…muss dies aufgrund der Bestimmung des § 16 Abs. 2 AbgEO als Antrag auf Einstellung der Exekution gewertet werden. Über ein diesbezügliches Vorbringen ist bescheidmäßig abzusprechen (vgl. nochmals Liebeg, a. a. O., § 16 Tz 14). Da das Vorbringen der Bw. bezüglich der Unzulässigkeit der Pfändung im…
…auf Einstellung der Exekution zu werten. Über ein diesbezügliches Vorbringen ist bescheidmäßig abzusprechen (vgl. Liebeg, a. a. O., § 16 Tz 14). Da das Vorbringen der Bw. bezüglich der Unzulässigkeit der Pfändung im Grunde des § 103 Abs. 1 EO zu Recht bestand, war der Berufung stattzugeben…
…im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren ungeachtet der im § 77 Abs. 1 AbgEO enthaltenen Rechtsmittelbeschränkung ein Rechtsmittel zu (VwGH 27.8.1998, 95/13/0274; VwGH 25.3.1999, 97/15/0031, 0032). Demnach wäre die gegenständliche Berufung zulässig. Gemäß § 4 AbgEO kämen als Exekutionstitel für die Vollstreckung…
…Exekution gemäß § 16 Abs. 2 AbgEO einzustellen. Weiters werde beantragt, die pfandweise Sicherstellung im Grundbuch aufzuheben. Mit Bescheid vom 21. Mai 2012 wies das Finanzamt mit der Begründung ab, dass niemals eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber durchgeführt worden sei, daher auch der Drittschuldner die Unzulässigkeit der…
…welche somit aus der Aufstellung fallen) und jene als Kontoauszüge mit aktuellem Saldo angesehen werden müssten. Die Bw wiederholt daher ihr Ansuchen, die vom Finanzamt Salzburg gemachten Fehler (Berechnungsfehler, Formfehler) umgehend zu korrigieren und die ergangenen Bescheide, sowie die Exekution umgehend aufzuheben. Daraufhin legte das…
…Tatsachen, dass nämlich ein diesem Verfahren...zugrunde liegender Exekutionstitel fehlt. Ich erwarte das sofortige rechtskräftige Stattgeben meiner Einwendungen und die unverzügliche Einstellung des Vollstreckungsverfahrens sowie eine ehest mögliche Rückerstattung der bisher gepfändeten Beträge samt Zins und Zinseszins..." Über die Berufung wurde erwogen: 2.1. Vorauszuschicken…
…Berufung der Bw. zurückzuweisen. II. Gegen den Anspruch können im Zuge des finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahrens gemäß § 12 Abs. 1 AbgEO nur insofern Einwendungen erhoben werden, als diese auf den Anspruch aufhebenden oder hemmenden Tatsachen beruhen, die erst nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels eingetreten…
…die Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1994 und 1995 verfügenden Bescheide bekämpft werden. Dessen ungeachtet wurde seitens des Bw. in den weiteren Berufungsausführungen mit keinem Wort auf die behauptete Zu bzw. genauer gesagt Unzulässigkeit der bescheidmäßig verfügten Wiederaufnahme der Verfahren…
…2 Macht der Drittschuldner beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung (§ 65 Abs. 4) geltend, gilt dies als Antrag auf Einstellung derselben. Gemäß § 18 AbgEO kann die Aufschiebung der Vollstreckung auf Antrag bewilligt werden 1. wenn die Aufhebung des über den Abgabenanspruch ausgestellten Exekutionstitels beantragt wird…
…Vornahme der Exekution unzulässig machen würde. Ein solcher Widerspruch ist gemäß § 37 Abs. 2 EO mittels Klage geltend zu machen; die Klage kann zugleich gegen den betreibenden Gläubiger und gegen den Verpflichteten gerichtet werden, welche in diesem Fall als Streitgenossen zu behandeln sind. Nach der…
…tauglicher Exekutionstitel) vor, sondern lediglich eine "Rückstandsanzeige" eines deutschen Zollamtes, und außerdem beträfe diese zum Großteil keine direkten Steuern, sondern Säumniszuschläge, deren Berechnung im Übrigen nicht einmal aus jener Rückstandsanzeige zu entnehmen sei. Daher hätte das Zollamt Wien bei richtiger Beurteilung die "Versagung der Vollstreckbarkeitserklärung…
…ZZP 111 [1998] 312 ff). Hierher gehören jedenfalls Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Schuldners (sowohl zur Sicherstellung als auch zur Befriedigung; aA Herchen, Übereinkommen 215, der nur auf Befriedigung gerichtete Exekutionsverfahren von Abs. 2 lit. f erfasst sieht), wohl auch die sog. "Arrestverfahren" des dt…
…vom 20. Jänner 2010 betreffend Abweisung eines Antrages betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung (§ 65 AbgEO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. brachte am 20. November 2009 einen Antrag auf Einstellung der Exekution nach §§ 16 Abs…
…2 Macht der Drittschuldner beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung (§ 65 Abs. 4) geltend, gilt dies als Antrag auf Einstellung derselben. Gemäß § 18 Abgabenexekutionsordnung kann die Aufschiebung der Vollstreckung auf Antrag bewilligt werden 1. wenn die Aufhebung des über den Abgabenanspruch ausgestellten Exekutionstitels beantragt wird…
…Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung (§ 65 Abs. 4) geltend, gilt dies gemäß § 16 Abs. 2 AbgEO als Antrag auf Einstellung derselben. Gemäß § 18 AbgEO kann die Aufschiebung der Vollstreckung auf Antrag bewilligt werden 1. wenn die Aufhebung des über den Abgabenanspruch ausgestellten Exekutionstitels beantragt wird…
…und Anschrift des Abgabepflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist der Exekutionstitel für das finanzbehördliche und das gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Der Berufungswerber hat die Unzulässigkeit der Vollstreckungsmaßnahme damit begründet, dass das zugrunde liegende…
…und Verfügungsberechtigte der gepfändeten Konten. Pfändbar seien alle Geldforderungen, die im Zeitpunkt der Zustellung eines Zahlungsverbotes an einen Drittschuldner dem Grunde nach entstanden seien. Gepfändete Forderungen seien nur auf ihre Schlüssigkeit und etwaige Unpfändbarkeit hin zu prüfen. Nur bestimmte Forderungen seien der Exekution ganz oder…
…auch in dieser Hinsicht völlig ins Leere. Der Bw. beantrage, den angefochtenen Bescheid aufzuheben, die Vollstreckbarkeitsklausel im Rückstandsausweis aufzuheben, die Vollstreckung aufzuschieben und die Vollstreckung unter gleichzeitiger Aufhebung aller vollzogenen Vollstreckungsakte einzustellen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 15 Abs. 1 AbgEO sind im Exekutionstitel (…
…Der Rückstandausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Der dem angefochtenen Bescheid über die Pfändung und Überweisung einer Geldforderung zugrunde liegende Rückstandausweis vom 4. Juli 2006 entspricht diesen gesetzlichen Anforderungen. Der Bw. hat die Unzulässigkeit der Vollstreckungsmaßnahme mit der Unrichtigkeit seiner Inanspruchnahme als…
…Betrag der Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Der Rückstandsausweis trägt das Datum 7.9.2004. Der Berufungswerber hat die Unzulässigkeit der Vollstreckungsmaßnahme mit der…