…Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und der bekämpfte Einleitungsbescheid hinsichtlich des Verdachtes, FE jun. habe vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer für den Monat Dezember 2004 in Höhe von 13.156…
…daraus der Verdacht einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ableitbar, da aufgrund des Verschweigens von Umsätzen der Firma F3 von August 2006 bis März 2007 zu den gesetzlichen Fälligkeiten keine bzw. unrichtige (weil unvollständige) Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben wurden und damit eine Verkürzung von…
…die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 31. Juli 2008, StrNr. 001, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und der bekämpfte Einleitungsbescheid hinsichtlich des Verdachts einer Abgabenhinterziehung gemäß…
…bewirkt und dadurch eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen habe. Zur Begründung wurde auf die Feststellungen der Betriebsprüfung in Tz. 16 des Bp-Berichtes verwiesen, wonach der Abgabenbehörde nicht alle Küchenerlöse offen gelegt worden seien. In subjektiver Hinsicht beruhe der Verdacht auf dem…
…dies zu einer Verkürzung von Abgaben geführt hat oder führen kann, verpflichtet, der zuständigen Abgabenbehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten (§ 139 BAO; vgl. Leitner, Grundzüge des österreichischen Finanzstrafrechts, 143). Angesichts der in der Beschwerde selbst dargelegten Unvollständigkeiten der Steuererklärung 2006 ist der Verdacht einer Abgabenhinterziehung gemäß…
…der Verdacht auf Abgabenhinterziehung auch dann, wenn im Zuge einer Betriebsprüfung aufgrund der Auskunft der Lieferfirmen der Finanzverwaltung sämtliche Unterlagen über die verfahrensgegenständlichen Einkäufe zur Verfügung stehen und die Abgaben nach gesetzlicher Fälligkeit mit Bescheid festgesetzt werden müssten. Zusammengefasst ist der Verdacht einer Abgabenhinterziehung aus…
…nicht darum, schon jetzt die Ergebnisse des förmlichen Untersuchungsverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Den vom Bf. dargelegten Beschwerdeausführungen, der Bf. hätte keinerlei Einfluss auf die Führung und Tätigkeit der B…
…begründet keinen Verdacht einer Abgabenhinterziehung (Reger/Hacker, Kneidinger, aaO, K 33/41). Dafür, dass infolge der Schätzungen Abgabenverkürzungen eingetreten wären, liegen keine Verdachtsgründe vor, wurden doch die selbstständigen Einkünfte des Bf in Anlehnung an das Vorjahr und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit einem wesentlich höheren…
…weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Linz vorsätzlich zum Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung der GF an Einkommensteuer für das Jahr 1998 in Höhe von 39.616,00 S und an Umsatzsteuer für das Jahr 1998 in Höhe von 30.560,00 S…
…schon jetzt die Ergebnisse des förmlichen Untersuchungsverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Entsprechend den Vorschriften nach den §§ 114 und 115 FinStrG über das Untersuchungsverfahren ist die Finanzstrafbehörde verpflichtet, den wahren Sachverhalt…
…Der Finanzstrafbehörde erster Instanz ist zwar zuzustimmen, dass die Darstellungen der Bf. auch als "Schutzbehauptung" gewertet werden können. Selbst wenn objektiv gesehen eine Abgabenverkürzung eingetreten ist, muss für einen Verdacht einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG auch die subjektive Tatseite in Form…
…sehr wohl der Verdacht gegeben, die Bf habe die gegenständlichen Finanzvergehen - offenbar verleitet durch die schwierige betriebliche und finanzielle Situation - auch in subjektiver Hinsicht begangen. Zu Gunsten der Bf ist allerdings die an sich denkmögliche Qualifizierung der Umsatzsteuervorauszahlungsverkürzungen als Versuch, eine Abgabenhinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach…
…worden, woraus eine (zusätzliche) Umsatzsteuerverkürzung von 1.271,77 € resultierte (Hinweis auf die Begründung des Einleitungsbescheides gegen HS, StrNr. 041-2010/01-001). Insgesamt ergebe sich daher der Verdacht einer Abgabenhinterziehung im Ausmaß von 20.084,67 €. Eine (Mit-)Verantwortlichkeit der Bf. ergebe…
…den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1994 unterworfen worden, woraus eine (zusätzliche) Umsatzsteuerverkürzung von 1.271,77 € resultierte. Insgesamt ergebe sich daher der Verdacht einer Abgabenhinterziehung von 20.084,67 €. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 7. Mai 2010…
…vom 21. Februar 2005 die Umsatzsteuerveranlagung für das Jahr 2003 eine Umsatzsteuerdifferenz von € 3.273,98 festgestellt worden ist. Nach der im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides gegebenen Sachlage war somit im Lichte der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vom Verdacht einer Abgabenhinterziehung nach § 33…
…Abgabepflichtige auch der Vollstreckung der noch festzusetzenden Abgaben zu entziehen trachten wird) insbesondere in dem laut Hausdurchsuchungsbefehlen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 24. August 2006 bestehenden dringenden Verdacht einer Abgabenhinterziehung und dem offenkundig bestehenden - laut Aussage vom 12. Juli 2007 der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen…
…bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen, dass sich der Abgabepflichtige auch der Vollstreckung der noch festzusetzenden Abgaben zu entziehen trachten wird, rechtfertigen ebenso wie eine erhebliche Verschuldung des Abgabepflichtigen, die einen Zugriff anderer…
…bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen, dass sich der Abgabepflichtige auch der Vollstreckung der noch festzusetzenden Abgaben zu entziehen trachten wird, rechtfertigen ebenso wie eine erhebliche Verschuldung des Abgabepflichtigen, die einen Zugriff anderer…
…Umstände des Einzelfalles, die nach der Lage des Falles eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der Abgaben befürchten lassen, sind in den in der Begründung des Sicherstellungsauftrages, auf dessen Ausführungen verwiesen wird, angeführten Umständen, insbesondere in dem dringenden Verdacht einer Abgabenhinterziehung zu erblicken, zumal nach…
…bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte und bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben, wobei allerdings letzteres allein, d.h. ohne Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen, stets noch nicht ausreicht, damit eine solche Gefährdung oder Erschwerung angenommen werden darf (VwGH 4.7…