…zu beantworten ist. Ob die materiellrechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienbeihilfe erfüllt sind oder nicht, bestimmt sich somit - unabhängig vom Zeitpunkt der behördlichen "Beurteilung" - nach den Verhältnissen im Anspruchszeitraum. Das Gesetz enthält keine nähere Umschreibung des Begriffes "Berufsausbildung". Diesem Begriff sind sicher alle Arten…
…die tatsächlichen Verhältnisse im Anspruchszeitraum maßgeblich sind. Da die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides sich nur auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage erstreckt (VwGH 29.09.2004, 2000/13/0103), und im Berufungsfall…
…Abs. 2 FLAG 1967 immer die tatsächlichen Verhältnisse im Anspruchszeitraum maßgeblich sind. Die zeitliche Wirksamkeit eines den Beihilfenantrag ab einem bestimmten Monat abweisenden Bescheides erstreckt sich nur auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer allfälligen Änderung der Sach- oder Rechtslage (VwGH 29.09.2004, 2000…
…14.2.2007 eine Berufungsverhandlung angesetzt wurde, welche am 27.12.2007 fortgesetzt wurde. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Verhältnisse im Kosovo jedoch wieder soweit beruhigt, dass eine Gefährdung wegen Kollaborationsvorwürfen nicht mehr in nennenswertem Ausmaß vorlag. Dies hängt einerseits mit dem zeitlichen Abstand…
…rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Anspruchszeitraum, das ist der Monat, zu treffen ist. Im konkreten Fall legt der angefochtene Bescheid keinen Endzeitpunkt für den Zeitraum fest, sodass der Ausspruch des Finanzamtes für jenen Zeitraum gilt, für den die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse keine Änderung erfahren…
…Im Falle einer Betriebsübertragung sei nämlich im Sinne einer betriebsbezogenen Betrachtungsweise, von der § 108e EStG offenkundig ausgehe, auf die Verhältnisse des Rechtsvorgängers abzustellen. Entgegen der Ansicht der Bw könne es nicht darauf ankommen, ob eine Betriebsübertragung noch im Vergleichszeitraum oder erst im Anspruchszeitraum erfolgt sei…
…2003 bestimmt, dass als Beschäftigung die Verwendung in einem Arbeitsverhältnis (lit. a) oder in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis gilt, sofern die Tätigkeit nicht auf Grund gewerberechtlicher oder sonstiger Vorschriften ausgeübt wird (lit. b). Für die Beurteilung, ob eine Beschäftigung im Sinne des Abs. 2 leg. cit…
…Familieneinkommen des Kalenderjahres 2006 heranzuziehen sei, sei unzutreffend. Die korrekt wiedergegebene Gesetzesstelle sei so zu verstehen, dass der Antrag auf Mehrkindzuschlag auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2007 erstmals im Kalenderjahr 2008 gestellt werden dürfe. Auf Grund der Tatsache, dass die Antragsfrist für den Mehrkindzuschlag…
…0089). Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates gilt dies umgekehrt aber analog für eine fiktive Zusammenballung von zeitlich verteilten Unterrichts- und Lerneinheiten auf einen kurzen Zeitraum. Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse im jeweilig zu betrachtenden Anspruchszeitraum (dem Kalendermonat - § 10 Abs 2 FLAG 1967). So könnte…
…(sowohl im Anspruchszeitraum als auch im Beobachtungszeitraum) auch auf die Verhältnisse des Rechtsvorgängers abzustellen. Der Rechtsvorgänger hat gegenüber dem Steuerpflichtigen, der die Prämie gutgeschrieben bekommt, Anspruch auf Weitergabe der Prämie in jenem Umfang, der sich aus dem Verhältnis seiner Investitionen im Anspruchszeitraum zu den Investitionen…
…eventuell nachfolgendes ordentliches Studium an einer österreichischen Universität der alleinige Besuch des Sprachkurses nicht ausreichen wird, jedoch vermag auch intensives Üben und die Erfüllung von etwaigen Hausaufgaben im Verhältnis zu sechs Semesterwochenstunden keine vollständige zeitliche Bindung der Kursteilnehmerin zu bewirken (vgl. VwGH 28.1.2003…
…die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diese amtswegige Ermittlungspflicht tritt allerdings dann in den Hintergrund, wenn die Behörde nur auf Antrag tätig wird (Ritz, BAO3, § 115 Tz 11). Im konkreten Fall steht fest…
…ein zeitraumbezogener Abspruch. Die Frage, ob für einen bestimmten Zeitraum Familienbeihilfe und damit auch der Kinderabsetzbetrag zusteht, ist anhand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Anspruchszeitraum - das ist der Monat (s § 10 FLAG) - zu beantworten (s VwGH vom 24.9.2002, 96/14/0125; VwGH…
…vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Die Frage, ob für einen bestimmten Anspruchszeitraum Familienbeihilfe zusteht, ist an Hand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Anspruchszeitraum zu beantworten. Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum ist der Monat. Das Bestehen des Familienbeihilfeanspruches für ein Kind kann somit von…
…B. Erkenntnis vom 8.2.2007, 2006/15/0098) hat jene Beurteilung, ob für einen bestimmten Zeitraum eine Familienbeihilfe zusteht, anhand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Anspruchszeitraum zu erfolgen. Dies ist nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 2 und 4 FLAG der Monat. Ob…
…2.1981, 17/1388/80). Darüber hinaus ist die Frage, ob für einen bestimmten Zeitraum Familienbeihilfe zusteht, an Hand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Anspruchszeitraum zu beantworten. Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum für die Familienbeihilfe ist, wie sich dies den Regelungen des § 10 Abs. 2…
…im Anspruchszeitraum geschieden war und nicht in einer Lebensgemeinschaft mit dem Bw. lebte, demgemäß auch nicht mit ihm an derselben Adresse gemeldet war oder anzumelden gewesen wäre, erfüllte sie die Anspruchsvoraussetzungen für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld. Im Hinblick darauf, dass sie im Anspruchszeitraum über keinerlei…
…einer Zweitunterkunft für Zwecke eines Schulbesuches wird im allgemeinen angenommen werden müssen, dass die Zweitunterkunft nur vorübergehend benutzt wird (Wittmann-Papacek, Kommentar zum Familienlastenausgleich, C, § 2, 11). Die Abgabenbehörden haben von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln die für die Abgabepflicht und…
…ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Frage, ob für einen bestimmten Zeitraum Familienbeihilfe zusteht, an Hand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Anspruchszeitraum zu beurteilen. Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum für die Familienbeihilfe ist, wie sich dies den Regelungen des § 10 Abs 2 und 4 FLAG…
…waren. Die Frage, ob für einen bestimmten Zeitraum Familienbeihilfe zusteht, ist anhand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Anspruchszeitraum zu beantworten (VwGH 29.9.2004, 2000/13/0103 mwN), wobei der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum für die Familienbeihilfe der Monat ist (§ 10 Abs. 2 und 4…