…der Zustellverfügung ist nicht heilbar. Und selbst wenn eine Sanierungsmöglichkeit doch bestünde, tritt hier keine Heilung ein, da die Original-Dokumente nie dem Zustellvertreter zugegangen sind. Daher haben diese Erledigungen keine Bescheidqualität erlangt. Somit fehlt es an einem tauglichen Anfechtungsobjekt (§ 243 BAO), weshalb die Berufung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Stb, vom 9. Dezember 2004 gegen den Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 5. November 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 12.11…
…Jänner 2000 erhob der Beschwerdeführer (Bf.) gegen die durch das Bundesrechenzentrum erstellten Tagesauszug Nr. 1999/0012 vom 30. Dezember 1999 zu Abgabenkonto Nr. 010-1125 und Tagesauszug Nr. 1999/0001 vom 17. Dezember 1999 zu Abgabenkonto Nr.070-5144 Berufung. Das Hauptzollamt Linz wies mit…
…also der ruhende Nachlass, nicht mehr dem Rechtsbestand angehörte, konnte die als Einkommensteuerbescheid 2006 bezeichnete Erledigung keine Rechtswirksamkeit entfalten. Die mit Schriftsatz vom 23.1.2008 vom steuerlichen Vertreter betreffend die "Verl. n. XY " erhobene "Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2006" war daher als unzulässig zurückzuweisen…
…83,84 (Pfändungsbescheid gemäß § 65 AbgEO). Die Abgabenschuldnerin verrechnete mit Rechnung vom 30.9.2007 der Firma M GmbH für geleistete Arbeiten beim beim Bau eines Verwaltungszentrums einen Betrag in Höhe von € 10.270,00. Die Berufungswerberin hat mit Schriftsatz vom 10. Jänner 2008…
…der bekämpfte, die Unzulässigkeit der Berufung wegen Verfristung iSd § 273 Abs.1 lit.b) BAO feststellende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 30.1.2008 somit als inhaltlich rechtswidrig und war demgemäß gem. § 289 Abs.2 BAO (ersatzlos) aufzuheben. Hinweis: Über den in der…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. , vertreten durch TPA Treuhand Partner Austria gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Umsatzsteuervorauszahlungen Jänner bis November 1999 und Jänner bis August 2000 vom 6. November 2000 entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Wien, A-Str. 123, vertreten durch TPA Horwath, Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, 1020 Wien, Praterstraße 62-64, vom 16. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Nathalie…
…die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligenden oder verfügenden Bescheides tritt das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat.") weggefallen. Dementsprechend richtet sich die Berufung vom 25. April 2006 gegen nicht (mehr) existente Bescheide und war daher als unzulässig gemäß…
…gem. § 69 Abs. 5 EStG 1988 zugeflossen sind. Im Berufungsfall sind dem Bw. laut dem vorliegenden Lohnzettel derartige Bezüge gem. § 69 Abs. 5 EStG 1988 zugeflossen (steuerpflichtige Bezüge iHv. 961,84 € laut KZ 245 des besagten Lohnzettels), sodass der angeführte Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs…
…des Zurücknahmebescheids im Wege einer Berichtigung gemäß § 293 BAO auszuwechseln und dadurch diesen Bescheid in einen Vorsteuererstattungsbescheid bzw. in einen Bescheid betreffend die Abweisung eines Antrags auf Vorsteuererstattung umzuwandeln, war der Berufung Folge zu geben und der angefochtene Berichtigungsbescheid aufzuheben. Graz, am 10. Mai 2010
…Finanzamt hat die Unzulässigkeit der Aussetzung ausschließlich damit begründet, dass die Bw. bzw. deren Organe Handlungen gesetzt haben, die die Einbringlichkeit der Abgaben gefährden. Gemäß § 212a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt…
…Feststellungsverfahren gemäß § 188 Abs. 1 BAO getroffen worden seien, nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien. Diesbezüglich sei daher die Berufung als unbegründet abzuweisen (Hinweis zB VwGH 10.12.1992, 89/14/0062; 24.11.1994, 94/16…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Aigner, Mag. Belinda Maria Eder und Felicitas Seebach im Beisein der Schriftführerin Fachoberinspektor Ingrid Pavlik über die Berufung des Bw., 0000 Wien, A-Str. 11, vertreten durch BDO…
…25. April 2006 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für die Jahre 1995, 1997 und 1998 fest. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, der Verjährung. Bei der Einkommensteuer beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre (§ 207 Abs. 2…
…Zahllasterhöhung von 4.461,00 S in einer Größenordnung, die absolut gesehen nicht als geringfügig einzustufen ist. Der gegenständliche Umsatzsteuernachforderungsbetrag liegt auch deutlich über den vom VwGH in dem in der Berufung zitierten Erkenntnis 10.7.1996, 92/15/0101 als geringfügig erkannten Umsatzsteuernachforderungen zwischen…
…Antrag des Steuerpflichtigen. Der Antrag kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraums gestellt werden. Ein Antrag auf Veranlagung kann, sofern es - gegebenenfalls wider Erwarten, zB auf Grund einer Lohnsteuerfehlberechnung - zu einer Nachzahlung kommen sollte, auch noch im Berufungsverfahren zurückgenommen werden. Eine Zurücknahme…
… 299 BAO den Berichtigungsbescheid und die Berufungsvorentscheidung auf. Mit Bescheid vom 17. Jänner 2006 hob das Finanzamt den Erstattungsbescheid gemäß § 299 BAO auf (idF Aufhebungsbescheid) und verband diesen mit einem Bescheid, mit dem es den Erstattungsantrag der Bw abwies (idF Abweisungsbescheid). Gegen diese beiden Bescheide…
…Kraft. 2. Die Berufung betreffend amtswegige Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens für das Jahr 2004 sowie Einkommensteuer für das Jahr 2004 wird als unbegründet abgewiesen. Diese angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht…
…den Angaben der Bw. auf dem Überweisungsbeleg weisungsgemäß verbucht worden wären: € 150,00 wären saldowirksam verbucht und € 300,00 gleichzeitig als Einkommensteuervorauszahlung 01-03/2006 belastet worden. Dagegen beantragte die Bw. mit Schreiben vom 16. September 2009 die Vorlage dieser Berufung gegen den…