tätigwerdens sind geeignete und entscheidende Abgrenzungskriterien zwischen Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel (siehe UFS Wien vom 9.7.2012, GZ, RV/1111-W/08)…
…laut Antrag, wobei zumindest bis Sommer 2012 der Prozessausgang abgewartet werden möge. Eine sofortige Vermögensverwertung stelle für die Bw. einen unverhältnismäßigen Nachteil dar. Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §…
…gebracht. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung wandte der Bw. ein, dass die Vermietung von Gebäuden grundsätzlich Vermögensverwaltung darstelle und eine andere Beurteilung nur zulässig sei, wenn die laufende Verwaltungsarbeit jenes Ausmaß überschreite, das mit der Verwaltung eigenen Liegenschaftsvermögens üblicherweise verbunden sei. Dass ein…
…noch einmal ganz eindringlich darauf hingewiesen, dass ein Gewerbebetrieb nur dann vorliegt, wenn der Umfang der Vermögensverwaltung überschritten wird. Die Dokumentation der bisherigen Geschäftstätigkeit ist daher wesentlich für die Beurteilung des Sachverhaltes. Am 28.11.2007 wurden die Geschäftsunterlagen vorgelegt. Es handelt sich um eine…
…die Ansicht des Finanzamtes, dass von gewerblichem Grundstückshandel auszugehen sei, da bei dieser Anzahl der Grundstücksverkäufe die Vermögensverwertung gegenüber der Vermögensnutzung im Vordergrund stünde. Es wurden Fragen zu den landwirtschaftlichen Investitionen, die mit den Erlösen aus den Grundstücksverkäufen getätigt worden waren, und zu den Tätigkeiten…