…hätten. Bei der Berufungswerberin gebe es vier Geschäftsführer und Frau W, welche das Finanzwesen betreue. Von beiden Seiten habe er von solchen Fällen gehört. An eine Vereinbarung über eine vereinfachte Behandlung der steuerlichen Feststellungen könne er sich nicht erinnern und hätte er auch eine solche…
…Konten kein Geldüberschuss im Betrieb vorhanden sei. Entnahmen im Ausmaß der angemessenen persönlichen Aufwendungen seien jedoch zulässig; vorhandenes Eigenkapital könne entnommen und durch Fremdmittel ersetzt werden. Diese allgemein gehaltene Formulierung habe keinen konkreten Bezug zum gegebenen Sachverhalt. Die "vereinfachte Berechnung" des Eigenkapitales (Schriftsatz vom 23…
…die vereinfachte Berechnung der Kapitalerträge. Die Anwendung der linearen Methode kann daher nur bei geringen nicht ins Gewicht fallenden Abweichungen zulässig sein. Dass bei einem etwa durch wirtschaftliche Schwierigkeiten des Anleiheschuldners bedingten extremen Kursverfall ebenfalls das Phänomen auftreten kann, dass die Gutschrift beim Erwerb über…
…als Vereinfachung vorgesehen hätten, eine korrekte Berechnung also schon immer finanzmathematisch vorzunehmen gewesen sei, und daher die vereinfachte Methode immer nur in jenen Fällen zur Anwendung kommen dürfe, in denen nur geringfügige Abweichungen gegenüber der finanzmathematischen Berechnung bestehen. Dem sei jedoch entgegenzuhalten, dass sich in…
…anzuerkennen, so hatte sich eine Prüfung der Betätigungen der Bw. betreffend die in den Tz 23 und 24 PB angesprochenen Objekte auf Liebhaberei mangels vorhandener Einkunftsquellen zu erübrigen. Zu den Ausführungen des Dkfm. Dr. Hopf zum Punkt "Berechnung der Vorsteuerkorrektur" in der Berufungsverhandlung vom 1…
…könnte. In der am 8. Juni 2010 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurde das an das Finanzamt adressierte Schreiben des M1 B. vom 26. Juni 2006 ergänzend zitiert, demzufolge allein die sofortige Vermietung ohne Mietersuche, die sich bei größeren Objekten üblicherweise über einen Zeitraum von drei bis…
…Text der KESt-Richtlinien 1993 zu entnehmen ist, handelt es sich bei der "linearen Berechnung" um eine vom BMF getroffene Maßnahme zur Vereinfachung der Abgrenzung der Zinserträge im Zusammenhang mit der Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 10 % auf 22% ab 1.1.1993. Diese vereinfachte Abgrenzung…
…Berechnung der zeitanteiligen Kapitalerträge möglich ist und die im Erlass dargestellte vereinfachende Abgrenzung hinter eine angestrebte genaue Berechnung zurückzutreten hat (vgl. BMF vom 23.7.1996 zitiert in Schönstein, KESt und Zero-Bonds, SWK 14/2001, 404). 2. Treu und Glauben Wenn die Bw. einen…
…handeln. Mit der Formulierung in Punkt 4. 5. Abs. 2 iVm Punkt 5. 1. Abs. 1 KESt-Richtlinien 1993, dass "keine Bedenken" gegen eine pauschale Zinsertragsermittlung durch lineare Verteilung des Unterschiedsbetrages über die Laufzeit bestehen würden, wird eine vereinfachte pauschale Schätzungsmethode unter Einhaltung der allgemeinen…
…handeln. Mit der Formulierung in Punkt 4. 5. Abs. 2 iVm Punkt 5. 1. Abs. 1 KESt-Richtlinien 1993, dass "keine Bedenken" gegen eine pauschale Zinsertragsermittlung durch lineare Verteilung des Unterschiedsbetrages über die Laufzeit bestehen würden, wird eine vereinfachte pauschale Schätzungsmethode unter Einhaltung der allgemeinen…
…Berechnung der zeitanteiligen Kapitalerträge möglich ist und die im Erlass dargestellte vereinfachende Abgrenzung hinter eine angestrebte genaue Berechnung zurückzutreten hat (vgl. BMF vom 23.7.1996 zitiert in Schönstein, KESt und Zero-Bonds, SWK 14/2001, 404). 2. Treu und Glauben Wenn die Bw. einen…
…in Zusammenfassung der Berufung um drei rechtliche Argumente, die alle zum gleichen Ergebnis führen würden: Eine systematische Analyse des Gesetzes zeige, dass die lineare Methode die sei, die sich aus dem Gesetz ergebe. Der Gesetzgeber gebe der vereinfachten Berechnung den Vorrang vor einer komplexeren Berechnungsweise…
…handeln. Mit der Formulierung in Punkt 4. 5. Abs. 2 iVm Punkt 5. 1. Abs. 1 KESt-Richtlinien 1993, dass "keine Bedenken" gegen eine pauschale Zinsertragsermittlung durch lineare Verteilung des Unterschiedsbetrages über die Laufzeit bestehen würden, wird eine vereinfachte pauschale Schätzungsmethode unter Einhaltung der allgemeinen…
…Die Gestattung einer pauschalen vereinfachten Berechnungsmethode zur Ermittlung der Steuergrundlagen stellt keine Rechtsauslegung im Sinne von § 117 BAO dar. 5. Korrektur Jänner 1999 Im Hinblick auf das Vorbringen in Punkt 3 des Schreibens der Bw. vom 17. März 2003, dass der Betrag von ATS 70…
…Verzinsung durch ein hohes Disagio zum Ausdruck kommt und der Nominalbetrag über die Laufzeit mit einem laufzeitadäquaten Kapitalmarktzinssatz abgezinst wird (vgl. Moritz, SWK 2001, S 361) und derartige Abzinsungen im Wirtschaftsleben in aller Regel unter Anwendung finanzmathematischer Methoden vorgenommen werden. Dass bei der Berechnung von…
…Dass bei der Berechnung von Zinserträgen grundsätzlich finanzmathematische Methoden verwendet werden ist allgemein bekannt und dem Bankengeschäft - hier im besonderen dem Wertpapiergeschäft - geradezu immanent. Auch aus der Rechtsprechung ergibt sich eindeutig eine Anwendung von finanzmathematischen Methoden. So judizierte der VwGH bereits mit Erkenntnis vom 8…
…dem Text der KESt-Richtlinien 1993 zu entnehmen ist, handelt es sich bei der "linearen Berechnung" um eine im Zuge der Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 10 % auf 22% ab 1.1.1993 vom BMF getroffene Maßnahme zur Vereinfachung der Abgrenzung der Zinserträge. Diese vereinfachte Abgrenzung…
…dem Text der KESt-Richtlinien 1993 zu entnehmen ist, handelt es sich bei der "linearen Berechnung" um eine im Zuge der Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 10 % auf 22% ab 1.1.1993 vom BMF getroffene Maßnahme zur Vereinfachung der Abgrenzung der Zinserträge. Diese vereinfachte Abgrenzung…
…mehr in Einklang zu bringen. Selbst seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurde in einer Anfragebeantwortung die Auskunft erteilt, dass eine exakte Berechnung der zeitanteiligen Kapitalerträge möglich ist und die im Erlass dargestellte vereinfachte Abgrenzung hinter eine angestrebte genaue Berechnung zurückzutreten hat (vgl. BMF vom 23…
…gibt es weder eine schriftliche Vereinbarung über die Rückzahlung, noch wurden Zinsen verrechnet. Die BP setzt daher die übernommenen Bankverbindlichkeiten in Höhe von € 92.373,39 als Firmenwert an. Da bei Fremden dieser Vorgang ebenfalls zu einem Veräußerungserlös geführt hätte. Hinsichtlich der Höhe des…