…Steuerbescheide müssten deswegen endgültig erlassen werden, weil das Finanzamt das Ermessen bei der vorläufigen Steuerfestsetzung nicht begründet hätte, ist dem zwar insoweit zuzustimmen, dass Ermessensentscheidungen auch eine Begründung der Ermessensausübung enthalten müssen. Eine Relevanz dieses Begründungsmangels vermag der Bw. nach Ansicht des Referenten mit seiner…
…jenen der Billigkeit der Vorzug eingeräumt wurde (VwGH 21.3.1996, 94/15/0085). Begründungsmängel im erstinstanzlichen Verfahren können im Rechtsmittelverfahren saniert werden (VwGH 17.2.1994, 93/16/0117). Daher kann zB die Begründung einer Berufungsentscheidung einen erstinstanzlichen Begründungsmangel (etwa im Bereich der Ermessensübung…
…92/17/0258) die " Angemessenheit in bezug auf berechtigte Interessen der Partei", unter Zweckmäßigkeit das öffentliche Interesse, insbesondere an der Einbringung der Abgaben, sohin der Durchsetzung eines Abgabenanspruches. Ermessensentscheidungen sind zu begründen. Die Begründung hat die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen soweit aufzuzeigen…
…und Pflichten der Steuerpflichtigen zu begründen vermögen und es sich bei derartigen Richtlinien mangels Kundmachung im Bundesgesetzblatt um keine für den Verwaltungsgerichtshof beachtliche Rechtsquelle handelt (vgl. VwGH 28.1.2003, 2002/14/0139) im Zusammenhang mit Erlässen des Bundesministeriums für Finanzen überhaupt eine Schutzwirkung entfalten…
…eine Rechtsauffassung vertrete, die sich im Rahmen des Auslegungsspielraumes bewege. Die Abgabenbehörde habe dann eben im Rahmen ihrer Ermessensübung zur Kenntnis zu nehmen, dass jede im Rahmen des Interpretationsspielraumes befindliche Auslegung hinzunehmen sei. Es dürfe nicht zur Inanspruchnahme zur Haftung nur deshalb kommen, weil der…
…eine Rechtsauffassung vertrete, die sich im Rahmen des Auslegungsspielraumes bewege. Die Abgabenbehörde habe dann eben im Rahmen ihrer Ermessensübung zur Kenntnis zu nehmen, dass jede im Rahmen des Interpretationsspielraumes befindliche Auslegung hinzunehmen sei. Es dürfe nicht zur Inanspruchnahme zur Haftung nur deshalb kommen, weil der…
…eine Rechtsauffassung vertrete, die sich im Rahmen des Auslegungsspielraumes bewege. Die Abgabenbehörde habe dann eben im Rahmen ihrer Ermessensübung zur Kenntnis zu nehmen, dass jede im Rahmen des Interpretationsspielraumes befindliche Auslegung hinzunehmen sei. Es dürfe nicht zur Inanspruchnahme zur Haftung nur deshalb kommen, weil der…
…Rechtswidrigkeit der mangelhaften bzw. fehlenden Begründung. Die Begründung einer Ermessensentscheidung habe alle für die Ermessensübung maßgeblichen Umstände und Erwägungen zu enthalten, sodass die Nachprüfbarkeit des Ermessensaktes in Richtung auf seine Übereinstimmung mit dem Sinn des Gesetzes für den Abgabepflichtigen nachvollziehbar sei. Im Rahmen einer Berufung…
…Selbst wenn also allenfalls die Abgabenbehörde wegen des Unterlassens von entsprechenden Ermittlungen der Vorwurf der Nachlässigkeit, Oberflächlichkeit oder Sorgfaltsverletzung treffen würde, ist die Wiederaufnahme nicht ausgeschlossen. Wird daher ein Erstverfahren (nur) unter Zugrundelegung eines vom Abgabepflichtigen bekannt gegebenen Sachverhaltes durchgeführt und stellt sich erst später…
…an die Abgabenbehörde geleistet. Beim Ausspruch einer Haftung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, wobei aus der Begründung des erstinstanzlichen Bescheides eine Ermessungsübung des Finanzamtes nicht ersichtlich sei. Zu den Energiekosten sei auszuführen, dass sich das von der GmbH genutzte Gebäude im Privatvermögen des Bw…
…lit. a BAO ist in der Begründung eines vorläufigen Bescheides insbesondere anzugeben, welche Ungewissheit für die Vorläufigkeit ausschlaggebend war (vgl BMF, AÖF 1998/47, Abschn. 28.3; Pülzl/Oberleitner, SWK 2003, S 563). Darüberhinaus ist auch die Ermessensübung ist zu begründen (VwGH 26.6.2002…
…13/0025). Indem die Abgabenbehörde erster Instanz ihren Bescheid hinsichtlich der Ermessensübung nicht begründet hat, hat sie den Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften belastet, weil jede Ermessensentscheidung so weit zu begründen ist, dass ihre Nachprüfbarkeit sichergestellt ist (s.o.). Die Unterlassung der Begründung…
…in der Begründung zum beiliegenden Einkommensteuerbescheid angeführten Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervorgekommen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO erforderlich machen. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das Interesse der Behörde…
…bisher unterlassene Handlung bis 23. August 2010 nachzuholen. Sollte dieser Aufforderung nicht Folge geleistet werden, werde eine weitere Zwangstrafe iHv Euro 2.000,00 festgesetzt werden. Gegen den Bescheid vom 5. August 2010 wurde am 17. August 2010 rechtzeitig Berufung erhoben. In der Begründung wurde…
…Finanzamt verhängte einen Verspätungszuschlag im höchstmöglichen Ausmaß und verwies (in der Begründung der Berufungsvorentscheidung) darauf, dass die Unterlassung der NoVA-Anmeldung sowie der Selbstberechnung nicht entschuldbar sei, da der Bw. bereits seit vielen Jahren in Österreich wohne. Der Bw. selbst bringt zur Ermessensübung des Finanzamtes…
…vorweg schon eine Feststellung der Uneinbringlichkeit der einem Haftungsbescheid zu Grunde liegenden Abgaben beim Hauptschuldner (siehe neben dem bereits zitierten Erkenntnis vom 22. Oktober 2002, 2000/14/0083, auch das hg. Erkenntnis vom 24. Oktober 2000, 95/14/0090). Fehlen der Begründung eines Haftungsbescheides nachvollziehbare…
…allgemeinen Absetzbetrages). In der am 9. März 2006 sowohl gegen den Wiederaufnahms- als auch gegen den neuen Sachbescheid erhobenen Berufung wendet die Bw ein, dass weder ein Wiederaufnahmsgrund vorliege noch eine Begründung für die Wiederaufnahme gegeben worden sei. Bei einem Vergleich des ursprünglichen und des…
… 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Die Berufungswerberin (Bw.) erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Lehrerin und ist - nach einer mehrjährigen Unterbrechung - seit dem Jahr 2007 (wieder) als Sängerin und Komponistin tätig. Aus dieser Tätigkeit erklärte…
…und Ablauf der damit festgelegten Frist (25. Juni 2010) vorgeschrieben. Im angefochtenen Bescheid wurde die Festsetzung der Zwangstrafe mit der Unterlassung der geforderten Handlung, nämlich der Vorlage der WP-Berichte für die Jahre 2005 bis 2008 begründet. Eine im Zusammenhang mit der Ermessensübung erforderliche Begründung…
…dieser Größenordnung. Der Grundsatz der Verwaltungsökonomie zwinge daher nicht zur Unterlassung der Bescheiderteilung. Da jeder Nachforderungsbetrag für sich als nicht geringfügig zu beurteilen sei, könne die Frage, ob für die Beurteilung der Verfügung einer Wiederaufnahme bei mehreren Verfahren die steuerlichen Auswirkungen nicht je Verfahren, sondern…