…Umsatzsteuer ausgestellt worden sei, gehe das Finanzamt davon aus, dass von der Verordnung des BM Finanzen über die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen ausländischer Unternehmer, BGBl. Nr. 800/1974, Gebrauch gemacht worden sei. Die Vorsteuern könnten erst dann gewährt werden, wenn der Bw. die Umsätze in…
…3a Abs. 8 lit. a UStG 1994 ab und ging davon aus, dass durch das Nichterklären von Umsätzen von der Verordnung (VO) 800, BGBl Nr. 800/1974 Gebrauch gemacht wurde. In ihrem Vorlageantrag behauptete die Bw. durch das Managertraining eine Leistung nach § 3a Abs. 10…
…sich die Steuerfreiheit nach der V BGBl 800/1974 in Betracht; ab 2004 könnte D1 die Steuerfreiheit nach der V BGBl II 584/2003 in Anspruch nehmen. Da D1 jedoch den Vorsteuerabzug geltend machen möchte, muss die Anwendung der V durch entsprechende Rechnungslegung ausgeschlossen werden…
…Umsätze in Deutschland versteuert und damit in den Rechnungen keine österreichische Umsatzsteuer ausgewiesen habe, müsse davon ausgegangen werden, dass er die Verordnung des BM Finanzen über die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen ausländischer Unternehmer, BGBl. Nr. 800/1974 ("Nullregelung"), angewendet habe, weshalb ihm zufolge § 1 Abs…
…nicht durch Abgabe einer Umsatzsteuererklärung bekannt gegeben habe, gehe das Finanzamt davon aus, dass sie von der Verordnung des BM Finanzen über die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen ausländischer Unternehmer, BGBl. Nr. 800/1974, der zufolge § 1 Abs. 2 das Recht auf Abzug der damit verbundenen…
…in Rechnung gestellt wurde, müsse davon ausgegangen werden, dass die Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 (mit der Konsequenz des Vorsteuerverlustes) angewendet wurde. Der Bw. erhob gegen diese Beurteilung des Sachverhaltes durch das Finanzamt Berufung und führte aus, dass er die DTM organisiere, und es das…
…war daher spruchgemäß abzuweisen. Zu den lediglich informativen Ausführungen des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung bezüglich des Verfahrens über die Veranlagung der Umsatzsteuer und zur Problematik der unechten Steuerbefreiung bei Inanspruchnahme der VO BGBl. Nr. 800/1974 erübrigen sich im Rahmen dieses Verfahrens nähere Ausführungen. Graz…
…ist konkludent davon auszugehen, dass die Bw. die Steuerfreiheit gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 (Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 11. Dezember 1974 über die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen ausländischer Unternehmer) in Anspruch genommen hat, was den Vorsteuerabzug gemäß § 2 der Verordnung insoweit…
…zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Zudem würden Beförderungsmittel als solche der Einfuhrumsatzsteuer überhaupt nicht unterliegen. Auch nach § 1 der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 würden steuerbare Lieferungen und Leistungen durch einen ausländischen Unternehmer, die nicht schon nach § 6 UStG befreit sind, von der Umsatzsteuer ausgenommen…
…somit mit dem Normalsteuersatz zu versteuern, wobei allerdings entsprechend den näher genannten Voraussetzungen lt. Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 für die Rechtslage bis 1. Jänner 1997 eine Befreiung von der Umsatzsteuer eintrete. Gegen die auf der Grundlage des Prüfungsberichtes u.a. für die Streitjahre 1995…
…Berufungsjahre 1999 und 2000 maßgebliche V BGBl II 1997/287 als auch die für das Jahr 2001 anzuwendende Bestimmung des § 25 Abs.1 Z 5 EStG 1988 nur die steuerliche Behandlung der Bezüge regeln. Die Einstufung nach dem UnivAbgG 1974 ist daher für die steuerliche…
…ZollR-DG die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer zu unterbleiben habe, soweit der Empfänger zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Weiters sei auf die Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 zu verweisen, wonach ausländische Unternehmer von der Umsatzsteuer ausgenommen sind, wenn über die Lieferungen keine Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt…
…ZollR-DG die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer zu unterbleiben habe, soweit der Empfänger zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Weiters sei auf die Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 zu verweisen, wonach ausländische Unternehmer von der Umsatzsteuer ausgenommen sind, wenn über die Lieferungen keine Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt…
…ZollR-DG die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer zu unterbleiben habe, soweit der Empfänger zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Weiters sei auf die Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 zu verweisen, wonach ausländische Unternehmer von der Umsatzsteuer ausgenommen sind, wenn über die Lieferungen keine Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt…
…ZollR-DG die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer zu unterbleiben habe, soweit der Empfänger zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Weiters sei auf die Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 zu verweisen, wonach ausländische Unternehmer von der Umsatzsteuer ausgenommen sind, wenn über die Lieferungen keine Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt…
…ZollR-DG die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer zu unterbleiben habe, soweit der Empfänger zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Weiters sei auf die Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 zu verweisen, wonach ausländische Unternehmer von der Umsatzsteuer ausgenommen sind, wenn über die Lieferungen keine Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt…
…ZollR-DG die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer zu unterbleiben habe, soweit der Empfänger zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Weiters sei auf die Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 zu verweisen, wonach ausländische Unternehmer von der Umsatzsteuer ausgenommen sind, wenn über die Lieferungen keine Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt…
…ZollR-DG die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer zu unterbleiben habe, soweit der Empfänger zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Weiters sei auf die Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 zu verweisen, wonach ausländische Unternehmer von der Umsatzsteuer ausgenommen sind, wenn über die Lieferungen keine Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt…
…ZollR-DG die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer zu unterbleiben habe, soweit der Empfänger zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Weiters sei auf die Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 zu verweisen, wonach ausländische Unternehmer von der Umsatzsteuer ausgenommen sind, wenn über die Lieferungen keine Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt…
…ZollR-DG die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer zu unterbleiben habe, soweit der Empfänger zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Weiters sei auf die Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 zu verweisen, wonach ausländische Unternehmer von der Umsatzsteuer ausgenommen sind, wenn über die Lieferungen keine Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt…