… 23 Abs. 1 bis 3 leg. cit. die tatsächliche Geldstrafe auszumessen ist, beträgt für die fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben bis zum Einfachen des Verkürzungsbetrages, also bis zu € 10.204,31. Gemäß § 21 Abs.3 FinStrG ist jedoch dann, wenn jemand, der bereits wegen Finanzvergehen…
…vertreten durch K., Rechtsanwältin, Adr, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs.2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 23. Dezember 2010 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien als Organ des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener…
…Rechtsanwalt, 6900 Bregenz, Bahnhofstraße 21, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 23. Juli 2010 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Zollamt Feldkirch Wolfurt als Organ des Zollamtes Feldkirch Wolfurt…
…HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen X., Adr.1, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 5. August 2010 gegen das Erkenntnis des Zollamtes Salzburg, vertreten durch OR Mag…
…Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., Adr., wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 31. Mai 2010 gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3…
…Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstr. 46 A, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben in der Tatbegehungsform der Beitragstäterin gemäß § 36 Abs. 1 und § 11 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 8. Oktober 2007 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt…
…Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen R.E., F., wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 16. Dezember 2008 gegen den Bescheid (Verwarnung) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
…Dr. Norbert Wess, LLM, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Himmelpfortgasse 20/2, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 7. August 2008 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…
…whft. yyy, vertreten durch RA, zzz, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. Mai 2008 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. April 2008, Zl…
…März 2010 begonnen und am 12. März 2010 geendet hat, verwendet und dadurch als unmittelbarer Täter die objektiven Tatbestandsmerkmale der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach § 36 Abs. 2 FinStrG verwirklicht. Der Maßstab der objektiv gebotenen pflichtgemäßen Sorgfalt richtet sich nicht nach einem allgemein besonnenen und…
…durchgeführten Überführung von Waren laut Rechnung der Firma M.K., vom 29. Jänner 2001 in den zollrechtlich freien Verkehr durch Verzollung unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben in Höhe von € 909,29 bewirkt und hiermit ein Finanzvergehen nach…
…durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwälte, 1090 Wien, Währinger Straße 2-4, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 17. November 2009 gegen das Erkenntnis des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt…
…Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., Adr.A, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Bescheid (Verwarnung gem. § 25 Abs. 1 FinStrG) des…
…unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben dadurch bewirkt habe, dass er einen zu niedrigen Wert der Verzollung für die gegenständliche Uhren zugrunde gelegt habe. Er habe hiedurch das Finanzvergehen der vorsätzlichen Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben nach § 35 Abs…
…§ 119 BAO treffenden zollrechtlichen Offenlegungs-und Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben i.H.v. insgesamt € 99,38, davon € 35,33 an Zoll und € 64,05 an Einfuhrumsatzsteuer, bewirkt und dadurch eine Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 Abs.2 FinStrG begangen habe." II…
…WENr. 341/000/927731/01/6, eine Verkürzung von Eingangsabgaben in Höhe von insgesamt ATS 24.654,-- [umgerechnet € 1.791,67] (Zoll ATS 8.926,-- [€ 648,68] + EUSt ATS 15.728,-- [€ 1.142,99] ) bewirkt, indem sie unter Außerachtlassung der ihr gebotenen…
…Rechtsanwälte-Partnerschaft, 1010 Wien, Tuchlauben 4, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 12. Mai 2011 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates II beim Zollamt Feldkirch Wolfurt als Organ des Zollamtes Feldkirch…
…nach § 36 Abs.2 FinStrG (= fahrlässig Verkürzung von Eingangsabgaben) begangen zu haben. Das Zollamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz hat diesbezüglich gem. § 25 Abs.1 FinStrG von der Verhängung einer Strafe abgesehen und eine Verwarnung ausgesprochen: Das Finanzvergehen sei auf Grund des Untersuchungsergebnisses erwiesen…
…der Bf. diese Tat nicht begangen hat oder Gründe vorliegen, die eine vorsätzliche Begehung ausschließen. Der Spruch des Einstellungsbescheides lautet wie folgt: Das gegen den Bf. am 13.12.1996 wegen des Verdachtes der Verkürzung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs. 2 eingeleitete Finanzstrafverfahren wird gemäß §…
…Abs.2 VbVG, Herrn IK (Exportmanager) im Bereich des Zollamtes Triest vorsätzlich eine Verkürzung von Eingangsabgaben iHv € 4.100,00 dadurch bewirkt worden sei, dass dieser an den LKW-Lenker AS den Auftrag erteilte, am 3.2.2010 in Triest eingangsabgabepflichtige Waren, nämlich die…