…Dem Altlastenbeitrag unterliege gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit c ALSAG das Verfüllen von Geländeunebenheiten mit Abfällen, also auch der Einbau von Baurestmassen auf der Baustelle. Baurestmassen seien laut Verordnung des Bundesministers für Umwelt über die Ablagerung von Abfällen (Deponieverordnung) ein Gemenge von bei…
…für A und B, beide Adresse1 , Altlastenbeiträge für beitragspflichtige Verfüllungen bzw. Geländeanpassungen mit Bodenaushubmaterial im zweiten und dritten Quartal 2007 in der Höhe von insgesamt € 23.448,00 festgesetzt, einen Säumniszuschlag und einen Verspätungszuschlag in der Höhe von je € 427,36 ausgemessen und…
…entsorgt worden. Die Schüttungen hätten möglicherweise im zweiten Quartal begonnen. Bezüglich der verfüllten Mengen könne er keine Angaben machen. Die von der Behörde angeführte Menge von 675 m³ erscheine ihm jedoch zu hoch zu sein. Das Zollamt Graz hat I mit Schreiben vom 22. November…
…werden. Dadurch wurde vom ihm die gemäß §§ 8 und 20 Abs.1 ALSaG bestehende Nachweispflicht, hinsichtlich der Menge der von ihm verfüllten Abfälle, verletzt. Gemäß § 184 Abs.3 BAO hat die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen, wenn der Abgabenpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen…
…5.2007) auf der Baustelle ML in Graz, XXYY , für Baumaßnahmen (technische Schüttungen, Verfüllungen und Rekultivierungsschichten) wiedereingebaut worden. Es handle sich sohin um eine unzulässige Verwendung des verfahrensgegenständlichen Abfalls iSd AlSAG. Eine derartige Unzulässigkeit sei nämlich dann gegeben, wenn die Verwendung oder Verwertung gegen Rechtsvorschriften…
…betreffend Altlastenbeitrag, entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der im Erstbescheid vom 28.9. 1998 festgesetzte und in die Berufungsvorentscheidung übernommene Altlastenbeitrag für das Verfüllen von Geländeunebenheiten in der Zeit von 1993 - 1998 wird gemäß §§ 3 Abs.1 Z.2, 4 Z.3…
…-anpassung ist festzustellen, dass zum Zeitpunkt der Verfüllung/Anpassung der Geländeunebenheit eine entsprechende baubehördliche Bewilligung zur Errichtung einer Geflügelmasthalle vorlag und das Gebäude zeitgleich errichtet wurde. Den dabei verwendeten Baurestmassen im Ausmaß von 63 Tonnen kam die konkrete bautechnische Funktion des Unterbaus für den Verladeplatz…
… 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente…
…276,48 sowie gemäß § 135 BAO ein Verspätungszuschlag in der Höhe von € 276,48 zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass es sich bei der Verfüllung um ein Bauvorhaben, konkret eine bauliche Anlage im Sinne des § 41 Abs. 3 Steiermärkisches Baugesetz (Stmk…
bei gehörig kundgemachten Gesetzen niemand damit entschuldigen kann, dass ihm diese nicht bekannt seien. Es ist bei jemandem, der sich wirtschaftlich betätigt, etwa im Bereich der Abfallübernahme, zumutbar vorauszusetzen, dass er sich über verschiedene in diesem Zusammenhang relevante rechtliche Belange entsprechend erkundigt, so auch bei…
…Baurestmassen seien von ihm über Auftrag von Frau D aufgrund der Erhebungen der Forstbehörde umgehend entfernt worden. Am Grundstück sei lediglich eine Verfüllung mit Erdmaterial zur Befestigung der Straße - der E-weg sei zuvor bei Gewittern regelmäßig abgeschwemmt, Gasleitung und Stromkabel frei gespült worden - erfolgt…
…Stufe aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 27. November 2007, Zl. 400000/90217/20/2006, wurde dem Beschwerdeführer (Bf.) für das Verfüllen von Geländeunebenheiten im zweiten Kalendervierteljahr 2007 gemäß § 201 BAO iVm § 3 Abs.1 Z.1 lit.c, § 4 Z.3…
…daher keine Ausnahmen vom Abfallbegriff bzw. der Betragspflicht vor. Da es sich um ein Verfüllen von Geländeunebenheiten bzw. das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologischen Strukturen handle und diese nicht im Zuge einer übergeordneten Baumaßnahme gesetzt worden seien, würden Baurestmassen gemäß …
…ob der Bf. Akteneinsicht gemäß § 90 BAO zu gewähren ist. Gemäß § 3 Abs.1 lit.c ALSaG unterliegt das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen einer Geländeanpassung dem Altlastenbeitrag. Beitragsschuldner ist gemäß § 4 ALSaG der Inhaber einer im Bundesgebiet gelegenen Anlage, in der eine Tätigkeit…
…Rutschung hinaus zu verlängern. Im Bereich des Ausflusses seien Schutzmaßnahmen gegen Erosion zu treffen (Steinbett). Zur Erneuerung/Reparatur der Parkflächendrainagierung seien die entstandenen Hohlräume unterhalb der Stützmauerfundamente mit Beton zu verfüllen. Der Überlauf aus dem Bereich des Wasserbassins sei zu reparieren. Der Bereich der Rutschmasse…
…unter Tage) der Erde; als Ablagern im Sinne diese Bundesgesetzes gilt auch ... c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit…
…Oktober 2007, 768 m3 im Jänner 2008 und 1.403 m3 im Zeitraum von März bis Juni 2010) seinem Grundstück in L zur Baureifmachung/Vorbelastung für diverse Baumaßnahmen zugeführt habe, ohne über eine Baugenehmigung für diese Baumaßnahmen zu verfügen, und dadurch eine beitragspflichtige Tätigkeit iSd §…
…Wiederverwendung nicht als Abfall im Sinne des Altlastensanierungsgesetzes anzusehen (Schreiben Mag. D.E.., vom 2. Februar 2005). Auch die im Jahre 2006 verfüllten Baurestmassen seien gebrochen und aufbereitet worden, sodass diese zumindest die gleiche Qualität aufgewiesen hätten, wie im Gutachten Mag. D.E, festgehalten wurde…
…Bis zum 1. Jänner 2004 seien für Geländeanpassungen keine baubehördlichen Bewilligungen erforderlich gewesen. Die in den Jahren 2000 bis 2003 vorgenommene Verfüllung zur Herstellung eines Holzlagerplatzes unterliege daher nicht dem Altlastenbeitrag. Die belangte Behörde hätte durch nochmalige Aufforderung an den Bf. und Erkundung vor Ort…
…2002/07/0025; 22.4.2004, 2003/07/0173). Das Verfüllen von Geländeunebenheiten bzw. das Vornehmen einer Geländeanpassung mit Abfällen unterliegt gemäß § 3 Abs.1 Z.1 lit.c ALSaG grundsätzlich dem Altlastenbeitrag. Von der Beitragspflicht ausgenommen sind gemäß § 3 Abs.1a Z.6 ALSaG…