…EKSt") der Vorjahre wegen der Beurteilung seiner vermieteten Vorsorgewohnung seitens des FAes als Betätigung mit Annahme einer Liebhaberei mit allen dem Bw. zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln mit Unterstützung der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft E GmbH und wenn es sein müsse bis zur Anrufung des zuständigen Volksanwaltes…
…BAO, S. 2208). Wird daher eine Berufung gegen den die Höhe des Verlustvortrages aussprechenden Grundlagenbescheides des Vorjahres meritorisch erledigt, ist eine Änderung der abgeleiteten Körperschaftsteuerbescheide für die Folgejahre auch dann zulässig, wenn im Änderungszeitpunkt bereits die Verjährung hinsichtlich der Körperschaftsteuerbescheide der Folgejahre eingetreten ist (s…
…als drei Kinder hat, um EUR 196,80 je Kind betrogen wird, da die Reduzierung für Mehrkindzuschlag erst ab dem Jahr 2011 gilt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 14. März 2011 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und wie folgt ausgeführt: "Da mit der Veranlagung des Vorjahres…
…April 2001 unter Punkt 6 ausgeführt wurde, war die SKG zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses mit der I bereits "wirtschaftlich ausgehöhlt und bestand lediglich als Rechtsform". Dadurch habe die Käuferin IAB auch keine Veranlassung gesehen, den KG-Anteil zu erwerben ("was aus steuerrechtlicher Sicht für die…
…werden und der gesamte Vorgang des Erwerbes des Fruchtgenussrechtes als entgeltlich betrachtet werden. Dies hat aber zur Folge, dass dem Fruchtnießer eine Absetzung für Abnutzung zwar nicht vom Wirtschaftsgut "Gebäude", wohl aber vom entgeltlich erworbenen Wirtschaftsgut "Fruchtgenussrecht" zuzugestehen war. Als Grundlage für die Absetzung für…
…eines Gendarmerierayons gehandelt, sondern um völlig unterschiedliche Dienstreisen auf Grundlage eines Dienstauftrages innerhalb des gesamten Bundesgebietes ausgenommen Vorarlberg. Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2000, vom 19. Juni 2001 wurde vom Finanzamt Waidhofen an der Thaya unter Hinweis auf die Veranlagung des Vorjahres erlassen. Die beantragten…
…Sachverständigen-Gutachten vom 6.5.2005 wird zur Ermittlung des Verkehrswertes als Grundlage für Verkaufsverhandlungen eine erzielbare Miete von € 385,--angesetzt. 3. Vom steuerlichen Vertreter wird auf Pkt 9 des aktuellen Mietvertrages hingewiesen, wonach eine Erhaltungspflicht des Mieters vorgesehen ist (dies sei auch im…
…sich diese im Rahmen der in den Vorjahren üblichen Nächtigungsschwankungen bewegt (vgl. die Jahre 1992, 1993 und 1996, in welchen jeweils höhere Nächtigungszahlen im Zeitraum Jänner bis März erzielt wurden). Des Weiteren kann auch in der Absichtserklärung des Berufungswerbers, neue Stammkunden als Mieter zu finden…
…Bezüge wurden als Bezüge des Vorjahres gem § 79 Abs 2 EStG behandelt, weil sie bis zum 15. Februar ausgezahlt worden sind. Sie wurden daher in das Lohnkonto der Bw. und in ihren Lohnzettel für das Jahr 2010 aufgenommen, die darauf entfallende Lohnsteuer wurde als Lohnsteuer…
…€ 803), Arztkosten (€ 315), Apothekerkosten (€ 991,35) und Heilbehelfe (€ 41,95), als außergewöhnliche Belastung im Sinn des § 34 EStG 1988 geltend. Mit der beim Finanzamt am 3. Februar 2010 eingelangten Berichtigung der obigen Beilage zur oben genannten Erklärung beantragte Dr. Stern die…
…neuer Tatsachen könne nicht gesprochen werden bzw. sei der in Tz. 2 des Prüfungsberichts angeführte Wiederaufnahmsgrund als geringfügig anzusehen. Mit der (vorhin wiedergegebenen) Begründung der bekämpften Sachbescheide verkenne die Abgabenbehörde erster Instanz ihre Stellung im Rechtssystem "offenbar völlig". Die in der Begründung der angefochtenen Bescheide…
…die Beteiligung des Bw. an der Hotel E. KG in 8010 Graz in den vorangegangenen Jahren im Einzelnen wie folgt darstellte: Mit den Mitteilungen über die gesonderten Feststellungen für die Vorjahre wurden vom Finanzamt Graz-Stadt die erzielten und auf den Bw. als Beteiligter an…
…nehmen gewesen) und diesen im Weiteren sodann die Gastronomieumsätze als solche (Anm: primär die Getränkeerlöse) im Schätzungswege zugeschlagen. Hiebei hat sich das Finanzamt von der Schätzungsmethode her, wie ausgeführt, eines inneren Betriebsvergleiches bedient und dahingehend seine Schätzung im Konkreten auf den Schätzungsergebnissen des Vorjahres aufgebaut…
…der Bescheid anders lautet als die Abgabebehörde beabsichtigt hat (VwGH vom 4. Juni 1986, 85/13/0076). In Anlehnung an den, die Grundlage des Erkenntnisses des VwGH vom 26. Mai 2004, 2002/14/0015 bildenden Sachverhalt (vgl. Seite 3 letzter Absatz des Erkenntnisses) ist auch…
…wobei die Nutzungszeit vor dem 1. September des Vorjahres schriftlich zu melden ist. Da es unstrittig ist, dass die auf die Eigennutzung entfallenden Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig sind, wurden diese schon bisher als Privatanteil ausgeschieden. Dabei wurde die zugesicherte Privatnutzung von drei Wochen ins Verhältnis…
…mehr als € 34.000,00 erzielt, bei Einnahmen von rd. € 103.000,00. Die Verluste und Einnahmen haben sich wie folgt entwickelt (Anstieg gegenüber Vorjahr (+), Absinken gegenüber dem Vorjahr (- ), wobei für 2006 die Ergebnisse bis zur Betriebsaufgabe per 31. Jänner 2006 inklusive des…
…des Vorjahres nicht durchgesehen und an die ihm an sich bekannte Verwirklichung des Spekulationsgewinnes im Jahr 1995 nicht gedacht hat, fahrlässig gehandelt. Da die Einkommensteuererklärung 1995 aber nicht offenkundig unrichtig und der Eintritt der Verkürzung der Einkommensteuer aus der damaligen Sicht des B. nicht als…
…€ 15.089,18) gewesen. Dem Steuerpflichtigen könne zugemutet werden, dass ihm bei Überprüfung des Steuerbescheides auffalle, im Jahr 2003 wesentlich mehr als € 6.453,44 an Bezug vom Verein Jugend und Arbeit erhalten zu haben. Der Bw. hätte daher die notwendigen Schritte veranlassen…
…Folge die Umsatzsteuer -wenn auch verspätet - immer ordnungsgemäß abgeführt habe. Sohin wäre Grundlage für die Bestrafung in beiden Fällen, sowohl betreffend den Beschuldigten als auch betreffend den Verband nicht § 33 FinStrG, sondern § 49 FinStrG. Wenig überzeugend sei in diesem Zusammenhang die Begründung des angefochtenen Erkenntnisses…
…dem österreichischen Umsatzsteuerrecht unterliegenden Unternehmer eine grundlegende Kenntnis des UStG 1994 insoweit angenommen werden, als ihm zumindest die Systematik der Umsatzsteuer als eine nicht nur im Wege der Veranlagung nachträglich von der Abgabenbehörde festzusetzende und fällige, sondern als eine schon zuvor vom Steuerpflichtigen je Abrechnungs…