…ausschließlich gegen die Höhe der vom Spruchsenat verhängten Geldstrafe richtet. Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Strafbemessung insoweit nicht als korrekt anzusehen sei, als sie sich zunächst insbesondere an der Einkommens- und Vermögenssituation des Bw. zu orientieren habe. Es werde in diesem Zusammenhang darauf verwiesen…
…25.2.2004, 2003/13/0117). In Anbetracht dieser Rechtslage ist es Aufgabe des Begünstigungswerbers, aus eigenem Antrieb konkretisiert, anhand seiner Einkommens- und Vermögenssituation darzulegen, dass eine erhebliche Härte vorliegt, weil er durch die sofortige Entrichtung der Abgaben in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis…
…86/14/0192; 11.5.1993, 90/14/0019). Allgemein ist auch hier zu prüfen ob eine Einkommens- und Vermögenssituation vorliegt, bei der die Beschäftigung einer Haushaltshilfe ohnedies üblich ist. b) Außergewöhnlichkeit Aufwendungen sind nur insoweit außergewöhnlich, als sie höher sind als jene, die der…
…Die permanente Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungspflichten allein stellt daher schon eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben dar. Die Einkommens- und Vermögenssituation ist in derartigen Fällen nicht mehr so entscheidend, da schon auf Grund des Verhaltens des Abgabepflichtigen die Tendenz eines Abgabenausfalles erkennbar ist. Der Berufungswerber hat…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.J., M.A., vertreten durch Prodinger & Partner, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 5760 Saalfelden, Leopold-Luger-Straße 1, vom 4. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Zell am See vom 12. Jänner 2006 betreffend Einkommensteuer 2004…
…da der Haftungstatbestand des § 13 Abs. 2 ErbStG nicht auf die Einkommens- und Vermögenssituation des Haftungspflichtigen abstellt. Da die Abgabenschuld beim Eigenschuldner nicht eingebracht werden konnte und die Haftungsschuld beim Bw. in dem aus der Erbschaft empfangenen Vermögen Deckung findet, ist der angefochtenen Haftungsbescheid zu…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Frank Dirmhirn, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf in Wien betreffend Einkommensteuer für 1993 bis 1995 und Umsatzsteuer für 1993 entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden…
…Höhe von € 50,00 im Verhältnis zur Höhe des Rückstandes von € 2.240,55 zu niedrig wären. Dadurch erscheine im Hinblick auf seine aktenkundige Einkommens- und Vermögenssituation die Einbringlichkeit gefährdet. In der dagegen am 7. März 2013 rechtzeitig eingebrachten Berufung wandte der Bw…
…August 2011, mit der Begründung, dass die sofortige und volle Entrichtung des aus der Vorauszahlung ergebenden Betrages für ihn auf Grund seiner derzeitigen Einkommens- und Vermögenssituation eine erhebliche Härte darstelle. Die Einbringlichkeit des gesamten Rückstandes wäre jedoch nicht gefährdet. Mit Bescheid vom 2. September 2011…
…am 22. Juni 2006 das Rechtsmittel der Berufung mit der Begründung ein, die fristgerechte Entrichtung der Umsatzsteuer 02/2009 und 03/2009 sei auf Grund der Einkommens- und Vermögenssituation nicht möglich gewesen. Die Säumniszuschläge würden für das Unternehmen eine weitere erhebliche Härte darstellen, weshalb ersucht…
…Auf eine Anfrage des Referenten des Unabhängigen Finanzsenates hinsichtlich der Einbringlichkeit des streitgegenständlichen Rückstandes teilte das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr schriftlich mit, dass der Abgabenanspruch aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation nicht durchsetzbar sein wird. Über die Berufung wurde erwogen: Die Abgabenbehörde kann gemäß § 206 lit…
…zum Vorlageantrag hinsichtlich der Berufung gegen die Bescheide für die Jahre 1981 und 1983 erschlossen werden kann, in einer bloßen sicheren Vermögensanlage gelegen sein (arg.: " ...da ich auf Grund meiner Familien- und Vermögenssituation überhaupt nicht angewiesen bin, eine Wohnung in Kärnten zur Verfügung zu haben…
…Höhe von € 4.958,40. Begründet wurde dies damit, dass eine sofortige Entrichtung des aus der Veranlagung resultierenden Abgabenrückstandes auf Grund seiner derzeitigen Einkommens- und Vermögenssituation eine erhebliche Härte darstelle. Es wurde beantragt, die sich aus der Zahllast 2003 ergebende Nachbelastung in Höhe von…
…andererseits, dass die Einhebung beim Geschäftsführer der Bw. wegen dessen persönlichen Verhältnissen und seiner Einkommens- und Vermögenssituation in hohem Maße existenzgefährdend sei. Nicht ausgeführt worden sei - weil diesbezüglich die Kenntnis durch die Finanzbehörde vorausgesetzt worden sei - dass die Bw. selbst nicht in der Lage sei…
…Sobald eine Änderung des momentanen Zustandes eintrete, werde er die Zahlungen von sich aus erhöhen. Mit Schreiben vom 31. Juli 2012 ersuchte die Rechtsmittelbehörde den Bf um Darlegung seiner aktuellen Einkommens- und Vermögenssituation. Ergänzend wurde darauf verwiesen, dass die gewünschten Ratenzahlungen zu je 100,00…
…seien, wie auch dem Vermögensverzeichnis zu entnehmen sei, nicht vorhanden. Somit sei auf Grund der dargestellten Vermögenssituation ein unverhältnismäßiger Zugriff auf die angeführten Vermögenswerte seitens der Abgabenbehörde nicht gegeben. Zudem sei durch gesetzliche Regelungen mit dem Existenzminimum die Grundversorgung gesichert. Auch die Art und Weise…
…sei. Der Bf sei maßgeblich an diesen Geschäften beteiligt gewesen. Die darauf entfallende Mineralölsteuer (€ 347,00/1000 l) sei nicht entrichtet worden. Nach Darstellung der Einkommens- und Vermögenssituation führte das Zollamt weiter aus, dass von einer wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung ausgegangen werden müsse, weil…
…könne. Insoferne sei es nicht ganz richtig, dass sie der Aufforderung nicht nachgekommen sei. Ihre Vermögenssituation habe sie schon anlässlich der Niederschrift vom 18.3.2006 klargelegt. Dass sie derzeit kein weiteres Vermögen oder Einkommen in Form von Provisionen habe, könne sie naturgemäß nicht beweisen…
…Belastung anerkannt. Begründend führte das Finanzamt aus, dass Aufwendungen für die Köchin nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden könne, da bei der Vermögenssituation der Abgabepflichtigen die Anstellung einer Hausgehilfin üblich sei. Reparaturkosten seien in jenem Umfang absetzbar, in dem die Gegenstände für die "übliche Lebensführung…
…wenn die allein stehende Person einer Berufstätigkeit nachgehen muss, weil sie für sich keine oder nicht ausreichende Unterhaltsleistungen erhält und ein zwangsläufiges Erfordernis der Kinderbetreuung besteht und wenn eine Einkommens- oder Vermögenssituation vorliegt, bei der nicht die Beschäftigung eines Kindermädchens ohnedies üblich ist (VwGH 19…