…einen Rechtsmittelverzicht abgegeben, sodass der bei ihm eingetretene Irrtum jedenfalls wesentlich im Sinne der Judikatur des VwGH sei. Ein wesentlicher und daher zur Unwirksamkeit eines ohne berufsmäßigen Parteienvertreters abgegebenen Rechtsmittelverzichtes könne auch in der mangelnden Kenntnis der Verhandlungssprache durch den Bf. liegen, wenn dadurch bewirkt…
…ihr auszudrücken, dafür, dass die Zuziehung eines Dolmetschs nicht erforderlich war. Es ist demnach dazu in rechtlicher Hinsicht festzustellen: Nur dann, wenn der Verdächtige (Beschuldigte) der Verhandlungssprache (im gegenständlichen Fall deutsch, Art.8 B-VG), siehe dazu auch Reger/Hacker/Kneidinger "Das Finanzstrafgesetz", Bd.2…
…beiden amtshandelnden, mit derartigen Situationen jedenfalls vertrauten und erfahrenen Zollorgane mit Sicherheit die Vernehmung unterbrochen und einen Dolmetscher hinzugezogen. Es ist demnach dazu in rechtlicher Hinsicht festzustellen: Nur dann, wenn der Verdächtige (Beschuldigte) der Verhandlungssprache (im gegenständlichen Fall deutsch, Art.8 B-VG), siehe dazu…
…Fällen des § 125 Abs. 2 von einem Einzelbeamten der Finanzstrafbehörde erster Instanz geleitet (Verhandlungsleiter). Der mündlichen Verhandlung ist ein Schriftführer und, wenn der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter der Verhandlungssprache nicht hinreichend kundig, gehörlos oder hochgradig hörbehindert ist, ein Dolmetscher beizuziehen. Gemäß § 135. Abs.1 FinStrG…
…Erkenntnis vom "10.2.2004 FSRV/0136-W/03" wie folgend aus: "Ist der einen Rechtsmittelverzicht erklärende Beschuldigte der deutschen Verhandlungssprache nicht ausreichend mächtig und wurde das Erkenntnis des Spruchsenates sowie dessen Rechtsmittelbelehrung offensichtlich nur mangelhaft und unvollständig durch eine nicht gerichtlich beeidete Dolmetscherin übersetzt…
…in den Fällen des § 125 Abs. 2 von einem Einzelbeamten der Finanzstrafbehörde erster Instanz geleitet (Verhandlungsleiter). Der mündlichen Verhandlung ist ein Schriftführer und, wenn der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter der Verhandlungssprache nicht hinreichend kundig, gehörlos oder hochgradig hörbehindert ist, ein Dolmetscher beizuziehen . Der Verhandlungsleiter kann…
…beiden amtshandelnden, mit derartigen Situationen jedenfalls vertrauten und erfahrenen Zollorgane mit Sicherheit die Vernehmung unterbrochen und einen Dolmetscher hinzugezogen. Es ist demnach dazu in rechtlicher Hinsicht festzustellen: Nur dann, wenn der Verdächtige (Beschuldigte) der Verhandlungssprache (im gegenständlichen Fall deutsch, Art.8 B-VG), siehe dazu…
…Belastungszeugen zu erwirken; e) die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers zu verlangen, wenn der Angeklagte die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder sich nicht darin ausdrücken kann. Ein Recht, dass dem Beschuldigten vor Einleitung eines Strafverfahrens Gelegenheit zu geben ist, sich dazu zu äußern, ist entgegen…
…FinStrG), einer Vernehmung einen Dolmetsch beizuziehen nur dann, wenn der Beschuldigte (Verdächtige) der Verhandlungssprache nicht hinreichend kundig, gehörlos oder hochgradig hörbehindert ist: Nach dem dem Unabhängigen Finanzsenat bekannten Akteninhalt lag gegenständlichenfalls allerdings keine dieser Voraussetzungen vor. Hinsichtlich des in der Beschwerdeeingabe gestellten Beweisantrages, den Bf…
…übersteigen. "Die Kosten für die Beiziehung eines Dolmetschers sind nicht zu berücksichtigen, wenn die Beiziehung notwendig war, weil der Beschuldigte der Verhandlungssprache nicht hinreichend kundig, gehörlos oder hochgradig hörbehindert war." Dem erstinstanzlichen Erkenntnis des Spruchsenates liegen die Feststellungen einer Betriebsprüfung betreffend die Fa. P…
…die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers zu verlangen, wenn er die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder sich nicht darin ausdrücken kann. Im vorliegenden Verfahren liegt von Anfang an ein schwerwiegender Verfahrensmangel deshalb vor, weil die Aufnahme der Tatbeschreibung ohne Beiziehung eines Dolmetschers erfolgt ist. Eine…
…Fällen des § 125 Abs. 2 von einem Einzelbeamten der Finanzstrafbehörde erster Instanz geleitet (Verhandlungsleiter). Der mündlichen Verhandlung ist ein Schriftführer und, wenn der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter der Verhandlungssprache nicht hinreichend kundig, gehörlos oder hochgradig hörbehindert ist, ein Dolmetscher beizuziehen. Gemäß § 135 Abs. 1 FinStrG…