…genannten Finanzamtsbereich vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) für die Monate Jänner bis Juni 2007 iHv. insgesamt 9.271,93 € bewirkt und dies nicht nur für möglich…
…Abschläge im Zweifel USt 2007 € 4.364,75 {abgezogen ein Viertel} + ESt 2007 € 8.225,29 {abgezogen ein Viertel, davon weiters abgezogen ein Zehntel} + USt 2008 € 8.390,00 + ESt 2008 € 9.271,30 {abgezogen ein Zehntel} + UVZ 01-04/09…
…auf die Hinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG entfallenden Strafrahmenteiles bereits vorweg zur Berücksichtigung des tatbildimmanenten Aspektes einer nur vorübergehenden Abgabenvermeidung ergäbe sich unter der Annahme, dass sich die mildernden und erschwerenden Umstände die Waage hielten und durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse vorlägen…
…nach § 51 Abs. 1 [ergänze: lit. a] FinStrG schuldig gesprochen worden, weil sie im Amtsbereich des Finanzamtes Klagenfurt vorsätzlich einerseits unter Verletzung ihrer Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Dezember 1996, Juni, Juli, August, Oktober, Dezember 1997…
…Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen [ergänze: betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Dezember] 2008 eine Verkürzung [von Vorauszahlungen] an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 64.761,34 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und…
… 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, für die Zeiträume Jänner 2005 bis Dezember 2006 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer (UVZ) in Höhe von insgesamt € 25.074,12 (UVZ 01-12/05 € 7.074,12 + UVZ 01-12…
…ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser (vorsätzlich) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen, eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) für die Monate 01-12/2005, 01-12/2006, 01-12/2007 und…
…Verkürzung gemäß § 33 Abs.3 lit.b leg.cit bewirkt, wenn derartige selbst zu berechnende Abgaben ganz oder teilweise nicht ( zum Fälligkeitstag ) entrichtet werden. Eine Qualifizierung des Verhaltens von D als allfällige versuchte Hinterziehung, sprich als versuchte zu niedrige Festsetzung von Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs…
…UVZ G KEG 01-03/01 vollendet) + ATS 1.941,55 (UVZ G KEG 04-06/01 vollendet) + ATS 6.948,21 (UVZ 07-09/01 vollendet) = ATS 162.791,41 X 2 = ATS 325.582,82 zuzüglich ATS 3.730,00 (USt…
…lauten hat: I.1. P ist schuldig, er hat als Abgabepflichtiger im Amtsbereich des Finanzamtes Bregenz vorsätzlich I.1.a. in den Jahren 2001 bis 2003 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UstG 1974 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Monate Jänner, Februar, März…
…persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Laut dem oben Gesagten beträgt der vom Gesetzgeber insgesamt angedrohte Strafrahmen € 13.583,27. Um den im Vergleich zur endgültigen Abgabenvermeidung bei Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG tatbildimmanenten geringeren Unwertgehalt bei der Hinterziehung…
… 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Monate Oktober, Dezember 2002, Dezember 2003, März bis Mai 2004 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer (UVZ) in Höhe von insgesamt € 9.001,13 (10/02 € 2.853,92 + 12/02 € 2.638,21…
…genannten Hinterziehungen mit einer Gesamtsumme von € 51.567,48 [laut Begründung: UVZ 01-12/2007 € 6.004,68 + 01/2008 € 8.677,56 + 04/2008 € 4.326,58 + 06/2008 € 2.942,75 + 07/2008 € 5.745,21 + 10…
…21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Monate Jänner, Juli, September 1998, Mai, Juni, Juli 1999, Jänner, Februar, März, April, Mai, Juni und Juli 2001 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt S 529.812,-- (UVZ 01/98 S 59.586,-- + UVZ…
…Lohnabgaben laut Strafverfügung), umgerechnet € 7.926,65 : 2 = € 3.963,33 zuzüglich € 878,55 + € 4.443,22 (strafbar verbleibende versuchte Hinterziehungen USt, ESt 2000) + € 7.214,66 (strafbar verbleibende UVZ 09/01 betreffend die Z GmbH), ergibt € 12…
…April, sowie Mai 2003 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung [von Vorauszahlungen] an Umsatzsteuer im Gesamtbetrag von € 32.844,39 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe, sowie…
…53.175,-- (USt 1995) + S 36.532,-- (ESt 1995) + S 15.993,-- (ESt 1996), insgesamt S 123.352,--, umgerechnet € 8.964,33 X 2 = € 17.928,66, sowie nach § 33 Abs.2 lit. a FinStrG S 74.570,-- (UVZ 08-12/01)…
…690,03 (UVZ 07-09/01 € 598,75 + 10-12/01 € 1.069,60 + 01-03/02 € 1.021,68) nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet, II. unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen…
…angedrohte Strafrahmen beträgt somit unter Berücksichtigung der Abschläge im Zweifel USt 2002 € 40.000,00 {abgezogen ein Viertel} + ESt 2002 € 10.825,40 {abgezogen ein Viertel} + USt 2003 € 10.000,00 + UVZ D KEG 12/02-07/03 € 4.700,00…
…die sie verwalten, entrichtet werden. Gemäß § 21 Abs.1 UStG 1994 hatte im strafrelevanten Zeitraum ab Beginn seiner unternehmerischen Tätigkeit der Unternehmer (hier also die E GmbH bzw. S als deren Geschäftsführer) spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine…