…ist und keinen Verlängerungstatbestand darstellt. Im vorliegenden Fall liegt keiner der im § 2 Abs. 1 lit. b FLAG aufgezählten Verlängerungstatbestände vor, wodurch eine allfällige Verlängerung der Studienzeit bewirkt werden könnte. Dem Vorbringen des Berufungswerbers, es müsse unerheblich sein, ob die beiden Berufsausbildungen nacheinander oder gleichzeitig…
…Doppelstudium Politologie/Philosophie) eine Studienunfähigkeit vorgelegen wäre. Aus dem Wortlaut der hier maßgeblichen Bestimmungen des § 2 Abs. 1 lit b) FLAG ergibt sich, dass ein Studium an einer im § 3 Studienförderungsgesetz genannten Einrichtung eine eigene Berufsausbildung darstellt. Daraus folgt, dass ein Verlängerungstatbestand im Sinne des …
…in einer Fachschule fortgebildet" wird. Nun hat im Berufungsfall - wie schon oben aufgezeigt - der Sohn der Bw. seine Berufsausbildung (Studium der Wirtschaftswissenschaften) erst rund zwei Jahre nach Leistung des strittigen Präsenzdienstes begonnen. In der Zeit dazwischen - jedenfalls ab März 2001 - hätte er das beabsichtigte Studium…
…Abschluss der Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten". *) 24. Lebensjahr ab 1. Juli 2011 (BudgetbegleitG 2011). Im Falle eines Doppelstudiums wird die Familienbeihilfe nach dem vom Studierenden angegeben Hauptstudium berechnet. Wird das Hauptstudium abgeschlossen, ist es möglich im Rahmen…
…legt somit fest, wie lange im Falle eines Studiums der Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Die "vorgesehene Studienzeit" pro Studienabschnitt ist jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt ist. Diese Zeitspanne kann…
…kann einem weiteren Studienabschnitt das nicht benötigte Semester hinzugerechnet werden. Im gegenständlichen Fall hat der Sohn des Bw im Zeitraum Feber bis Juni 2006 (8. Semester des Studiums b) ein Semester im Rahmen des ERASMUS-Austauschprogrammes in a absolviert und wurden ihm hiefür laut vorgelegtem…
…Wenn der Berufungswerber anführt, dass diese Inskription eine Verzweiflungstat gewesen bzw. er in diesem Zeitraum nicht entscheidungsfähig gewesen sei, ist dem Berufungswerber zuzustimmen. Dies deshalb, da einerseits die Entscheidung zu diesem Studium unmittelbar nach seinen Krankenhausaufenthalten im ersten Halbjahr 2003 fällt. Der gesamte Zeitraum des…
…am 30. September des folgenden Jahres. Der Senat hat nähere Bestimmungen über Beginn und Ende der Semester und der lehrveranstaltungsfreien Zeit zu erlassen." Unbestritten ist im gegenständlichen Fall, dass bei dem von der Tochter der Bw. gewählten Studium die "vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt" iSd § 2…
…gesetzliche Studiendauer dieses Studiums nicht überschritten wird." (§ 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 idF des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. Nr. 111/2010). Der Verwaltungsgerichtshof steht mit dieser Antwort auf die Frage nach dem Abschluss einer Berufsausbildung mit dem Abschluss eines Bachelorstudiums im Einklang mit den…
…Voraussetzungen ein Studium als Berufsausbildung im Sinn des § 2 Abs. 1 lit.b FLAG 1967 anzusehen ist. Demnach ist gesetzliche Anspruchsvoraussetzung, dass die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten wird, soweit nicht einer der ebenfalls im Gesetz genannten Verlängerungstatbestände vorliegt…
…Im Einzelnen verwies sie auf die Broschüre des BM für Wirtschaft, Familie und Jugend, Stand Juli 2011, wonach die gesetzliche Mindeststudiendauer um zwei Toleranzsemester verlängert werden könne. Weiters sei der Broschüre unter "Ausnahmen" zu entnehmen, dass bei besonders berücksichtigungswürdigen Fällen eine Verlängerung der zulässigen Studiendauer…
…künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt werden. Für den vorliegenden Fall bedeutet dies: Die Tochter der Bw absolvierte nach der Matura und vor Beginn ihres Studiums in Island und damit im Ausland ein einjähriges freiwilliges Jahr im Rahmen eines EU-Projektes (Europäischer Freiwilligendienst für junge Menschen…
…Familienbeihilfe soll nach dem Erreichen der Volljährigkeit grundsätzlich nur bis zum Abschluss einer Berufsausbildung gewährt werden. Durch Änderungen des Studienrechts in den letzten Jahren, zu denen nicht zuletzt die Einführung des Bachelor-Studiums an Fachhochschulen und in den meisten der an österreichischen Universitäten angebotenen Studienrichtungen…
…Voraussetzungen für eine verlängerte Familienbeihilfe im gegenständlichen Fall vorlägen. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Gesetzliche Bestimmungen: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl. I 111/2010) wurde die Altersgrenze in § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967, bis zu der bei Vorliegen einer Berufsausbildung Familienbeihilfe bezogen…
…1 lit. b FLAG 1967, bis zu der bei Vorliegen einer Berufsausbildung Familienbeihilfe bezogen werden kann, ab 1. Juli 2011 vom 26. auf das 24. Lebensjahr herabgesetzt. Der Verfassungsgerichtshof hat dies im Erkenntnis VfGH 16.6.2011, G 6/11, als verfassungskonform angesehen. Gleichzeitig hat…
…1 lit. b FLAG 1967, bis zu der bei Vorliegen einer Berufsausbildung Familienbeihilfe bezogen werden kann, ab 1. Juli 2011 vom 26. auf das 24. Lebensjahr herabgesetzt. Der Verfassungsgerichtshof hat dies im Erkenntnis VfGH 16.6.2011, G 6/11, als verfassungskonform angesehen. Gleichzeitig hat…
…einen etwaigen Studienbeginn werde im Fall seiner Tochter verletzt. Gute Leistungen und Zügigkeit im Studium würden nicht in Betracht gezogen. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 11. April 2013 mit der Begründung ab, dass die Tochter des Bw. nach bestandener Matura das Studium…
…Wortlaut im § 2 Abs. 1 lit i) FLAG dieser weiten Auslegung dieser Bestimmung - wie die Bw. vermeint - nicht gefolgt werden kann. Der Gesetzgeber knüpft diesen Verlängerungstatbestand ausschließlich daran, dass sich die Kinder in jenem Monat in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden in einer Berufsausbildung…
…Februar 2007 direkt beim unabhängigen Finanzsenat eine Berufung ein, die er wie folgt begründete: "Unsere Tochter V, geboren am 13.7.1985, maturierte im Juni 2005 und geht weiterhin einer Berufsausbildung nach. Aus gesundheitlichen Gründen konnte sie ihr Studium allerdings nicht unmittelbar nach der Matura…
…die Familienbeihilfe nach dem Erreichen der Volljährigkeit grundsätzlich nur bis zum Abschluss einer Berufsausbildung gewährt werden. Durch Änderungen des Studienrechts in den letzten Jahren, zu denen nicht zuletzt die Einführung des Bachelor - Studiums an Fachhochschulen und in den meisten der an österreichischen Universitäten angebotenen Studienrichtungen…