…lediglich, dass die für die Berechnung heranzuziehende fixe Größe von drei Litern bei Benzinfahrzeugen bzw. zwei Litern bei Dieselfahrzeugen bei Kraftfahrzeugen mit höheren Verbrauchswerten einen "relativ" geringen Abzug darstelle. Unzutreffend ist die Behauptung, dass die Besteuerung von Schwerfahrzeugen (LKWs) von der Besteuerung ausgenommen ist. Das…
…die jeweils andere Basiszinssätze haben - kann daher eine Anknüpfung an den EURIBOR erfolgen, zumal bei der Berechnung des Basiszinssatzes ein deutlich niedrigerer Aufschlag erfolgt, als bankenüblich und die Anknüpfung an den LIBOR nur zu einem unwesentlichen anderen Ergebnis führen würde. Für die Behauptung einer Verpflichtung…
…der Aktenlage und dem Vorbringen des Bw nicht gegeben sind, hat das Finanzamt zu Recht ihrer Berechnung der Schenkungssteuer den zuletzt zum 1. Jänner 1988 festgestellten (erhöhten) Einheitswert zugrunde gelegt. Soweit der Bw die Verfassungswidrigkeit der Schenkungssteuer geltend macht, ist ihm entgegen zu halten: Der…
…die jeweils andere Basiszinssätze habe - kann daher eine Anknüpfung an den EURIBOR erfolgen, zumal bei der Berechnung des Basiszinssatzes ein deutlich niedrigerer Aufschlag erfolgt, als bankenüblich und die Anknüpfung an den LIBOR nur zu einem unwesentlichen anderen Ergebnis führen würde. Für die Behauptung einer Verpflichtung…
…die jeweils andere Basiszinssätze habe - kann daher eine Anknüpfung an den EURIBOR erfolgen, zumal bei der Berechnung des Basiszinssatzes ein deutlich niedrigerer Aufschlag erfolgt, als bankenüblich und die Anknüpfung an den LIBOR nur zu einem unwesentlichen anderen Ergebnis führen würde. Für die Behauptung einer Verpflichtung…
…der als Basis für die Berechnung herangezogen hätte werden können, wäre die Grunderwerbsteuer lediglich mit EUR 294,59 festzusetzen gewesen. Die Einschreiterin ist daher um den Betrag von EUR 4.097,91 benachteiligt bzw. sachlich unbegründet gegenüber einer verfassungskonformen Berechnung der Grunderwerbsteuer analog einer Schenkung…
…der als Basis für die Berechnung herangezogen hätte werden können, wäre die Grunderwerbsteuer lediglich mit EUR 294,59 festzusetzen gewesen. Die Einschreiterin ist daher um den Betrag von EUR 4.097,91 benachteiligt bzw. sachlich unbegründet gegenüber einer verfassungskonformen Berechnung der Grunderwerbsteuer analog einer Schenkung…
…der als Basis für die Berechnung herangezogen hätte werden können, wäre die Grunderwerbsteuer lediglich mit EUR 1.961,08 festzusetzen gewesen. Die Einschreiterin ist daher um den Betrag von EUR 6.438,92 benachteiligt bzw. sachlich unbegründet gegenüber einer verfassungskonformen Berechnung der Grunderwerbsteuer analog einer…
…der als Basis für die Berechnung herangezogen hätte werden können, wäre die Grunderwerbsteuer lediglich mit EUR 5.936,64 festzusetzen gewesen. Die Einschreiterin ist daher um den Betrag von EUR 62.663,36 benachteiligt bzw. sachlich unbegründet gegenüber einer verfassungskonformen Berechnung der Grunderwerbsteuer analog einer…
…dann, wenn für die Bemessung der gleichen Steuer, nämlich die Grunderwerbsteuer, bei gleichem Wert des Grundstückes unterschiedliche Werte bzw. Beträge als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Sowohl bei Kaufverträgen als auch bei Schenkungen wird für die Berechnung der Grunderwerbsteuer bei der Bemessungsgrundlage letztlich von einem "Gegenwert" ausgegangen…
…der als Basis für die Berechnung herangezogen hätte werden können, wäre die Grunderwerbsteuer lediglich mit EUR 9.641,00 festzusetzen gewesen. Die Einschreiterin ist daher um den Betrag von EUR 140.859,00 benachteiligt bzw. sachlich unbegründet gegenüber einer verfassungskonformen Berechnung der Grunderwerbsteuer analog einer…
…Berechnung: Hälfte von 16.600 = 8.300, davon 1/3= 2.766,67 x 3- fache EW= 8.300 €. Diesen Schenkungssteuerbescheid bekämpft die gegenständliche Berufung dem Grunde nach mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit der Steuervorschreibung als solcher, liege doch in der Besteuerung der…
…Zusammenhalt mit og. Gesetzesbestimmungen - aus dem zum Beschwerdefall nunmehr ergangenen VfGH-Erkenntnis XY, weshalb keine Rechtsfrage von "grundsätzlicher Bedeutung" mehr vorliegt. Eine Revision ist daher nicht zulässig. Berechnungsblätter der Einkommensteuer für 2012 bis 2014 wie nachstehend: [Grafik] [Grafik] [Grafik] Salzburg-Aigen, am 23. Jänner 2018
…dass den FÄ schon mit der im Verdacht der Verfassungswidrigkeit stehenden Bestimmung ein erheblicher administrativer Aufwand aufgebürdet wurde, der durch die pauschale Berechnung nur wenig vermindert wird. Insbesondere in den Fällen, in denen der (Gesamt)Personalaufwand sowieso in einem Vorhalteverfahren untersucht und aufgegliedert werden muss…
…den mit Verfassungswidrigkeit belasteten Bescheid aufzuheben und ebenso wie im Bereich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auf der Grundlage einer Gewinnermittlung, die auf eine Einnahmenaufzeichnung verzichte, die Einkünfte festzusetzen (Vollpauschalierung). Die Ermittlung des Gewinnes sei nach einem Verfahren vorzunehmen, welches auf der Grundlage einer…
…sind die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes 1988 über die Veranlagung und Entrichtung der Körperschaftsteuer sinngemäß anzuwenden. Nach § 45 Abs. 1 EStG 1988 hat der Steuerpflichtige auf die Einkommen(Körperschaft-)steuer Vorauszahlungen zu entrichten. Der Berechnung der Vorauszahlung wird die Einkommen(Körperschaft-)steuerschuld für das letztveranlagte Kalenderjahr…
…€. In der gegenständlichen Berufung vom 27. September 2006 wurde im Wesentlichen eingewendet, dass die Jahresergebnisse des Veranlagungsjahres 2004 nicht zu berücksichtigen seien und daher ein Wert von 13,16 € je 1 € Nominale der Berechnung des gemeinen Wertes der Geschäftsanteile an der XY…
…€. In der gegenständlichen Berufung vom 27. September 2006 wurde im Wesentlichen eingewendet, dass die Jahresergebnisse des Veranlagungsjahres 2004 nicht zu berücksichtigen seien und daher ein Wert von 195,36 € je 1 € Nominale der Berechnung des gemeinen Wertes der Geschäftsanteile zu Grunde zu…
…a. im berufungsgegenständlichen Zeitraum noch anzuwenden sind, ist auf den Berufungsinhalt nicht näher einzugehen und die Berufung als unbegründet abzuweisen, da für den berufungsgegenständlichen Zeitraum keine Verfassungswidrigkeit der berufungsgegenständlichen Normen durch den VfGH ausgesprochen war, d. h. die gegenständlichen Normen in ihrer im berufungsgegenständlichen Zeitraum…
…Normen jedoch wie o.a. im berufungsgegenständlichen Zeitraum noch anzuwenden sind, ist auf den Berufungsinhalt nicht näher einzugehen und die Berufung als unbegründet abzuweisen, da für den berufungsgegenständlichen Zeitraum keine Verfassungswidrigkeit der berufungsgegenständlichen Normen durch den VfGH ausgesprochen war, d. h. die gegenständlichen Normen in…