…September 2011, Zahl: 000000/00000/10/2009, wurden der Bf wegen nicht ordnungsgemäßer Beendigung des Verfahrens der aktiven Veredelung gemäß Artikel 204 Absatz 1 ZK die Eingangsabgaben für die in der Beilage zum Bescheid angeführten Fälle vorgeschrieben sowie eine Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR…
…Juni 2011, Zahl: 000000/00000/2/2009, wurden der Bf wegen nicht ordnungsgemäßer Beendigung des Verfahrens der aktiven Veredelung gemäß Artikel 204 Absatz 1 ZK die Eingangsabgaben für die in der Beilage zum Bescheid angeführten Fälle vorgeschrieben sowie eine Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR…
…die Ware in eine unzutreffende Warennummer eingereiht worden. Weiters seien bei allen Einfuhrabfertigungen durch Nichtberücksichtigung der außerhalb des passiven Veredelungsverkehrs kostenlos beigestellten Materialien und durch Angabe unrichtiger Lieferkonditionen die Hinzurechnungskosten nicht in ausreichender Höhe erklärt worden. Dagegen richtete sich die Berufung vom 23. April 2005…
…geltend, dass sie. bzw. die S.sich anlässlich der Einbringung von Gewebe in die passive Veredelung diesbezüglich bei Mitarbeitern des HZA Innsbruck erkundigt habe, und die Auskunft erhalten habe, die in Rede stehende Bewilligung wäre ausreichend. Dazu wurden auf entsperchende Urgenz der Abgabenbehörde erster Instanz…
Die buchmäßig Erfassung der in Rede stehenden Nacherhebung erfolgte mit Fertigstellung des Abgabenbescheides am 12. April 2001. Nach Aktenlage war die Zollbehörde seit dem 10. April 2001, nach Kenntniserlangung des Prüfungsberichtes der Außen und Betriebstelle Zoll vom 9. April 2001, in der Lage die Abgaben…
…ein, der Bf. als Anmelder sei, nicht bekannt gewesen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Vormerkung zur aktiven Veredelung Eigentum der Fa. D. gewesen sei. Die Begünstigung sei zu Unrecht zurückgenommen worden, da diese bei entsprechender Kenntnis dem tatsächlichen Eigentümer erteilt worden wäre. Die Waren…
…Produktionsgesellschaft unter der WENr. 206/000/921108/01/0 des Zollamtes Flughafen Wien 30 Stück SXGA Photophinishing Electr. Subsysteme und diverse Teile (Warennummer: 90109090) in das Zollverfahren der aktiven Veredelung zur Eigenveredelung (Nichterhebungsverfahren) übergeführt. Die Frist zur Wiederausfuhr für diese Waren wurde vorerst mit 9…
…von insgesamt ÖS 3.269.169.- zur Entrichtung vor, da die wirtschaftliche Voraussetzung der ausdrücklichen Käuferanforderung (Code 6106) bei den jeweiligen erfolgten Überführungen in das Zollverfahren der aktiven Veredelung nicht vorgelegen hatte. In der gegen diese Bescheide gerichteten Berufung brachte die Bf. im wesentlichen vor…
…solche erst außerhalb des Zollgebiets spontan notwendig wird, kommt ihnen die Rückwareneigenschaft nicht mehr zu ( Art. 185 Abs.2 Buchstabe a ZK ), sondern es ist auf sie das Verfahren der passiven Veredelung ( Art. 145 ff ZK ) anzuwenden, mit dem diesen Waren ebenfalls eine Vorzugsbehandlung zukommt…
…eine Abgabenerhöhung fest. Außer Streit steht, dass es im vorliegenden Fall nicht zur Beendigung des Nichterhebungsverfahrens gemäß Art. 89 Abs. 1 ZK gekommen ist, weil die Veredelungserzeugnisse keine zulässige neue zollrechtlichen Bestimmung (Art. 4 Nr. 15 ZK) erhalten haben. Ebenso steht fest, dass die Bf…
…der A-GmbH, in weiterer Folge als Beschwerdeführerin (Bf.) bezeichnet, eine Betriebsprüfung/Zoll durch. Prüfungsgegenstand war die Buchführung im Rahmen der aktiven Veredelung sowie das Vereinfachte Anmeldeverfahren. Unter anderem wurde dabei zu den Anschreibenummern laut Beilage 3 der Niederschrift vom 29. Juni 2006, Zahl: 600…
…in der Lage ist, die zollamtliche Überwachung sicherzustellen." Im gegenständlichen Fall ist die Zollbehörde auf Grund der vorliegenden Aufzeichnungen davon ausgegangen, dass sich das betreffende Fahrzeug am Ort der Veredelung befindet. Dort hatte die Zollbehörde jedoch keinen Zugriff auf die Ware, da diese zu Testzwecken…
…diesen Waren die Rückwareneigenschaft nicht mehr zu (Art. 185 Abs. 2 Buchstabe a ZK), sondern es ist auf sie das Verfahren der passiven Veredelung (Art. 145 ff ZK) anzuwenden. Danach kommt diesen Waren ebenfalls eine Vorzugsbehandlung zu, wonach anlässlich der Wiedereinbringung die Einfuhrabgaben nicht auf…
…Zweck gedient, dem Fahrzeug die sicheren Verkehrseigenschaften und das Aussehen zurückzugeben, welche es vor dem Unfall gehabt hat. Daher könne von einer Veredelung oder Mehrwertgewinnung keine Rede sein und es könne nicht rechtens sein, für Autoteile und Lackfarbe, die im EU - Raum erworben wurden, Zollabgaben…
…gegenüber für die im Bescheid näher bezeichneten eingangsabgabepflichtigen Waren, die in das Zollverfahren der aktiven Veredelung überführt worden waren, wegen Nichterfüllung der sich aus der Inanspruchnahme dieses Zollverfahrens ergebenden Pflichten im Grunde des Artikels 204 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 3 Zollkodex (ZK) in…
…nach den umsatzsteuerlichen Vorschriften zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sei. Begründend wurde im Wesentlichen angeführt, dass bei Überführung von Veredelungserzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr für die Berechnung der Eingangsabgaben die Mehrwertmethode herangezogen worden sei. Gemäß Art. 591 ZK-DVO könne diese Methode mit Ausnahme von…
…sich auch aus dem Umstand, dass der Unabhängige Finanzsenat keinen Zugang zu der mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten Buchführung "Passive Veredelung" des Anmelders hat und die erforderlichen Angaben zu den Waren der vorübergehenden Ausfuhr in den vorgelegten schriftlichen Aktenunterlagen nicht enthalten sind. Zudem haben die erforderlichen…
…eingangsabgabepflichtigen) Waren die aus der Inanspruchnahme der Bewilligung zum Anschreibeverfahren gem. Art.76 Abs.1 lit.c) Zollkodex entstandene Verpflichtung zur unverzüglichen Anschreibung der Waren im Verfahren der aktiven Veredelung nicht erfüllt worden sei. Dem in der Begründung der gegen den Abgabenbescheid ergriffenen Berufung enthaltenen…
…Art. 76 Abs. 1 lit. c Zollkodex entstandene Verpflichtung zur unverzüglichen Anschreibung der Waren im Verfahren der aktiven Veredelung nicht erfüllt worden sei. Dem in der Begründung der gegen den Abgabenbescheid ergriffenen Berufung enthaltenen Hinweis auf die im Art. 859 ZK-DVO erwähnten Heilungsmöglichkeiten, dem…
…eingangsabgabepflichtigen Waren die aus der Inanspruchnahme der Bewilligung zum Anschreibeverfahren gem. Art.76 Abs.1 lit.c) Zollkodex entstandene Verpflichtung zur unverzüglichen Anschreibung der Waren im Verfahren der aktiven Veredelung nicht erfüllt worden sei. Dem in der Begründung der gegen den Abgabenbescheid ergriffenen Berufung enthaltenen…