…teilte die Bf. nach vorgenommener Akteneinsicht der belangten Behörde in einer Stellungnahme mit, entgegen der bisherigen Behauptung sei den Ursprungszeugnissen die Originalrechnung angeschlossen gewesen und die libanesische Zollverwaltung habe dem Nachprüfungsersuchen vollinhaltlich entsprochen. Das Bundesministerium für Finanzen habe mit Schreiben vom 28. September 1999 die…
…worin die Bf. unter anderem darauf hinweist, dass ihr der in Feld 8 des Ursprungszeugnisses vorgesehene Vermerk zum Zeitpunkt der Verzollung nicht bekannt gewesen sei, aber nunmehr Veranlassung getroffen werde, diesen Mangel in dem vom Hauptzollamt Wien wieder ausgefolgten Ursprungszeugnis vom türkischen Zoll beheben zu…
…als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, die libanesische Zollverwaltung habe in Beantwortung des Verifizierungsersuchens mitgeteilt, die von der Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 Nr. ee erfassten Waren seien libanesische Ursprungserzeugnisse; die vorgesehene Begünstigung sei daher zu gewähren. Mit Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 28. September 1999…
…als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, die libanesische Zollverwaltung habe in Beantwortung des Verifizierungsersuchens mitgeteilt, die von der Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 Nr. ee erfassten Waren seien libanesische Ursprungserzeugnisse; die vorgesehene Begünstigung sei daher zu gewähren. Mit Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 28. September 1999…
…vorgelegt worden. Aus dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 28. September 1999 ergebe sich eindeutig, dass die Originalrechnung den Ursprungszeugnissen angeschlossen war. Das Bundesministerium für Finanzen habe die libanesische Verwaltung lediglich um Überprüfung der formellen Eigenschaften ersucht. Diesem Ersuchen sei vollinhaltlich entsprochen worden. Bezüglich…
…mit, entgegen der bisherigen Behauptung sei dem Ursprungszeugnis die Originalrechnung angeschlossen gewesen, jedenfalls seien die von der Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 erfassten Waren Ursprungserzeugnisse und die libanesische Zollverwaltung habe dem Nachprüfungsersuchen vollinhaltlich entsprochen. Die libanesische Zollverwaltung habe die Ursprungseigenschaft der von der Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 Nr…
…mit, entgegen der bisherigen Behauptung sei dem Ursprungszeugnis die Originalrechnung angeschlossen gewesen, jedenfalls seien die von der Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 erfassten Waren Ursprungserzeugnisse und die libanesische Zollverwaltung habe dem Nachprüfungsersuchen vollinhaltlich entsprochen. Die libanesische Zollverwaltung habe die Ursprungseigenschaft der von der Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 Nr…
…mit, entgegen der bisherigen Behauptung sei dem Ursprungszeugnis die Originalrechnung angeschlossen gewesen, jedenfalls seien die von der Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 erfassten Waren Ursprungserzeugnisse und die libanesische Zollverwaltung habe dem Nachprüfungsersuchen vollinhaltlich entsprochen. Die libanesische Zollverwaltung habe die Ursprungseigenschaft der von der Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 Nr…
…mit, entgegen der bisherigen Behauptung sei dem Ursprungszeugnis die Originalrechnung angeschlossen gewesen, jedenfalls seien die von der Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 erfassten Waren Ursprungserzeugnisse und die libanesische Zollverwaltung habe dem Nachprüfungsersuchen vollinhaltlich entsprochen. Die libanesische Zollverwaltung habe die Ursprungseigenschaft der von der Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 Nr…
…11 Protokoll Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, ABl…
…wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1) die Ware muss vom Abkommen bezeichneten Abkommen erfasst sein; 2) die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln dieses Abkommens sein; 3) die Ware muss von Ägypten direkt in die EG/Österreich befördert worden sein und 4) die…
…4 UStG) vom Wert 244,16 € die 20 %-ige Einfuhrumsatzsteuer. Die relevanten Rechtsgrundlagen zum relevanten Zeitpunkt sind: Art. 80 ZK-DVO: Ursprungserzeugnisse der begünstigten Länder erhalten die Zollpräferenzbehandlung nach Artikel 67, sofern a) ein Ursprungszeugnis nach Formblatt A nach dem Muster in Anhang 17…
…für diese sei kein Antidumpingzoll festgesetzt worden. Im Zuge der Überprüfung der Geschäftsunterlagen sei jedoch festgestellt worden, dass es sich bei den verfahrensgegenständlichen Schuhen nicht um Waren taiwanesischen Ursprungs sondern um chinesische Ursprungserzeugnisse gehandelt habe (Versender BB. und CC.). Dies sei auch durch den im…
…Gemeinschaft für Erzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern (nachstehend begünstigte Länder genannt) gewährten Zollpräferenzen gelten gemäß Art. 67 Abs. 1 ZK-DVO als Ursprungserzeugnisse eines begünstigten Landes: a) Erzeugnisse, die im Sinne des Art. 68 ZK-DVO vollständig in diesem Land gewonnen oder hergestellt worden sind…
…handelte, welche aus Halbfertigprodukten der Position HS 7218 hergestellt wurde und sich folglich nicht für den bevorzugten Import in die Gemeinschaft qualifizieren würde. dass diese Ware in den VAE mit unter ein Vorzugssystem fallenden Ursprungserzeugnissen keine letzte wesentliche wirtschaftliche Be- oder Verarbeitung erhalten hat, welche…
…handelte, welche aus Halbfertigprodukten der Position HS 7218 hergestellt wurde und sich folglich nicht für den bevorzugten Import in die Gemeinschaft qualifizieren würde. dass diese Ware in den VAE mit unter ein Vorzugssystem fallenden Ursprungserzeugnissen keine letzte wesentliche wirtschaftliche Be- oder Verarbeitung erhalten hat, welche…
…handelte, welche aus Halbfertigprodukten der Position HS 7218 hergestellt wurde und sich folglich nicht für den bevorzugten Import in die Gemeinschaft qualifizieren würde. dass diese Ware in den VAE mit unter ein Vorzugssystem fallenden Ursprungserzeugnissen keine letzte wesentliche wirtschaftliche Be- oder Verarbeitung erhalten hat, welche…
…erbracht, so auch für die Lieferung der Firma M.. Diese von der Firma M.. bestätigte Erklärung, dass die Waren Ursprungserzeugnisse der EU sind und somit den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit Ungarn, Polen, Tschechien und der Slowakei, entsprechend deren Rechnung vom 27.09.2001 Nr…
…Ursprungsnachweis nach Formblatt A echt und richtig ist. Die libanesische Verwaltung habe in einem Schreiben bestätigt, dass die angemeldeten Waren libanesische Ursprungserzeugnisse sind. Unter diesen Umständen seien mehr als begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung gegeben. Darüber hinaus sei die Begründung des angefochtenen…
…Ursprungsnachweis nach Formblatt A echt und richtig ist. Die libanesische Verwaltung habe in einem Schreiben bestätigt, dass die angemeldeten Waren libanesische Ursprungserzeugnisse sind. Unter diesen Umständen seien mehr als begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung gegeben. Darüber hinaus sei die Begründung des angefochtenen…