…im Jahr 2008 bestehende Festsetzungsbefugnis bis ins Jahr 2009 verlängert wurde. Dazu ist festzuhalten, dass § 49 Abs. 17 KBGG das Wort "frühestens" enthält und somit die Verjährung frühestens Ende 2008 eintritt. Daraus ist zwangsläufig zu schließen, dass eine Abgabenfestsetzung betreffend die Abgabe 2002 auch noch…
…ein. Weiters wurde das Finanzamt vom UFS mit Schreiben vom 20.7.2010 aufgefordert, etwaige Unterlagen vorzulegen, welche eine Verlängerungshandlung im Zusammenhang mit dem Eintreten der Verjährung - betreffend die Rückforderung für das Jahr 2003 - bewirkt haben könnte. Diesbezüglich teilte die Abgabenbehörde I. Instanz mit, dass…
…2008 und steht damit dem nunmehr vor dem UFS angefochtenen Bescheiden betreffend Wiederaufnahme und Umsatzsteuer 2001 vom 14. Oktober 2008 eine Verjährung nicht entgegen. § 209a BAO: § 209a Abs. 1 BAO bestimmt, dass einer Abgabenfestsetzung, die in einer Berufungsentscheidung zu erfolgen hat, der Eintritt der Verjährung…
…Folgender Sachverhalt wurde festgestellt: 2.2.1. Sachverhalt betreffend Verjährung E ist m April 1995 verstorben. Nach dem Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 17. März 2003 fand nach Aufhebung des Verlassenschaftskonkurses eine Abhandlung nicht statt. Es waren jedoch Ablebensversicherungen in Höhe von S…
… 303 BAO betreffend Körperschaftsteuer 2001 wurde seitens des Bw. das Rechtsmittel der Berufung erhoben. In der gegenständlichen Berufung und dem folgenden Vorlageantrag wird seitens der Bw. zusammenfassen Folgendes ausgeführt: Aus dem ersten Halbsatz der Bestimmung des § 304 BAO, "nach Eintritt der Verjährung ist eine Wiederaufnahme…
…erfolgen dürfe. Der Eintritt der Verjährung sei von Amts wegen zu beachten. Dies sei im konkreten Fall unterblieben. Es werde daher die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides vom 18.7.2007 beantragt. Mit Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und vertrat die Auffassung, dass…
…gesonderte Feststellung der Einkünfte (§ 188 BAO) bei der X-Gesellschaft am 20.12.2011 erlassenen Bescheide betreffend Einkommensteuer 2001, 2002, 2004 und 2005 (Bescheide gemäß § 295 Abs. 1 BAO) und begründet ihr Berufungsbegehren mit dem Eintritt der Verjährung. Darstellung der entscheidungsrelevanten Rechtslage: In § 295 Abs…
…sich, dass auch Prüfungshandlungen der Abgabenbehörde betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften geeignet sind, die Verjährung des Rechtes auf Festsetzung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer der Beteiligten zu unterbrechen (VwGH 22.11.2001, 98/15/0056). Da nicht nur Bescheide betreffend Feststellung von Einkünften…
…Dezember 2004 eingetreten wäre. Nach alter Rechtslage trat grundsätzlich mit Ablauf des Jahres 2001 die Verjährung betreffend Einkommensteuer 1996 ein. Mit der Erlassung des Einkommensteuerbescheides 1996 am 29. April 1998 begann entsprechend § 209 Abs. 1 idF vor BGBl. I Nr. 57/2004 die Verjährungsfrist neu…
…um ein Jahr verlängert und hätte am 31. Dezember 2002 geendet. Im Jahr 2002 habe das sachlich und örtlich zuständige Finanzamt keine nach außen hin erkennbare Amtshandlung unternommen, die die Verjährung betreffend Einkommensteuer 1996 um ein weiteres Jahr verlängert hätte. Soweit der Aktenlage zu entnehmen…
…den 2002 entstandenen Rückforderungsanspruch in Höhe von 423,12 € geltend zu machen, auf Grund der eingetretenen Verjährung mit Ablauf des Jahres 2008. Der angefochtene Bescheid betreffend 2002 war daher aufzuheben. Rückzahlung für das Jahr 2003 Dem Bescheid für das Jahr 2003 wurde ein Einkommen…
…des § 207 BAO jedoch nicht verändert, endete die Möglichkeit, den mit Endes des Jahres 2002 entstandenen Rückforderungsanspruch geltend zu machen, auf Grund der eingetretenen Verjährung mit Ablauf des Jahres 2008. Der angefochtene Bescheid betreffend 2002 war daher aufzuheben. Klagenfurt am Wörthersee, am 20. April…
…Folgendes: 1.1 Die Verjährung betreffend Einkommensteuer 2001 wäre per 31.12.2006 eingetreten gewesen. 1.2 Innerhalb der Verjährungsfrist wurden mehrere Verlängerungshandlungen gesetzt, so zB die Erlassung des Erstbescheides vom 26.11.2002. Die Verjährungsfrist wurde dadurch bis 31.12.2007 verlängert. 1.3…
…Die Verjährung betreffend Einkommensteuer 2001 wäre per 31.12.2006 eingetreten gewesen. 1.2 Innerhalb der Verjährungsfrist wurde der Erstbescheid vom 22.3.2006 erlassen. Durch diese Amtshandlung wurde die Verjährungsfrist bis 31.12.2007 verlängert. 1.3 Innerhalb der Verlängerungsfrist, also im Jahr 2007…
…Dezember 2003 betreffend die Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen gemäß § 33 Abs.2 lit. a FinStrG für Jänner bis Juni und August 1993 eine absolute Verjährung der Strafbarkeit eingetreten. Für 1994 in der Folge in Bezug auf die Selbstbemessungsabgaben steuerlich bzw. finanz-strafrechtlich unauffällig (der Berufungswerber hielt…
…Dezember 2002 bekannt und bewusst war. Ein Wiederaufnahmeantrag hinsichtlich Einkommensteuer 1989 wurde vom Bw. vor dem streitgegenständlichen Antrag vom 3. Juli 2008 nicht gestellt. Verjährung: Eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag hinsichtlich der Einkommensteuer 1989 ist nur zulässig, wenn betreffend dieses Verfahren nicht bereits Verjährung…
…er als Wirtschaftstreuhänder in Ausübung seines Berufes bei der Vertretung seiner Klientin Dr. SCH im Amtsbereich des genannten Finanzamtes grob fahrlässig eine Verkürzung an Einkommensteuer für 2002 betreffend seine Klientin in Höhe von € 4.601,30 bewirkt habe, indem er keine Steuererklärung eingereicht habe…
…Bw. im betreffenden Jahr erzielte Einkommen abgestellt. Die persönlichen Verhältnisse des Bw., wie insbesondere die ihn treffenden Unterhaltspflichten für M. und seine anderen Kinder, sind bei der Abgabenbemessung nicht zu berücksichtigen. Zu prüfen war schließlich die Frage der Verjährung des Rechts auf Abgabenfestsetzung für 2002…
…2009/17/0250). Somit zeigen die Einwendungen des Bw. keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides betreffend das Jahr 2002 auf. Der Abgabenfestsetzung im Jahr 2009 steht auch die Verjährung nicht entgegen (VwGH 10.5.2010, 2009/17/0277). Die Berufung hinsichtlich des Jahres 2002 war daher…
…Betriebsprüfung im Dezember 2007 betreffend die Jahre 2001 bis 2006 stelle unzweifelhaft eine Verlängerungshandlung im Sinn des § 209 Abs. 1 BAO dar. Dadurch habe sich die Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr verlängert und ende daher erst mit Ablauf des Jahres 2008. Die Verjährung stehe somit…