… 67 Abs. 1 oder § 68 steuerfrei bleiben oder mit dem festen Satz des § 67 zu versteuern waren, außer Ansatz. Auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen, sind, soweit sie nicht nach Abs. 3, 6 oder dem letzten Satz mit dem festen Steuersatz zu versteuern sind…
…künftige Lohnzahlungszeiträume, 2. Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen für abgelaufene Kalenderjahre, die neben laufendem Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber oder in einem Konkursverfahren geleistet werden und nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes beruhen, 3. Vergleichssummen, gleichgültig, ob diese auf gerichtlichen oder…
…in welchem Ausmaß die Vergleichssumme auf die Zahlung einer Abfertigung entfalle. Daraufhin beantragte die Einschreiterin die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Fall steht an Sachverhalt fest, dass ein (ehemaliger) Arbeitnehmer die Haftungspflichtige beim Landesgericht…
…Betrag iHv. 186.489,60 € an (Kennzahl 359). Der Erklärung wurden folgende Beilagen angeschlossen: - Beilage 1 zur Einkommensteuererklärung 2008 folgenden Inhalts: " Für die Pensionsauszahlung im Dez. 2008 in Höhe von insgesamt Euro 186.489,60 beantrage ich eine Besteuerung als Vergleichssumme ( § 67 Abs. 8…
§ 1380 ABGB sein. Sind die Rechte des Arbeitnehmers aus dem Dienstverhältnis für den Fall seiner Auflösung streitig und zweifelhaft, und zwar auch hinsichtlich der Höhe von Pensionsansprüchen, so ist die Vereinbarung, anstelle der in der Pensionsordnung vorgesehenen Pension (nach Wahl des Arbeitnehmers) eine dort nicht…
…gegenseitige Forderungen der Steitteile bereinigt und verglichen. Gemäß § 67 Abs. 8 lit. a dritter Teilstrich EStG 1988 ist für Vergleichssummen, gleichgültig, ob diese auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhen, und zwar auch dann, wenn sie nicht neben laufendem Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber gewährt werden…
…das Finanzamt den vier Erben mit Bescheiden vom 15. September 2003 Erbschaftssteuer (ErbSt) in Höhe von jeweils 472,16 € vorgeschrieben, wobei sich der steuerpflichtige Erwerb anteilig aus der Vergleichssumme abzüglich Kosten und des Freibetrages gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG ergeben hat. Dagegen haben die…
…das Finanzamt den vier Erben mit Bescheiden vom 15. September 2003 Erbschaftssteuer (ErbSt) in Höhe von jeweils 472,16 € vorgeschrieben, wobei sich der steuerpflichtige Erwerb anteilig aus der Vergleichssumme abzüglich Kosten und des Freibetrages gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG ergeben hat. Dagegen haben die…
…das Finanzamt den vier Erben mit Bescheiden vom 15. September 2003 Erbschaftssteuer (ErbSt) in Höhe von jeweils 472,16 € vorgeschrieben, wobei sich der steuerpflichtige Erwerb anteilig aus der Vergleichssumme abzüglich Kosten und des Freibetrages gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG ergeben hat. Dagegen haben die…
…das Finanzamt den vier Erben mit Bescheiden vom 15. September 2003 Erbschaftssteuer (ErbSt) in Höhe von jeweils 472,16 € vorgeschrieben, wobei sich der steuerpflichtige Erwerb anteilig aus der Vergleichssumme abzüglich Kosten und des Freibetrages gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG ergeben hat. Dagegen haben die…
…von laufenden und sonstigen Bezügen für abgelaufene Kalenderjahre, die neben laufendem Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber oder in einem Konkursverfahren geleistet werden und nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes beruhen, sowie Vergleichssummen, gleichgültig, ob diese auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhen, und zwar auch dann…
…lit. a erster Satz EStG 1988 idF Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, gilt für die nachstehend angeführten sonstigen Bezüge Folgendes: a) auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen, sind, soweit sie nicht nach Abs. 3, 6 mit dem festen Steuersatz zu versteuern sind…
…Kläger zu bezahlen (gerichtlicher Vergleich 27.4.2005). Nach der am 15. Juli 2005 bei der Bw durchgeführten Lohnsteuerprüfung anerkannte das Finanzamt die Besteuerung der gerichtlichen Vergleichssumme im Sinne des § 67 Abs 1 und 6 EStG 1988 nicht an und unterwarf die an den Dienstnehmer…
… unstrittig ist ebenso, dass keine Anwartschaft gegenüber einer BV-Kasse für den betreffenden Zeitraum besteht. Strittig ist, ob trotzdem für die Vergleichssumme die Begünstigung des § 67 Abs. 8 lit. a letzter Satz EStG 1988 anzuwenden ist. Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zugrunde gelegt: Der Bw…
…Prüfer fest, dass die eingeklagte Abfertigung (€ 54.407,82) 12,09% der gesamten Klagssumme (€ 449.869,33) ausmache. Im selben perzentuellen Ausmaß sei in der Vergleichssumme (€ 40.000,00) jener auf den Abfertigungsanspruch entfallende Teil (ds. € 4.836,00) enthalten. Nach…
…nicht ausbezahlten und bereits vorab mit der Konventionalstrafe gegengerechnete Gehaltsgutschrift von 1.788,71 Euro in den Vergleich mit einzubeziehen, weshalb ich diese nicht zurück erhalten oder auf die Vergleichssumme angerechnet bekommen habe." Das Finanzamt nimmt dazu dahingehend Stellung, dass sehr wohl eine Konventionalstrafe vorliege…
… 67 Abs. 8 lit a EStG 1988 seien Vergleichssummen bis zu einem Betrag von € 7.500,00 mit dem festen Steuersatz von 6 % zu versteuern. Dies sei jedoch unterlassen worden und der Gesamtbetrag in Höhe von € 18.250,00 der Tarifbesteuerung unterzogen worden…
…Dem Abgabepflichtigen stehe es zu, im Wege der Vergleichsformulierung eine möglichst abgabenschonende Aufteilung der Vergleichssumme in Hinblick auf die strittigen Beträge vorzunehmen. Im Rahmen des Vergleiches sei die Auszahlung einer gesetzlichen Abfertigung (alt) in Höhe von € 36.000,00 vereinbart worden und da dieser…
…Als Begründung dazu führte sie aus, dass mit dem Verzicht der Vergleichspartner auf einen Antrag auf Rückerstattung der bereits von deren Gesamtrechtsvorgängerin entrichteten Erbschaftssteuer allfällige Erbschaftssteuerforderungen hinsichtlich der ihr zugefallenen Vergleichssumme kompensiert werden sollten. Die Zurückweisung ihres Antrages auf Rückerstattung würde- zu Unrecht-die zweifache…
…Unfrieden trennt, aus freien Stücken eine Abfertigung zahlt, die über das Ausmaß der Vertragsregelung hinausgeht. Wird eine Zahlung aus der Unklarheit des Verfahrens heraus geleistet, entspricht sie tatbestandsmäßig einer ,Vergleichssumme' im Sinne des § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 (VwGH 8.04.1986, 85…