…bezüglich des Ursprungs der Ausfuhrware: Bezüglich der Erstattungsvoraussetzungen für Rindfleisch wird auf Art.13 Abs.9 der VO (EWG) Nr.805/68 verwiesen, wonach eine Erstattung nur dann gewährt wird, wenn u. a. nachgewiesen wird, dass es sich um Erzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft…
…dessen Herkunftsnachweises bestanden haben und somit dem Marktbeteiligten (d.h. dem eine Ausfuhrerstattung iSd AEG in Anspruch nehmenden Ausführer) bezüglich des "nichtpräferentiellen" EU-Ursprungs der Ausfuhrware -da eine (exakte) Beweisführung nach den (oberwähnten) Umständen praktisch nicht zumutbar ist, nur die Glaubhaftmachung zur Verfügung gestanden ist…
…bezüglich des Ursprungs der Ausfuhrware: Bezüglich der Erstattungsvoraussetzungen für Rindfleisch wird auf Art.13 Abs.9 der VO (EWG) Nr.805/68 verwiesen, wonach eine Erstattung nur dann gewährt wird, wenn u.a nachgewiesen wird, dass es sich um Erzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft…
…4.1996 bis 26.4.1996- kein geeignetes Frischfleisch drittländischen Ursprungs zur Verfügung. Trotz Fehlens einer exakten, auf Grund des auch im Ausfuhrerstattungsrecht (wie auch allgemein im Zollrecht) anzuwendenden "Identitätsprinzips" zum Nachweis des EU-Ursprungs der ausgeführten Ware grundsätzlich zu fordernden "Nämlichkeitskette" kann allerdings gerade…
…nach der ihm vorliegenden Aktenlage der Nachweis für den in der in Rede stehenden Ausfuhranmeldung erklärten Gemeinschaftsursprung der Ausfuhrware als nicht erbracht angesehen werden müsse, und forderte sie darin gleichzeitig (abermals) auf, in Form einer plausiblen und nachvollziehbaren Darstellung einer lückenlosen "Nämlichkeitskette" den "nichtpräferentiellen" Ursprung…
…Gesetzesbestimmung für das anhängige Verfahren keine Anwendung finden kann, da diese ausschließlich Angelegenheiten des "nicht präferentiellen Ursprungs" regeln, während das vorliegende Beschwerdeverfahren die Präferenzursprungs-eigenschaft im Sinne des Europa-Abkommens der Gemeinschaft mit Ungarn zum Inhalt hat. Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ist jedoch in Rahmen des…
…des Vertragspartners. Die Entstehung der Zollschuld nach Artikel 216 ZK korreliert mit der Erstellung dieses Dokumentes und der Anschreibung der Ausfuhrware in der Sammelanmeldung. Nachfolgende Handlungen, wie etwa die vom Vertreter der Bf. im Rahmen der mündlichen Verhandlung zur Sprache gebrachte (neuerliche) ursprungsbegründende Weiterverarbeitung, führen…
…12 ZK handelt und keine Aussage hinsichtlich des Ursprungs der hier relevanten Gestricke enthält. Im Übrigen ist diese Auskunftserteilung an ein Unternehmen in Italien ergangen wodurch ohnedies für die Bf. keine Bindungswirkung aus den darin getroffenen Feststellungen abgeleitet werden könnte. Mit dem Einwand der Bf.…
…der teilweisen Befreiung von den Einfuhrabgaben heranzuziehen. 3) Über Antrag ist die Mehrwertmethode ferner gemäß Art. 153 zweiter Unterabsatz ZK iVm. Art. 591 ZK-DVO in folgenden Fällen anwendbar: - Veredelungsvorgänge an Waren, die zu nichtkommerziellen Zwecken bestimmt sind - Veredelungsvorgänge an Ursprungswaren der Gemeinschaft (nichtpräferentieller Ursprung…
…es sich bei den Ausfuhrrechnungen um keine "Scheinfakturen" handelt und ihnen ein entsprechender Zahlungsfluss gegenüber steht (siehe VwGH-Beschwerde vom 5. Juni 2009, Seite 31). Diese neue Verantwortung erscheint insofern auch glaubwürdig, als sie sich mit den o.a. Feststellungen der im Rahmen des Amtshilfeverfahrens…
…es sich bei den Ausfuhrrechnungen um keine "Scheinfakturen" handelt und ihnen ein entsprechender Zahlungsfluss gegenüber steht (siehe VwGH-Beschwerde vom 5. Juni 2009, Seite 31). Diese neue Verantwortung erscheint insofern auch glaubwürdig, als sie sich mit den o.a. Feststellungen der im Rahmen des Amtshilfeverfahrens…
…ABl. L 265 v. 26.9.2006) - einer Präferenzzone an, innerhalb deren Waren mit Ursprung in der Präferenzzone zwischen deren Angehörigen begünstigt verbracht werden können. Um den Zollbehörden jederzeit - insbesondere, wenn Ware aus einem Vertragspartner des Präferenzabkommens zu einem anderen ausgeführt werden soll -, die Kontrollierbarkeit…
…die keinen entsprechenden Zahlungsfluss (bezogen auf die jeweils ausgewiesenen Rechnungspreise laut Ausfuhrrechnungen) zeigen. Der Bf. hat zwar diverse Sammelüberweisungen an die Kft. vorgenommen. Diese Überweisungen können aber den Fakturen weder zeitlich noch betragsmäßig zugeordnet werden und sind überdies höher als die erwähnten Rechnungspreise. Der Bf…
…die keinen entsprechenden Zahlungsfluss (bezogen auf die jeweils ausgewiesenen Rechnungspreise laut Ausfuhrrechnungen) zeigen. Der Bf. hat zwar diverse Sammelüberweisungen an die Kft. vorgenommen. Diese Überweisungen können aber den Fakturen weder zeitlich noch betragsmäßig zugeordnet werden und sind überdies höher als die erwähnten Rechnungspreise. Der Bf…
…die keinen entsprechenden Zahlungsfluss (bezogen auf die jeweils ausgewiesenen Rechnungspreise laut Ausfuhrrechnungen) zeigen. Der Bf. hat zwar diverse Sammelüberweisungen an die Kft. vorgenommen. Diese Überweisungen können aber den Fakturen weder zeitlich noch betragsmäßig zugeordnet werden und sind überdies höher als die erwähnten Rechnungspreise. Der Bf…
…den Ausfuhrrechnungen zutreffend waren. Interessant sei in diesem Zusammenhang auch, dass die Zusammensetzung des Artikels mit den Angaben auf den Exportrechnungen mit jenen des Datenblattes vom 4. März 2009 (78% BW/22% Lycra) übereinstimmen. Diesbezüglich führt Dr. C. aus, dass - wie schon im Rahmen der…
…in Höhe von ATS 163.404,00 gewährt. Mit Niederschrift der Außen- und Betriebsprüfung/Zoll (ABZ) des Hauptzollamtes vom 6. April 2000 wurde eine Prüfung des Bf gemäß Verordnung (EWG) Nr. 4045/89 abgeschlossen, welche insbesondere die Frage des innergemeinschaftlichen Ursprungs der im Zeitraum 16…
…Ursprunges würden noch weiter bestehen, könne in Verbindung mit dem Gespräch vom 20. Dezember 1999 davon ausgegangen werden, die Bf. sei über den von den Behörden gehegten Verdacht hinreichend informiert gewesen, auch wenn die schriftlichen Prüfungsankündigungen diesen Verdacht nicht hinreichend genau bestimmt hätten. Bezüglich der…
…Ursprunges würden noch weiter bestehen, könne in Verbindung mit dem Gespräch vom 20. Dezember 1999 davon ausgegangen werden, die Bf. sei über den von den Behörden gehegten Verdacht hinreichend informiert gewesen, auch wenn die schriftlichen Prüfungsankündigungen diesen Verdacht nicht hinreichend genau bestimmt hätten. Bezüglich der…
…Ursprunges würden noch weiter bestehen, könne in Verbindung mit dem Gespräch vom 20. Dezember 1999 davon ausgegangen werden, die Bf. sei über den von den Behörden gehegten Verdacht hinreichend informiert gewesen, auch wenn die schriftlichen Prüfungsankündigungen diesen Verdacht nicht hinreichend genau bestimmt hätten. Bezüglich der…