…als eine in Pakistan ansässige Person, wenn sie ihre Geschäftsleitung in Pakistan hat; eine Gesellschaft gilt als eine in Österreich ansässige Person, wenn sie ihre Geschäftsleitung in Österreich hat." lit. m) "Der Ausdruck "Betriebstätte" bedeutet, wenn er in Bezug auf ein Unternehmen eines Vertragstaates angewendet…
…Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte ausübt. Übt das Unternehmen seine Tätigkeit in dieser Weise aus, so dürfen die Gewinne des Unternehmens in dem anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebstätte zugerechnet werden können. Übt ein Unternehmen eines Vertragstaates seine Tätigkeit…
…Österreich betriebenes Unternehmen fällt daher unter Art. 24 Abs. 2 DBA Österreich - Schweiz, und die D-AG ist dadurch überhaupt erst grundsätzlich abkommensberechtigt iSd Art. 1 des DBA Österreich - Schweiz ("Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragstaat oder in beiden Vertragstaaten ansässig sind…
…Gewinnzuweisungen aus einer Personengesellschaft vom Abkommen erfasst würden, kann keine Relevanz für den konkreten Fall beigemessen werden, da als maßgebliche Rechtsgrundlage für den konkreten Sachverhalt das DBA-Türkei heranzuziehen ist. In Art. 7 DBA-Türkei ist angeordnet: "(1) Gewinne eines Unternehmens eines Vertragstaates dürfen nur…
…noch einer damit zusammenhängenden Verpflichtung unterworfen werden, die anders oder belastender sind als die Besteuerung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, denen die Staatsangehörigen des anderen Staates unter gleichen Verhältnissen unterworfen sind oder unterworfen werden können. 2. Die Besteuerung einer Betriebstätte, die ein Unternehmen eines Vertragstaates…
…Unternehmen beschränkt". Art. 4 DBA CH besagt: 1. "Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem in diesem Staat geltenden Recht unbeschränkt steuerpflichtig ist. 2. Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragstaaten…
…wobei auch eine Subsumption der strittigen Einkünfte unter die im gegebenen Zusammenhang inhaltsgleiche Zuteilungsnorm von Art. 14 DBA-Schweiz zu keinem anderen Ergebnis führen würde): "Gewinne eines Unternehmens eines Vertragstaates dürfen nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass das Unternehmen seine Tätigkeit…
…dürfen Gewinne eines Unternehmens eines Vertragstaates nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass das Unternehmen seine Tätigkeit im anderen Vertragstaat durch eine dort gelegene Betriebsstätte ausübt. Übt das Unternehmen seine Tätigkeit in dieser Weise aus, so dürfen die Gewinne des Unternehmens in…
…EuGH festgehalten hatte, dass der Gewinn, den die Unternehmen aus ihren wettbewerbswidrigen Praktiken ziehen konnten, zu den Faktoren gehört, die für die Beurteilung der Schwere des Verstoßes eine Rolle spielen, und dabei die Berücksichtigung dieses Faktors die abschreckende Wirkung der Geldbuße gewährleisten soll. Daraus ist…
…Da das nach Art. 11 Abs. 2 des Abkommens Griechenland zugewiesene Besteuerungsrecht auf "Zinsen aus Staatsanleihen eines Vertragstaates" gerichtet sei, bedürfe es keiner weiteren Beweisführung, dass sich diese Zuweisung von Besteuerungsrechten an den Quellenstaat auf den Bruttobetrag der ihm zur Besteuerung überlassenen Zinsen beziehe. Auch…
…Unternehmens im anderen Vertragstaat nur insoweit besteuert werden dürfen, als sie dieser Betriebstätte zugerechnet werden können. Anders also als die §§ 99 ff EStG 1988 stellt das Doppelbesteuerungsabkommen auf Gewinne und nicht auf Einnahmen ab und führt bei dessen Anwendung als unmittelbar geltende Norm zu einer…
…dürfen Gewinne eines Unternehmens eines Vertragstaates nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass das Unternehmen seine Tätigkeit im anderen Vertragstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte ausübt. Übt das Unternehmen seine Tätigkeit in dieser Weise aus, so dürfen die Gewinne des Unternehmens in…
…der Fahrer selbst nach Übernahme des Lkws die Beladung durchzuführen oder es wurde ihm bereits der beladene LKW zur Übernahme auf dem Abstellplatz des Unternehmens bereitgestellt. Gleiches galt für das Entladen der Fracht vor der Rückkehr zum Abstellplatz. Die Touren dauerten immer mindestens eine Woche…
…Übt das Unternehmen seine Tätigkeit in dieser Weise aus, so dürfen die Gewinne des Unternehmens in dem anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebsstätte zugerechnet werden können. Art. 23 Abs. 1 des DBA-Schweiz lautet: Bezieht eine in einem Vertragstaat ansässige…
…hat der VwGH erkannt: ' Der Beschwerdeführerin ist einzuräumen, dass im Fall einer infolge nachhaltiger Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen bestehenden Unternehmereigenschaft (§ 2 Abs 1 UStG 1972) die Nachhaltigkeit nicht für jedes einzelne Tätigkeitsgebiet des Unternehmens gegeben sein muss (vgl Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer…
…6.2011 für den Erstattungsantrag 2011 korrigiert wird." Im Zuge eines weiteren Ermittlungsverfahrens durch das Finanzamt wurde von Seiten der T AG erklärt, dass ihrerseits nicht bekannt sei, dass der Bw. während seiner Freistellung (ab 1.5.2010) weiter für das gegenständliche Unternehmen gearbeitet habe…
…31. Dezember 2005 zum Progressionsvorbehalt heran. Begründend führte es dazu Folgendes aus: Gemäß Art. 4 DBA Schweiz gelte eine Person, die in beiden Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte verfüge, in dem Vertragsstaat als ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen habe. Nach…
…Unternehmen zu werben, Informationen zu erteilen, wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit darstellen. (4) Ist eine Person - mit Ausnahme eines unabhängigen Vertreters im Sinn des Absatzes 5 - in einem Vertragstaat für ein Unternehmen des anderen Vertragstaates…
…eines innerstaatlichen Rechtsmittels, an die oberste Finanzbehörde des Vertragstaates wenden, in dem sie ihren Wohnsitz hat. (2) Werden die Einwendungen für begründet erachtet, so soll die nach Absatz 1 zuständige oberste Finanzbehörde versuchen, sich mit der obersten Finanzbehörde des anderen Staates zu verständigen, um eine…
…anderen Vertragsstaat regelmäßig über eine feste Einrichtung verfügt. Verfügt sie über eine solche feste Einrichtung, so dürfen die Einkünfte in dem anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können. Mit dem Ausdruck "Unternehmen eines Vertragsstaates" in Artikel 3…