Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer Franz Danninger und Dipl. Ing. Christoph Bauer als weitere Mitglieder des Senates…
…Berufungsverhandlung konnte keine Klärung der Hintergründe der zutage getretenen Umsatzsteuerrestschuld für 2001 erzielt werden, weshalb dieses Faktum gemäß § 61 Abs. 2 FinStrG aus verfahrensökonomischen Gründen aus dem gegenständlichen Verfahren ausgeschieden worden ist. Diesbezüglich sollte im Rahmen einer Erhebung nach § 99 Abs. 2 FinStrG versucht werden…
…darin, dass sie in verfahrensökonomischer Weise eine Doppelführung von Finanzstrafverfahren zu zusammengehörigen Fakten zum Nachteil des Beschuldigten vermeidet und das Ergebnis der Beweisaufnahme hinsichtlich der neuen Fakten direkt zur Klärung der Beweislage hinsichtlich des verfahrensgegenständlichen Faktums verwenden lässt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des R.M., vom 21. Mai 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Steyr vom 22. April 2008 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für 2004 und 2005, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für…
…Im Falle von durch den zuständigen Spruchsenat entdeckter (und aufgeklärter) zusätzlicher Finanzstraftaten wäre allenfalls aus verfahrensökonomischen Gründen (Verhandlungsdauer) und - falls dies für den Beschuldigten zur Wahrung seiner Verteidigungsrechte (beispielsweise weil er die Taten bestreitet und für seine Vorbringen zur Aufhellung des Verdachtes eine Vorbereitungszeit benötigt…
…mündlichen Verhandlung und Entscheidungsfällung vorzulegen. In der Verhandlung vor dem Spruchsenat wären auch die ergänzend beantragten Beweisaufnahmen durchzuführen. Diese Vorgangsweise entspricht der Verfahrensökonomie und hat die Zustimmung aller Parteien gefunden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein…
…560 = StInd 1988/1636, 1687). Aus der Offizialmaxime in Verbindung mit dem dem Konzept der Verfahrensvorschriften innewohnenden Gebot der zu beachtenden Verfahrensökonomie ergibt sich weiters, dass eine Verhandlung eines Spruchsenates zur ergänzenden Beweisaufnahme (hier: zur späteren Einvernahme einer Verdächtigen im Zuge des fortgesetzten Verfahrens…
…den Pauschalkostenbeitrag übersteigen. Gemäß §§ 125 Abs.3, 157 FinStrG kann der Berufungssenat von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn mit einer Einstellung des Verfahrens vorzugehen ist. Unter Beachtung der erforderlichen Verfahrensökonomie war daher in nichtöffentlicher Sitzung spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, 30. Juni 2009
…des Spruchsenates nach bereits durchgeführter mündlicher Verhandlung aufgrund einer von ihm erlangten Einsicht, dass eine Zuständigkeit des Einzelbeamten gegeben sei bzw. gewesen sei, ist zumal aus Gründen einer Verfahrensökonomie zugunsten des Beschuldigten nicht vorgesehen. Vielmehr bestimmt für diesen Fall § 64 Abs.2, erster Satz FinStrG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Anträge des Bw., in seiner Berufung vom 10. Mai 2010 sowie in dessen Vorlageantrag vom 11. Jänner 2001 betreffend 1. Ablehnung einer Referentin des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt als befangen, 2. Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen diese Referentin durch…
…15. bzw. 16. Juni 2004. Aus Gründen der besseren Verständlichkeit und der Verfahrensökonomie wurden die Entscheidungsgründe für die zu beiden Geschäftszahlen mit heutigem Tag ergangenen Berufungsentscheidungen einheitlich unter RV/0280-G/04 ausgeführt. Soweit sie das Jahr 2003 betreffen, wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen…
…desselben. Ergänzend hielt die Abgabenbehörde erster Instanz in der Berufungsvorentscheidung fest, dass dem Berufungsschreiben aus Gründen der Verfahrensökonomie und des zum Berufungsantrag gestellten Eventualantrages auch der Status einer neuerlichen Antragstellung aus Anlass des Vorlageantrages beigemessen wurde. Mit Schriftsatz vom 22. Juni 2012 beantragte die Bw…
…viele unterschiedliche Trinkgeldhöhen bestehen und eine Feststellung, wie Trinkgelder unter den Bediensteten aufgeteilt werden, nicht möglich ist. Aus Gründen der Verfahrensökonomie sollen daher alle von dritter Seite freiwillig an Arbeitnehmer gewährten ortsüblichen Trinkgelder, auf die der Arbeitnehmer jedoch keinen Rechtsanspruch hat, zur Gänze lohn- bzw…
…2 BAO) und andererseits die Entscheidungspflicht der Abgabenbehörden innerhalb bestimmter Fristen. Es wäre dem Grundsatz der Verfahrensökonomie abträglich, den Parteien (Berufungswerber sowie Abgabenbehörde erster Instanz) jahrelange Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen zu gewähren und dass der Referent nicht darauf wartet bis sich das "Problem von…
…sodass aus Gründen der Verfahrensökonomie im Folgenden Ausführungen aus der zum Jahr 1999 ergangenen Berufungserledigung zitiert und insoweit zum integrierenden Bestandteil der Entscheidungsgründe im gegenständlichen Berufungsverfahren erklärt werden. Zitat ex Berufungserledigung zu RV/0287-G/06: "Strittig ist im anhängigen Verfahren der (Sonder-) Werbungskostencharakter von…
…Umsatzsteuer und einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2004 bis 2006 Nachschau vom 1.1.2007 bis laufend Aus Gründen der Zweckmäßigkeit und der Verfahrensökonomie wird die Außenprüfung bei der JB-KG im Wege der Nachbarschaftshilfe vom Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr vorgenommen. I…
…zu führen; bleiben Zweifel bestehen, sind diese zugunsten des Beschuldigten beachtlich. Ihre Ermittlungen haben die Finanzstrafbehörden in ökonomischer Weise unter Bedachtnahme auf die Parteieninteressen zu führen. Ein Aspekt dieser gebotenen Verfahrensökonomie ist es auch, dass für den Fall eines Verdachtes gegen mehrere Personen, an denselben…
…20), ein weiterer (neuer) Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen für das Jahr 2002 (Gutschrift iHv € 28.805,34) gemäß § 205 BAO erlassen worden ist. Auf Grund des zu beachtenden Gebotes der Verwaltungs- und Verfahrensökonomie wurde im vorliegenden Fall, nach erfolgter telefonischer Ab- bzw…
…für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vor. Dies könne durch die Einvernahme des Beschwerdeführers bescheinigt werden. Im zu Grunde liegenden Abgabenverfahren sei aus Gründen der Verfahrensökonomie ein Unterbrechungsantrag bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Strafverfahren gestellt worden. Durch einen sofortigen Vollzug könne der Bf aufgrund…
…bezahlen seien. Der Bescheidinhalt sei daher als unsachlich zu beurteilen und zudem würde auf die persönlichen Verhältnisse des Bw. keine Rücksicht genommen. Auch entspreche der Bescheid nicht den Grundsätzen der Verfahrensökonomie, weil die Durchsetzung des Bescheides einen höheren Verfahrensaufwand mit sich bringe, als jener, der…