…worden. Mit 31. Dezember 2008 sei das bestehende Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst sowie der Entsendevertrag beendet worden. Aus persönlichen Gründen (Trennung vom Ehepartner und die über eineinhalb Jahre stattgefundene Verlagerung der Lebensinteressen nach Sofia) habe er im Jahre 2008 den Entschluss gefasst, nicht nach Österreich zurückzukehren…
…bzw. nunmehr Art. 58 der Systemrichtlinie) sieht ebenfalls nur vor, dass die Mitgliedstaaten den Ort der Dienstleistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln ins Drittland verlagern können, wenn die tatsächliche Nutzung im Drittland erfolgt. Letzteres ist jedoch unstrittig der Fall. Über die Berufung wurde erwogen: Nach …
…ob die Bw. ihre Ansässigkeit nach Deutschland verlagert hat und Österreich daher weder Anspruch auf die Besteuerung der Rentenleistungen und Kapitaleinkünfte hat noch für die ausländischen nichtselbständigen Einkünfte den Progressionsvorbehalt anwenden darf (Ansicht der Bw.). Der Sachverhalt ist rechtlich wie folgt zu beurteilen: Gemäß § 1…
…Lösung derartiger Streitfragen dem zeitlichen Element eine besondere Bedeutung zukommt, dass solche Fragen vor dem Hintergrund eines längeren Beobachtungszeitraumes zu beurteilen sind und dass lediglich kurzfristige Auslandsaufenthalte in der Regel nicht zur Verlagerung des Lebensmittelpunktes führen. Ganz in diesem Sinne bestätigte in einem aktuell ergangenen…
…in den USA erhalten. Gemäß dem Verständigungsprotokoll zu Art. 4 DBA USA-Ö sei für die Beurteilung der Verlagerung des Lebensmittelpunktes zwischen zwei Wohnsitzen ein längerer Beobachtungszeitraum (länger als ein Jahr) heranzuziehen. Der Bw. sei noch heute (2009) lokal in den USA angestellt und auch…
…mit der D-GmbH im EDV-Bereich keine Geschäftskontakte mehr haben wollen, solange AB deren Gesellschafter-Geschäftsführer sei. Die Firmengruppe "P" habe daher eine Stornierung des EDV-Projektes verlangt, dieses sei nunmehr durch den Bw. selbst und nicht mehr durch die D-GmbH abzuwickeln. Die…
…erkannt hatte, dass der Einzelhandel mit Musik-CDs nicht den erwarteten Erfolg brachte, verlagerte er den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit auf die Entwicklung von EDV-Programmen. Als EDV-Fachmann mit langjähriger Berufspraxis bei der P-GmbH war er dafür prädestiniert. Diesbezüglich legte er der Berufung eine…
…diese Einkünfte das alleinige Beteuerungsrecht. Dementsprechend seien die Einkünfte ordnungsgemäß in den USA versteuert worden. Aufgrund seiner Wohnsitznahme in den USA und der Verlagerung des Mittelpunktes seiner Lebensinteressen in die USA während der Dauer seiner Entsendung, habe Österreich kein Besteuerungsrecht. Darüber hinaus stehe Österreich auch…
…wurde jedoch immer problemlos um weitere sechs Monate verlängert (Aktenvermerk vom 12.8.2013 über eine nicht protokollierte Aussage der Bw beim Erörterungsgespräch am 9.8.2013). Gleichzeitig mit dem Ende ihrer Beschäftigung in der Schweiz gab die Bw ihren dortigen Wohnsitz auf und nutzte…
…Gesetzgebers (über ein zweitinstanzlichen Verfahren) unterlaufen würde, wenn es wegen des Unterbleibens des Ermittlungsverfahrens in erster Instanz zu einer Verlagerung des gesamten Verfahrens vor der Berufungsbehörde käme und die Einrichtung von zwei Entscheidungsinstanzen damit zur bloßen Formsache würde. Es ist laut VwGH nicht Sinn des…
…15. März 1997 von der Fa. W. Verlagsrechte der Zeitschrift "m." mit einem Preis von S 2,5 Mio. inkl. USt 20 % übernommen. Die Zahlung wäre durch Übernahme von Schulden, insbesondere eines Kredites bei der Tiroler Sparkasse in Höhe von S 2.888.004,-- erfolgt…
…es aber auf das Zustandekommen des Buches ankomme. Im Fall der Bw steht die geistige Arbeit im Vordergrund, während ansonsten beim Verlag das Buchmachen im Vordergrund stehe. Dass hier der Vertrieb und das Vertriebsrisiko wegfielen, die sonst für sich allein betrachtet auch dem Normalsteuersatz unterlägen…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe 1. Die Berufungswerberin (Bw) führte neben einer nichtselbständigen Tätigkeit einen im Juli 1997 begonnenen Verlag von Kinderbüchern der Fa. G sowie von Feber 1999 bis Ende 2002 eine Tankstelle. Sie erzielte aus diesen Betätigungen…
…Ort der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden." Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten, BGBl. II 102/1997…
…Ort der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden." Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten, BGBl. II 102/1997…
…UStG 1994 liege der Leistungsort für Telekommunikationsleistungen dort, wo der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Bei Vertragspartnern mit Sitz im EU-Gebiet liege der Ort der Leistung somit im Gemeinschaftsgebiet. Eine Verlagerung des Leistungsortes gemäß der Verordnung BGBl. Nr. II 102/1997 komme daher nicht in…
…und Einnahmen aus Buchverkäufen iHv ATS 372.272,15, der Gewinn aus dem Verlag mit ATS 179.995,28 erklärt. Aus dem Anlagenverzeichnis zur Vermietung ergibt sich für das Jahr 2000 eine AfA iHv ATS 503.916,-. Bemessungsgrundlage der AfA sind der Einheitswert zum 1…
…Am 3.4.2003 wurde die Homepage der Rathausbibliothek nochmals aufgesucht und festgestellt, dass sich der Buchbestand des E-Verlages von 294 per 4.12.2002 auf 302 per 3.4.2003 erhöht hat. Im Buchbestand per 3.4.2003 ist auch das Werk "Wie…
…Probleme habe, ihre gegenüber dem Bw bestehenden Forderungen hereinzubringen. Die Kontokorrentverrechnung ist auch der Grund, weshalb Fragen nach nachhaltiger Einnahmenerzielungsabsicht nicht beantwortet werden und diesbezügliche Unterlagen auf Verlangen nicht vorgelegt werden können. Es ist davon auszugehen, dass Unterlagen zur Einnahmenerzielung deshalb nicht vorhanden sind, weil…
…Österreich gelegen. Gegen diesen Abweisungsbescheid brachte die Bw. Berufung ein und führte darin aus: Die VO 102 sehe vor, dass der Leistungsort einer Telekommunikationsleistung vom Drittland ins Inland verlagert werde, wenn hier die Nutzung oder Auswertung erfolge. Der Begriff der "Nutzung oder Auswertung" sei im…