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UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 1/3

…der Folge wegen Unzustellbarkeit wieder ans Finanzamt zurückgelangt. Da ihr in der Zwischenzeit Zweifel an der Richtigkeit dieser Erledigungen für die Streitjahre vom 31. August 2010 gekommen wären, habe sie aus gegebenem Anlass den Entschluss gefasst, die ursprünglichen, nach Ansicht des Finanzamtes wegen der darin…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

…2. oder 3. September 2010 wegen damaliger Ortsabwesenheit der Bw. erfolglos verlief, wurden auch die von der BRZ GmbH ausgefertigten "Einkommensteuerbescheide für 2005, 2006 und 2007 vom 31. August 2010" wegen Unzustellbarkeit an das Wohnsitzfinanzamt zurückgemittelt, was zustellrechtlich aus den zuvor unter Punkt 1. dargelegten…

UFSS RD/0002-S/11Entscheidungspflicht gemäß § 311 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2011

…bekannt gegebene Bankkonto des D. überwiesen worden sei. Der Bescheid sei an die der Abgabenbehörde erster Instanz bekannte Abgabestelle (5.) ohne Zustellnachweis zugestellt worden und sei auch nicht wegen Unzustellbarkeit an die Abgabenbehörde zurückgesandt worden. Die vorgenommene Recherche im Zentralen Melderegister habe ergeben, dass D…

UFSW RV/1585-W/03Betriebsausgaben, verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2006

…BP hätten ergeben, dass die B.- GmbH unter den auf den Rechnungen angeführten Adressen nicht existent gewesen sei. Bereits ab dem Jahr 1993 sei die Post vom Finanzamt wegen Unzustellbarkeit und dem Vermerk "Empfänger verzogen" retourgegangen. Nachforschungen seitens des Finanzamtes seien ergebnislos geblieben, weshalb das…

UFSG RV/0645-G/02Säumniszuschlag im Fall von behaupteter Nichtzustellung eines Abgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2003

…Vertreter bekanntgegeben worden, weshalb der Abgabenbescheid vom 15. Mai 2002 zu seinen Handen zugestellt worden sei. Da die Adressierung des Bescheides korrekt gewesen und von der Post eine Rückleitung des Bescheides wegen Unzustellbarkeit nicht erfolgt sei, sei davon auszugehen, dass die Zustellung rechtmäßig erfolgt sei…

UFSG RV/0646-G/02Säumniszuschlag im Fall von behaupteter Nichtzustellung eines Abgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2003

…Vertreter bekanntgegeben worden, weshalb der Abgabenbescheid vom 15. Mai 2002 zu seinen Handen zugestellt worden sei. Da die Adressierung des Bescheides korrekt gewesen und von der Post eine Rückleitung des Bescheides wegen Unzustellbarkeit nicht erfolgt sei, sei davon auszugehen, dass die Zustellung rechtmäßig erfolgt sei…

UFSL RV/0790-L/04Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2006Teil 1/2

…Höhe der vorläufigen Baukosten. | 16. | Falls bereits Baupläne existiert hätten, Vorlage einer Planausfertigung! | 17. | Wann ist mit dem Bau begonnen worden?" Dieser Vorhalt wurde von der Post wegen Unzustellbarkeit an das Finanzamt zurückgesendet, da sich die Adresse der Bw. geändert hat…

UFSL RV/0789-L/04Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.04.2006Teil 1/2

…| Falls bereits Baupläne existiert hätten, Vorlage einer Planausfertigung! | 17. | Wann ist mit dem Bau begonnen worden?" Dieser Vorhalt wurde von der Post wegen Unzustellbarkeit an das Finanzamt zurückgesendet, da sich die Adresse des Berufungswerbers geändert hat. Daraufhin hat das Finanzamt am 22…

UFSL RD/0008-L/081) Devolutionsantrag bei Säumigkeit in der Berufungserledigung 2) Postfach als Zustelladresse 3) E-Mail an den UFS als Anbringen 4) Wirksamkeit einer eingeschränkten Vollmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid26.03.2009

…Instanz obliegt. Ein Antrag gemäß § 311 BAO auf "Übergang der Zuständigkeit auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz" geht damit wegen der für Berufungsentscheidungen bereits ex lege bestehenden Zuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz ins Leere. Die Vorlage der Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat hätte mittels Vorlageerinnerung iSd. §…

UFSS RV/0390-S/09Zurückweisung der Berufung mangels Bescheidzustellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid25.03.2013

…der Steuerberatungsgesellschaft Stb2, die ab dem 19. März 2009 die steuerliche Vertretung der Bw. sowie die Zustellvollmacht innehatte und dies dem Finanzamt auch im Wege von FinanzOnline mitteilte. Gleichzeitig endete an diesem Tag die Zustellvollmacht der vorherigen steuerlichen Vertretung. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der…

UFSZ3K ZRV/0157-Z3K/07Zurückweisung wegen Nicht-Existenz des Bescheidadressaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.01.2008

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der B-GmbH, Anschrift, vertreten durch Graf von Westphalen Bappert & Modest, Rechtsanwälte, 20354 Hamburg, Große Bleichen 21, Deutschland, vom 8. August 2006 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Juli 2006, Zl. 610/0000…

UFSI RV/0346-I/08Zustellungen nach der Einantwortung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid24.07.2008

…vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass die Bw. in der zweiten Zeile der Adresse als Zustellungsbevollmächtigte ("z. Hd.")angeführt wurde. Der angefochtene Bescheid ist daher wegen unzureichender Konkretisierung des Bescheidadressaten nicht wirksam ergangen. Dies hat zur Folge, dass die dagegen erhobene Berufung gemäß…

UFSW RV/2113-W/02Zurückweisung einer unzulässigen Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid31.03.2008

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der ehemaligen Gesellschafter der ehemaligen X-AG*u*Mitges, und zwar 1. der X_AG 2. der Y_AG*u*Mitges, alle vertreten durch EIDOS Wirtschaftsberatung GmbH, 1010 Wien, Friedrichstraße 10, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien…

UFSS RV/0777-S/07Zurückweisung einer Berufung mit fehlender gesetzmäßiger Adressatenbezeichnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid20.10.2009

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Fa. XX vom 23. April 2003 vertreten durch die Moore Stephens Uniconsult GmbH Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft (vormals Uniconsult WT GmbH) 5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstr. 71, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Dr. Schmidt…

UFSL RV/0887-L/07Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2007

…Rstraße 22" adressierter Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung), da diese Adresse auch am Antragsformular als Wohnanschrift ausgewiesen gewesen war. Mangels Unzustellbarkeit des Bescheides wurde - laut Aktenlage ebenfalls vom Finanzamt X - die aktuelle Adresse "B S, Bsiedlung 5" ermittelt und der Bescheid nunmehr an diese zugestellt. Die Adressänderung erfolgte…

UFSZ3K ZRV/0200-Z3K/10Keine Beendigung des Nichterhebungsverfahrens und (noch) kein Entziehen einer im Zolllagerverfahren befindlichen Ware bei Anmeldung eines aliud in der anschließenden Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr; Verfahrenseinstellung nach amtswegiger Löschung gemäß § 40 FBG
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.06.2013

…nachträglich berichtigt wurde, liege auch kein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung vor. Die Überprüfung der Anmeldung von Amts wegen sei erst eingeleitet worden, nachdem die Behörde von der GmbH von der irrtümlichen Einreihung der Waren als Mobiltelefone in Kenntnis gesetzt worden war. Weitere Schritte als…

UFSL FSRV/0033-L/08Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Einspruches, da Strafverfügung nicht ordnungsgemäß zugestellt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)20.04.2009

…vom Beschwerdeführer (Bf.) gegen die gemäß § 143 Abs. 1 FinStrG unter der StrNr. 12 gegen ihn (als Beschuldigten) ergangene Strafverfügung vom 28. November 2007 (Schuld- und Strafausspruch wegen Finanzvergehen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG) mit Schreiben vom 4. Februar 2008 erhobenen Einspruch gemäß …

UFSL RV/0888-L/07Übergang der örtlichen Zuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2007

…Rstraße 22" adressierter Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung), da diese Adresse auch am Antragsformular als Wohnanschrift ausgewiesen gewesen war. Mangels Unzustellbarkeit des Bescheides wurde - laut Aktenlage ebenfalls vom Finanzamt X - die aktuelle Adresse "D S, B5" ermittelt und der Bescheid nunmehr an diese zugestellt. Die Adressänderung erfolgte seitens…

UFSL RV/0879-L/02Nichtbestand einer gepfändeten Geldforderung; mangelhafte Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2004Teil 1/2

…ist wiederum Michael K zum alleinigen Geschäftsführer bestellt. Mit Bescheid vom 15. März 2000 ordnete das Finanzamt wegen Abgabenschulden des Michael K in Höhe von 8.238.642,83 S zuzüglich Pfändungsgebühren v. 82.482,00 S (insgesamt 8.321.124,83 S) gegenüber der…

UFSZ3K ZRV/0009-Z3K/08Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe wegen Missachtung eines Beweisverwertungsverbotes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)28.04.2009Teil 1/2

…rechtsgültige Schlussverfügungen vorlagen, wurde dem Landesgericht Innsbruck auch der zweite Teil der Erledigungsakten betreffend die zuletzt genannten Firmen und Personen übersendet. Auf der Basis der Ermittlungen des Hauptzollamtes Innsbruck zusammen mit den im Wege der Rechtshilfe übersendeten Akten und Unterlagen hat sich ergeben, dass im…