…setzte dem Berufungswerber gegenüber mit dem angefochtenen Bescheid Grunderwerbsteuer (GrESt) in Höhe von € 553,35 fest. Die Gegenleistung hatte das Finanzamt aus dem in der Urkunde angegebenen Wert des hingegebenen Grundstückes ermittelt. In seiner dagegen fristgerecht erhobenen Berufung wendete der Bw. nochmals Verjährung ein…
…Abs. 3 Grunderwerbsteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 140, zu erklärenden Umstände." § 208 Abs. 2 idF des AbgÄG 2003, BGBl I 124/2003 lautet: "Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegenden Erwerben von Todes wegen oder Zweckzuwendungen von Todes wegen beginnt die Verjährung frühestens mit Ablauf des Jahres…
…wie vorstehend ausgeführt - die Verjährung mit 31. Dezember 1995 neu zu laufen begann und seitens des Finanzamtes die nächste Unterbrechungshandlung erst im Februar 2001 - Erhebungen beim Stadtgemeindeamt Grieskirchen - gesetzt wurde, trat mit 31. Dezember 2000 die Verjährung ein. Der in Berufung gezogene Grunderwerbsteuerbescheid vom 5…
…des Abgabenanspruchs verjährt. Diese sogenannte "absolute Verjährung" werde nach Ablauf dieses Zeitraums ohne Rücksicht auf eingetretene Hemmungen und Unterbrechungen wirksam und stehe der erstmaligen Steuerfestsetzung entgegen. Vor diesem Hintergrund sei aber schon in erster Instanz die Festsetzung der Grunderwerbssteuer nach Ablauf der "absoluten Festsetzungsverjährung" erfolgt…
…der Erbschafts- und Schenkungssteuer oder der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang nicht ordnungsgemäß der Abgabenbehörde angezeigt, so beginnt die Verjährung des Rechtes zur Festsetzung dieser Abgaben nicht vor Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde von dem Erwerbsvorgang Kenntnis erlangt. Nach dieser Gesetzesstelle wird der Lauf der…
…1 BAO werde die Verjährung durch jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten sei, beginne die Verjährungsfrist neu zu laufen. Am 15. November 1990 sei ein vorläufiger Grunderwerbsteuerbescheid gemäß …
…1 BAO werde die Verjährung durch jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten sei, beginne die Verjährungsfrist neu zu laufen. Am 15. November 1990 sei ein vorläufiger Grunderwerbsteuerbescheid gemäß …
…1 BAO werde die Verjährung durch jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten sei, beginne die Verjährungsfrist neu zu laufen. Am 15. November 1990 sei ein vorläufiger Grunderwerbsteuerbescheid gemäß …
…1 BAO werde die Verjährung durch jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten sei, beginne die Verjährungsfrist neu zu laufen. Am 15. November 1990 sei ein vorläufiger Grunderwerbsteuerbescheid gemäß …
…1 BAO werde die Verjährung durch jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten sei, beginne die Verjährungsfrist neu zu laufen. Am 22. November 1993 sei ein vorläufiger Grunderwerbsteuerbescheid gemäß …
…1 BAO werde die Verjährung durch jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten sei, beginne die Verjährungsfrist neu zu laufen. Am 15. November 1990 sei ein vorläufiger Grunderwerbsteuerbescheid gemäß …
…werde, Verjährung im Sinne des § 207 BAO eintrete. Gemäß Abs. 2 leg.cit. betrage das Recht eine Abgabe bescheidmäßig festzusetzen, bei Verbrauchssteuern, wie im gegenständlichen Fall, drei Jahre. Auch das Recht einen Verspätungszuschlag oder Abgabenerhöhungen einzufordern verjähre gleichermaßen mit dem Recht auf Festsetzung der Abgabe…
…der Erbschafts- und Schenkungssteuer oder der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang nicht ordnungsgemäß der Abgabenbehörde angezeigt, so beginnt die Verjährung des Rechtes zur Festsetzung dieser Abgaben nicht vor Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde von dem Erwerbsvorgang Kenntnis erlangt. Nach dieser Gesetzesstelle wird der Lauf der…
…Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Im Lichte dieser Rechtslage sind auch die Maßnahmen, die nach Ansicht des Finanzamtes die Verjährung unterbrochen haben, zu untersuchen. Der die Grunderwerbsteuerpflicht auslösende Sachverhalt war jedenfalls der Erwerb des Grundstückes mit Kaufvertrag vom 5. bzw. 13. November 1990…
…Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Im Lichte dieser Rechtslage sind auch die Maßnahmen, die nach Ansicht des Finanzamtes die Verjährung unterbrochen haben, zu untersuchen. Der die Grunderwerbsteuerpflicht auslösende Sachverhalt war jedenfalls der Erwerb des Grundstückes mit Kaufvertrag vom 5. bzw. 13. November 1990…
…den Nachweis der Besteuerung zu führen (VwGH 20.02.2003, 2001/16/0477). Diesbezüglich wird auch auf die Vereinbarung vom 13./15./17. November 2000 hingewiesen, worin ausdrücklich festgehalten wurde, dass für den lange zurückliegenden betreffenden Einbringungsvorgang "infolge Verjährung der Steuerschuld eine Grunderwerbsteuer nicht mehr…
…Einwand der Verjährung geht daher sowohl hinsichtlich des Wiederaufnahmebescheides als auch hinsichtlich des Sachbescheides ins Leere und war die Berufung in diesem Punkt spruchgemäß abzuweisen. ad b) Gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 GrEStG 1987 unterliegen Kaufverträge, die sich auf inländische Grundstücke beziehen, der Grunderwerbsteuer…
…2001 eingetreten. Auch wenn hinsichtlich der Strafbarkeit bereits Verjährung eingetreten sei, sei die Festsetzung der Grunderwerbsteuer noch nicht verjährt. Gemäß § 207 Abs. 2 BAO betrage die Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben sieben Jahre. Für den Kaufvertrag vom 12. Dezember 1995 wäre die Verjährung am 31. Dezember…
…Abgabenanspruchs verjährt. Diese sogenannte "absolute Verjährung" werde nach Ablauf dieses Zeitraums ohne Rücksicht auf eingetretene Hemmungen und Unterbrechungen wirksam und stehe der erstmaligen Steuerfestsetzung entgegen. Vor diesem Hintergrund sei aber schon in erster Instanz die Festsetzung der Grunderwerbssteuer nach Ablauf der "absoluten Festsetzungsverjährung" erfolgt. Mit…
…einzureichen. Es seien sämtliche von der Bw. mit den endgültigen Käufern geschlossenen Verträge einzureichen. Obiger Ergänzungsvorhalt wurde nicht beantwortet. Über die Berufung wurde erwogen: Verjährung Der dem Grunderwerbsteuerbescheid zu Grunde liegende Optionsvertrag vom 19. März 1986 wurde der Abgabenbehörde erster Instanz mit Schreiben vom 12…