…der Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird (§ 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO). Die Verjährungsfristen des § 208 Abs. 1 BAO und des § 209 Abs. 3 BAO beginnen hier gleichzeitig zu laufen. Anders ist das bei der Umsatzsteuer. Da in den…
…als verwirklicht angesehen werden muss. Zum Einwand des Verteidigers in der mündlichen Berufungsverhandlung, dass allenfalls bereits Strafbarkeitsverjährung eingetreten wäre, ist festzuhalten, dass bei Unterlassungsdelikten der Lauf der Verjährungsfrist erst in dem Zeitpunkt einsetzt, in dem die Pflicht, tätig zu werden, wegfällt (VfGH 30.11.1979…
…Zusammenhang der Umstände biete die Beteiligung das Bild einer Gesellschaft, die dem stillen Gesellschafter in erster Linie (steuerlich wirksame) Verluste vermitteln solle. Es fehle insgesamt an der subjektiven Überschusserzielungsabsicht. Die fünfjährige Verjährungsfrist bestimme sich nach der im § 208 Abs. 1 lit. d BAO normierten Frist…
…5 Bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, erlischt die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die im Absatz 4 lit. c genannte Zeit verstrichen sind. Abs. 6 Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 5 gelten dem…
…Tat von der Verhängung einer Strafe abzusehen ist und durch Finanzvergehen, hinsichtlich welcher § 25 FinStrG zur Anwendung gelangt, gemäß § 31 Abs.3 letzter Satz FinStrG ausnahmsweise keine Verlängerung der Verjährungsfrist erfolgt (vgl. ua. Reger/Hacker/Kneidinger, Das Finanzstrafgesetz³ I, Rz 14 zu § 31). Berücksichtigt man…
…alle für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer maßgeblichen Umstände dargelegt worden. Gemäß § 207 Abs. 2 BAO würde die Verjährungsfrist 5 Jahre betragen. § 209 Abs. 1 BAO laute: "Die Verjährung wird durch jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommene…
…vom 16. Juli 1998 zur Gänze der Bw. zugerechnet wurde und Feststellungsbescheide von der Abgabenbehörde ohne Bedachtnahme auf Verjährungsfristen erlassen werden können. Über Antrag wurde die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt. Aus dem Einheitswertakt ist ersichtlich, dass die Hälfte der gegenständlichen Liegenschaft der Bw. mit…
…Berufungsverfahren - anzuwenden sein. Davon sieht jedoch § 232 Abs. 18 vorletzter Satz BAO eine Ausnahme vor: "§ 209 Abs. 1 und Abs. 2 gilt für den Fall der Verkürzung von Verjährungsfristen durch die Neufassungen des § 207 Abs. 2 zweiter Satz durch BGBl. Nr. 57/2004, des § 209…
…Abs. 1 BAO verlängert sich die Verjährungsfrist (§ 207 BAO) um ein Jahr, wenn innerhalb der Verjährungsfrist von der Abgabenbehörde nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77 BAO) unternommen werden. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr…
…der Verdacht von Unregelmäßigkeiten ausgesprochen worden wäre, was bestritten werde, nicht hinreichend spezifiziert gewesen wären, um den Verlauf der Verjährungsfrist zu unterbrechen. Nach Durchführung ergänzender Ermittlungen wurde der Bf mit Schreiben vom 21. Mai 2008 vorgehalten, dass es sich bei dem von S, zugekauften Mais…
…686 BlgNR. 22. GP, zu § 323 Abs. 18). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist die Frage, ob Abgaben hinterzogen sind, eine Vorfrage für die längere Verjährungsfrist des § 207 Abs. 2 zweiter Satz (siehe VwGH 20. Februar 1991, 86/13/0047; 26. April 1994, 90/14…
…zu Recht der Berufungswerberin die steuerliche Abzugsfähigkeit der strittigen Aufwendungen versagt. IV C) Die Abgabepflichtige vertritt in der Berufung die Ansicht, die Festsetzung sei aufgrund eingetretener Verjährung gegenstandslos. Dieses Vorbringen geht jedoch ins Leere, da Feststellungsbescheide ohne Bedachtnahme auf Verjährungsfristen erlassen werden können (Ritz, BAO4, …
…ersatzlos aufgehoben worden wären, wäre den abgeleiteten Einkommensteuerbescheiden damit die rechtliche Basis entzogen worden. Im Übrigen wäre auch bei rechtlicher Existenz der in den bezeichneten Bescheiden angeführten Abgaben bereits Verjährung eingetreten. Verjährungsfristen wären gemäß § 238 BAO von Amts wegen zu beachten. Auch in diesem Zusammenhang…
…zu. Anspruchsberechtigt sind vielmehr die einzelnen Endabnehmer, an die anteilig weiterverrechnet wurde. Für das Jahr 2002 besteht aufgrund der Verjährungsfristen für die einzelnen Pächter keine Möglichkeit mehr, selbst Energieabgabenvergütung beantragen zu können. Für das Jahr 2004 (umfangreiche Umbauarbeiten) legte die Bw eine Aufstellung vor, aus…
…in dem der Abgabenanspruch entstanden sei, und betrage die Frist 5 Jahre bzw. die absolute Verjährungsfrist (neu) 10 Jahre. Im Hinblick auf den gegenständlichen Vorgang aus dem Jahr 1987 seien daher beide Fristen längst überschritten, zumal es sich um eine erstmalige Vorschreibung an den Bw…
…die Verjährungsfristen der Bundesabgabenordnung. § 207 Abs. 1 BAO bestimmt, dass das Recht, eine Abgabe festzusetzen, der Verjährung unterliegt. Abs. 2 dieser Bestimmung legt fest, dass die Verjährungsfrist - von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen abgesehen - fünf Jahre beträgt. Soweit eine Abgabe hinterzogen ist, beträgt die Verjährungsfrist sieben…
…die Verjährungsfristen der Bundesabgabenordnung. § 207 Abs. 1 BAO bestimmt, dass das Recht, eine Abgabe festzusetzen, der Verjährung unterliegt. Abs. 2 dieser Bestimmung legt fest, dass die Verjährungsfrist - von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen abgesehen - fünf Jahre beträgt. Soweit eine Abgabe hinterzogen ist, beträgt die Verjährungsfrist sieben…
…dass, wenn innerhalb der Verjährungsfrist nach § 207 BAO nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Abgabenbehörde unternommen werden, sich die Verjährungsfrist jeweils um ein weiteres Jahr verlängert. In Anwendung der zitierten Gesetzesbestimmungen auf den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass betreffend die Rückforderung…
…aus § 323 Abs. 18 BAO gehe klar hervor, dass die durch Änderung der Verjährungsbestimmungen bedingte Verkürzung der Verjährungsfristen auf offenen Berufungsverfahren und antragsabhängige Abgabenfestsetzungen keine Auswirkungen habe. Der unabhängige Finanzsenat hat daraufhin seine Berufungsentscheidung vom 3. Mai 2010 mit Bescheid vom 5. Juli 21010,GZ…
…Amtshandlungen im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO gesetzt wurden, welche eine weitere Verlängerung der Verjährungsfristen bewirkt haben. Nach der Rechtsprechung muss eine Amtshandlung im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO nach außen wirksam und einwandfrei nach außen erkennbar sein (vgl. VwGH 10.6.1991…