…000 Euro) welcher auf seinen Neffen ***Neffe-Bf1*** amtlich zugelassen war, entgegen einem Verbot oder einer Verpflichtung im Zollgebiet der Union verwendet zu haben und es unterlassen habe dies dem Zollamt vorher anzuzeigen. Er habe dadurch am Finanzvergehen der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach §…
…Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. § 36 Abs. 3 FinStrG: Die grob fahrlässige Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben wird mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des Verkürzungsbetrages geahndet. § 35 Abs. 4 zweiter Satz und …
…gegen BF, geb. am 19XX, whft. WS, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes idgF (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. Juni 2010 gegen das Erkenntnis des Zollamtes ZA als Finanzstrafbehörde vom 31. Mai 2010, Strafnummer…
… 23 Abs. 1 bis 3 leg. cit. die tatsächliche Geldstrafe auszumessen ist, beträgt für die fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben bis zum Einfachen des Verkürzungsbetrages, also bis zu € 10.204,31. Gemäß § 21 Abs.3 FinStrG ist jedoch dann, wenn jemand, der bereits wegen Finanzvergehen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben § 36 Abs. 2 Finanzstrafgesetz (FinStrG) i.V.m. § 35 Abs. 2 FinStrG über die Beschwerde der Beschuldigten vom gegen…
…unter Verletzung seiner ihm zumutbaren Sorgfaltspflicht, durch unrichtige Einreihung von Stahlfelgen der Versenderfirma VS, in den Gebrauchszolltarif – unter Verletzung der im Art. 199 Abs. 1 ZK-DVO normierten Verpflichtung – eine Verkürzung von Eingangsabgaben iHv. insgesamt € 1.884,92 [zu a) Zoll € 1.191…
…2012, hinsichtlich eines am 16.1.2009 dadurch begangenen Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 1 FinStrG, dass er im Zuge seiner Tätigkeit als Zolldeklarant fahrlässig unter Verletzung der zollrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Eingangsabgabenverkürzung von € 24.964,60 bewirkt habe…
…Franz Gall in der Finanzstrafsache gegen A, geb. am xxxx, Speditionsangestellter, wohnhaft in XXX, wegen fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 iVm § 35 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde (vormals "Berufung") des Amtsbeauftragten vom 12. Juli 2012 gegen das Erkenntnis des…
…BF, geb. am 19XX, whft. in H, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. Juni 2010 gegen das Erkenntnis des Zollamtes L als Finanzstrafbehörde, vertreten durch den Amtsbeauftragten AB, vom…
…vertreten durch K., Rechtsanwältin, Adr, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs.2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 23. Dezember 2010 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien als Organ des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener…
…Rechtsanwalt, 6900 Bregenz, Bahnhofstraße 21, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 23. Juli 2010 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Zollamt Feldkirch Wolfurt als Organ des Zollamtes Feldkirch Wolfurt…
…HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen X., Adr.1, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 5. August 2010 gegen das Erkenntnis des Zollamtes Salzburg, vertreten durch OR Mag…
…Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., Adr., wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 31. Mai 2010 gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3…
…Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstr. 46 A, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben in der Tatbegehungsform der Beitragstäterin gemäß § 36 Abs. 1 und § 11 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 8. Oktober 2007 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt…
…Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen R.E., F., wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 16. Dezember 2008 gegen den Bescheid (Verwarnung) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
…Dr. Norbert Wess, LLM, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Himmelpfortgasse 20/2, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 7. August 2008 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…
…whft. yyy, vertreten durch RA, zzz, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. Mai 2008 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. April 2008, Zl…
… 8 Abs. 3 FinStrG liege grobe Fahrlässigkeit vor, bei ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrigen Handlungen, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar sei. Das Finanzvergehen der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 FinStrG könne nach § 36 Abs…
…Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. § 36 Abs. 3 FinStrG: Die grob fahrlässige Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben wird mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des Verkürzungsbetrages geahndet. § 35 Abs. 4 zweiter Satz und …
…nicht weiter nachgeschaut habe. Hätte sie weiter geschaut, hätte sie die fehlenden Rechnungen entdeckt. Somit habe sie subjektiv fahrlässig das Finanzvergehen der Verkürzung von Eingangsabgaben zu verantworten. Das Schreiben der Beschuldigten vom 9. Jänner 2015, mit dem eine Berichtigung beantragt worden sei, stelle lediglich eine…