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UFSI RV/0244-I/04Gemeinschaftsrechts- bzw. Verfassungswidrigkeit der NoVA-Grundabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…lediglich, dass die für die Berechnung heranzuziehende fixe Größe von drei Litern bei Benzinfahrzeugen bzw. zwei Litern bei Dieselfahrzeugen bei Kraftfahrzeugen mit höheren Verbrauchswerten einen "relativ" geringen Abzug darstelle. Unzutreffend ist die Behauptung, dass die Besteuerung von Schwerfahrzeugen (LKWs) von der Besteuerung ausgenommen ist. Das…

UFSL RV/0538-L/06Verfassungswidrigkeit der Schenkungssteuer,
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2007

…der Aktenlage und dem Vorbringen des Bw nicht gegeben sind, hat das Finanzamt zu Recht ihrer Berechnung der Schenkungssteuer den zuletzt zum 1. Jänner 1988 festgestellten (erhöhten) Einheitswert zugrunde gelegt. Soweit der Bw die Verfassungswidrigkeit der Schenkungssteuer geltend macht, ist ihm entgegen zu halten: Der…

UFSW RV/2986-W/11Verfassungswidrigkeit der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2012

…der als Basis für die Berechnung herangezogen hätte werden können, wäre die Grunderwerbsteuer lediglich mit EUR 294,59 festzusetzen gewesen. Die Einschreiterin ist daher um den Betrag von EUR 4.097,91 benachteiligt bzw. sachlich unbegründet gegenüber einer verfassungskonformen Berechnung der Grunderwerbsteuer analog einer Schenkung…

UFSW RV/2987-W/11Verfassungswidrigkeit der GrESt-Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2012

…der als Basis für die Berechnung herangezogen hätte werden können, wäre die Grunderwerbsteuer lediglich mit EUR 294,59 festzusetzen gewesen. Die Einschreiterin ist daher um den Betrag von EUR 4.097,91 benachteiligt bzw. sachlich unbegründet gegenüber einer verfassungskonformen Berechnung der Grunderwerbsteuer analog einer Schenkung…

UFSW RV/2424-W/11Verfassungswidrigkeit der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2012

…der als Basis für die Berechnung herangezogen hätte werden können, wäre die Grunderwerbsteuer lediglich mit EUR 1.961,08 festzusetzen gewesen. Die Einschreiterin ist daher um den Betrag von EUR 6.438,92 benachteiligt bzw. sachlich unbegründet gegenüber einer verfassungskonformen Berechnung der Grunderwerbsteuer analog einer…

UFSW RV/2079-W/11Verfassungswidrigkeit der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2012

…der als Basis für die Berechnung herangezogen hätte werden können, wäre die Grunderwerbsteuer lediglich mit EUR 5.936,64 festzusetzen gewesen. Die Einschreiterin ist daher um den Betrag von EUR 62.663,36 benachteiligt bzw. sachlich unbegründet gegenüber einer verfassungskonformen Berechnung der Grunderwerbsteuer analog einer…

UFSW RV/1984-W/11Verfassungswidrigkeit der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2011

…dann, wenn für die Bemessung der gleichen Steuer, nämlich die Grunderwerbsteuer, bei gleichem Wert des Grundstückes unterschiedliche Werte bzw. Beträge als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Sowohl bei Kaufverträgen als auch bei Schenkungen wird für die Berechnung der Grunderwerbsteuer bei der Bemessungsgrundlage letztlich von einem "Gegenwert" ausgegangen…

UFSW RV/1752-W/11Verfassungswidrigkeit der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2011

…der als Basis für die Berechnung herangezogen hätte werden können, wäre die Grunderwerbsteuer lediglich mit EUR 9.641,00 festzusetzen gewesen. Die Einschreiterin ist daher um den Betrag von EUR 140.859,00 benachteiligt bzw. sachlich unbegründet gegenüber einer verfassungskonformen Berechnung der Grunderwerbsteuer analog einer…

UFSI RV/0290-I/07Verfassungswidrigkeit der Steuervorschreibung wegen unsachlicher Differenzierung zwischen Einheitswert und anderes Vermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2007

…Berechnung: Hälfte von 16.600 = 8.300, davon 1/3= 2.766,67 x 3- fache EW= 8.300 €. Diesen Schenkungssteuerbescheid bekämpft die gegenständliche Berufung dem Grunde nach mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit der Steuervorschreibung als solcher, liege doch in der Besteuerung der…

UFSW RV/3551-W/11Verfassungswidrigkeit der Einkunftsermittlung bei Einkünften aus selbständiger Arbeit als Steuerberater.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2012

…den mit Verfassungswidrigkeit belasteten Bescheid aufzuheben und ebenso wie im Bereich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auf der Grundlage einer Gewinnermittlung, die auf eine Einnahmenaufzeichnung verzichte, die Einkünfte festzusetzen (Vollpauschalierung). Die Ermittlung des Gewinnes sei nach einem Verfahren vorzunehmen, welches auf der Grundlage einer…

UFSW RV/1637-W/11Verfassungswidrigkeit der Änderung der Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen im Zusammenhang von Kapitalerhöhung oder Beteiligungserwerb im Konzern iSd § 11 Abs. 1 Z 4 KStG idF Budgetbegleitgesetz 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2011

…sind die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes 1988 über die Veranlagung und Entrichtung der Körperschaftsteuer sinngemäß anzuwenden. Nach § 45 Abs. 1 EStG 1988 hat der Steuerpflichtige auf die Einkommen(Körperschaft-)steuer Vorauszahlungen zu entrichten. Der Berechnung der Vorauszahlung wird die Einkommen(Körperschaft-)steuerschuld für das letztveranlagte Kalenderjahr…

UFSL RV/1026-L/06Verfassungswidrigkeit der Schenkungssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2007

…€. In der gegenständlichen Berufung vom 27. September 2006 wurde im Wesentlichen eingewendet, dass die Jahresergebnisse des Veranlagungsjahres 2004 nicht zu berücksichtigen seien und daher ein Wert von 13,16 € je 1 € Nominale der Berechnung des gemeinen Wertes der Geschäftsanteile an der XY…

UFSL RV/1023-L/06Verfassungswidrigkeit der Schenkungssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2007

…€. In der gegenständlichen Berufung vom 27. September 2006 wurde im Wesentlichen eingewendet, dass die Jahresergebnisse des Veranlagungsjahres 2004 nicht zu berücksichtigen seien und daher ein Wert von 195,36 € je 1 € Nominale der Berechnung des gemeinen Wertes der Geschäftsanteile zu Grunde zu…

UFSL RV/1346-L/02Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Kaufpreisrenten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2004

…a. im berufungsgegenständlichen Zeitraum noch anzuwenden sind, ist auf den Berufungsinhalt nicht näher einzugehen und die Berufung als unbegründet abzuweisen, da für den berufungsgegenständlichen Zeitraum keine Verfassungswidrigkeit der berufungsgegenständlichen Normen durch den VfGH ausgesprochen war, d. h. die gegenständlichen Normen in ihrer im berufungsgegenständlichen Zeitraum…

UFSL RV/1347-L/02Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Kaufpreisrenten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2004

…Normen jedoch wie o.a. im berufungsgegenständlichen Zeitraum noch anzuwenden sind, ist auf den Berufungsinhalt nicht näher einzugehen und die Berufung als unbegründet abzuweisen, da für den berufungsgegenständlichen Zeitraum keine Verfassungswidrigkeit der berufungsgegenständlichen Normen durch den VfGH ausgesprochen war, d. h. die gegenständlichen Normen in…

UFSG RV/0166-G/12Kaufvertrag und Verfassungswidrigkeit der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2013

…die Berechnung herangezogen hätten werden können, wäre die Grunderwerbsteuer lediglich mit EUR 7.266,00 festzusetzen gewesen. Die Einschreiterin ist daher um den Betrag von EUR 73.234,00 benachteiligt bzw. sachlich unbegründet gegenüber einer verfassungskonformen Berechnung der Grunderwerbsteuer analog einer Schenkung schlechter gestellt. Der…

UFSS RV/0129-S/03Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen beim Erwerb von Nulllkuponanleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.06.2005Teil 2/2

…eine angestrebte genaue Berechnung zurückzutreten hat (vgl. BMF vom 23.7.1996 zitiert in Schönstein, KESt und Zero-Bonds, SWK 14/2001, 404). Die Formulierung in den KESt-Richtlinien 1993, dass "keine Bedenken" gegen eine lineare Abgrenzung bestünden, impliziert nach Ansicht der Berufungsbehörde kein Anhalten…

UFSW RV/3944-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.01.2004Teil 2/2

…Berechnung gestellt wurden, legt überdies den Schluss nahe, dass nicht von allen Banken bzw. in allen Fällen die lineare Methode angewendet wurde bzw. werden sollte, sondern bei Transaktionen, wo es für den Kunden von Vorteil war, eine finanzmathematische Ermittlung in Erwägung gezogen bzw. sogar der…

UFSW RV/2451-W/02Kapitalertragsteuer, finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit, KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2003Teil 2/2

…Berechnung gestellt wurden, legt überdies den Schluss nahe, dass nicht von allen Banken bzw. in allen Fällen die lineare Methode angewendet wurde bzw. werden sollte, sondern bei Transaktionen, wo es für den Kunden von Vorteil war, eine finanzmathematische Ermittlung in Erwägung gezogen bzw. sogar der…

UFSW RV/1700-W/07Kann über einen Rückzahlungsantrag gemäß § 239 BAO der selbstberechneten Schenkungssteuer die Anlassfallwirkung bezüglich der Verfassungswidrigkeit der Erbschafts- und Schenkungssteuer erwirkt werden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid17.07.2007

…2008 übergeben, womit die Steuerschuld noch innerhalb des Geltungszeitraumes des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes entstand. Die Berechnung und Abfuhr der Schenkungssteuer erfolgte gesetzeskonform. Über die verfahrensrechtliche Maßnahme der Rückzahlung gemäß § 239 BAO ist ein Durchgriff auf die Schenkungssteuer nicht möglich. 2.) Es besteht kein Guthaben gemäß §…