…der Wirbelgelenke, was ebenfalls Schmerzen auslöst. Mangels an nachgewiesenen Beschwerden aus der Osteochondrose fehlte ein Beweis für die Ursächlichkeit der Appartementkosten in der Degeneration der Wirbelsäule im Zeitraum bis Oktober 2008. Morbus Baastrup, nach Christian Ingerslev Baastrup auch Baastrup-Syndrom oder Baastrup-Zeichen genannt, ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der C. A., 0000 Wien, A-Gasse 00, Appartement 135, vertreten durch Dr. Rebekka Stern, 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 15/1/30, vom 5. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten…
…und Nerven verlaufen. Zudem sind hier die Kniekehllymphknoten ausgebildet. Aus Mangel an Beweisen für die Ursächlichkeit der im Streitjahr angefallenen Heimkosten in Erkrankungen wie der in der Berufung thematisierten Kniegelenksproblematik sowie der im Vorlageantrag nur allgemein umschriebenen Gehbehinderung vermochte sowohl die Berufung, als auch der…
…angefochtenen Einkommensteuerbescheid anzuerkennen gehabt. Aus Mangel an Beweisen für die Ursächlichkeit der im Jahr 2007 angefallenen Heimkosten in Erkrankungen wie der in der Berufung thematisierten Gehbehinderung/Schlaganfall sowie der im Vorlageantrag nur allgemein umschriebenen Geh- und Sehbehinderung vermochte sowohl die Berufung, als auch der Vorlageantrag…
…November 2005 - erfolgt. Jede Nachforderung bzw. Gutschrift löst gegebenenfalls einen Anspruchszinsenbescheid aus, wobei je Differenzbetrag eine Abgabe vorliegt. Der Einwand hinsichtlich der vermeintlichen Ursächlichkeit des Finanzamtes am Entstehen einer Nachforderung bzw. des mangelnden Verschuldens des Bw. ist nicht zielführend, da nach den Ausführungen in den…
…weil der Bw. seine Behinderung im Vorlageantrag mit den Worten, geh- und hörbehindert zu sein, beschrieben hatte, ohne die Ursächlichkeit der Appartementkosten in einer Geh- und Hörbehinderung nachweisen zu können; dies, obwohl der Bw. mit seiner Ehegattin im Streitjahr im Wohnheim wohnhaft war und zum…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. A. B., 0000 Wien, A-Str. 00/0/00, vom 3. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Ing. Mag. (F.H.) Martin König, vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. A. B., Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, XXXX YYYY, A-Str.1, vom 3. Oktober 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Ing. Mag. Martin König, vom 31. August…
…Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Im Berufungsfall ist die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen bei der Primärschuldnerin unbestritten, zumal mit Beschluss des Landesgerichtes Feldkirch vom 24. Oktober 2006, XXX…
…Voraussetzung für die Haftungsinanspruchnahme nach § 9 BAO sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine…
…schlüssige) Darlegung der Gründe, die der rechtzeitigen Abgabenentrichtung entgegengestanden seien (VwGH 04.04.1990, 89/13/0212). 2. Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit Diese sei deshalb zu verneinen, weil die Abgabenbehörde 1. Instanz nach der Rechtslage berechtigt gewesen wäre, auf der Basis vollstreckbarer Rückstandsausweise…
…die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit sei (VwGH 19.6.1985, 84/17/0224). Die Uneinbringlichkeit der Abgaben stehe fest, weil das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Primärschuldners am 28…
…sind somit eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Uneinbringlichkeit dieser Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO ist eine Ausfallshaftung (VwGH 24.2.1997, 96/17/0066)…
…dies einen gerechten Ausgleich zu den Härten der Abgabenerhebung schaffe. In keinster Weise sei in Anbetracht des Ablaufes der Geschehnisse eine Pflichtverletzung der G. gegeben, ebenso wenig die Ursächlichkeit und das Verschulden am Ausfall, dies betreffe auch den Rechtswidrigkeitszusammenhang, zum einen liegt keine Pflichtverletzung vor…
…die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Unstrittig ist die Stellung des Bw. als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten im haftungsrelevanten Zeitraum verantwortlichen Vertreter der Primärschuldnerin. Der Geschäftsführer haftet für…
…Es sei in keinster Weise eine Pflichtverletzung der Bf. gegeben, ebenso wenig die Ursächlichkeit und das Verschulden am Ausfall. Dies betreffe auch den Rechtswidrigkeitszusammenhang. Mit Berufungsvorentscheidungen vom 24. April 2007 wies das Zollamt Wien die Berufungen als unbegründet ab. Dagegen richten sich die Beschwerden vom…
…Es sei in keinster Weise eine Pflichtverletzung der Bf. gegeben, ebensowenig die Ursächlichkeit und das Verschulden am Ausfall. Dies betreffe auch den Rechtswidrigkeitszusammenhang. Der Versuch der Einbringung würde gravierende Nachteile - dies allein in Anbetracht der Höhe der Forderungen im Verhältnis zum Haftungspotential einer GmbH respektive…
…für die Haftungsinanspruchnahme nach § 9 BAO sind eine Abgabenforderung gegen die Vertretene (Gesellschaft), die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine…
…Vertreter der juristischen Person, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung(en) beim Vertretenen, eine Pflichtverletzung des Vertreters der juristischen Person, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Voraussetzung für die Geltendmachung der Haftung ist die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin…
…Vertreter der juristischen Person, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung(en) beim Vertretenen, eine Pflichtverletzung des Vertreters der juristischen Person, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Voraussetzung für die Geltendmachung der Haftung ist die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin…