…Steuerbescheide müssten deswegen endgültig erlassen werden, weil das Finanzamt das Ermessen bei der vorläufigen Steuerfestsetzung nicht begründet hätte, ist dem zwar insoweit zuzustimmen, dass Ermessensentscheidungen auch eine Begründung der Ermessensausübung enthalten müssen. Eine Relevanz dieses Begründungsmangels vermag der Bw. nach Ansicht des Referenten mit seiner…
…Zweck der amtswegigen Wiederaufnahme ist es, eine neuerliche Bescheiderlassung dann zu ermöglichen, wenn Umstände gewichtiger Art hervorkommen. Ziel ist ein insgesamt rechtmäßiges Ergebnis (vgl. VfGH 6.12.1990, B 783/89; VwGH 22.3.2000, 99/13/0253). Daher ist bei der Ermessensübung grundsätzlich dem…
…13/0185), wobei jedoch diese Ermessensübung im Beschwerdeverfahren sanierbar ist (vgl. ÖStZ 1995, 359 ff). Es ist im Übrigen nicht Sache des Abgabepflichtigen, das Nichtvorliegen eines Wiederaufnahmegrundes nachzuweisen, sondern Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen…
…jenen der Billigkeit der Vorzug eingeräumt wurde (VwGH 21.3.1996, 94/15/0085). Begründungsmängel im erstinstanzlichen Verfahren können im Rechtsmittelverfahren saniert werden (VwGH 17.2.1994, 93/16/0117). Daher kann zB die Begründung einer Berufungsentscheidung einen erstinstanzlichen Begründungsmangel (etwa im Bereich der Ermessensübung…
…92/17/0258) die " Angemessenheit in bezug auf berechtigte Interessen der Partei", unter Zweckmäßigkeit das öffentliche Interesse, insbesondere an der Einbringung der Abgaben, sohin der Durchsetzung eines Abgabenanspruches. Ermessensentscheidungen sind zu begründen. Die Begründung hat die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen soweit aufzuzeigen…
…und Pflichten der Steuerpflichtigen zu begründen vermögen und es sich bei derartigen Richtlinien mangels Kundmachung im Bundesgesetzblatt um keine für den Verwaltungsgerichtshof beachtliche Rechtsquelle handelt (vgl. VwGH 28.1.2003, 2002/14/0139) im Zusammenhang mit Erlässen des Bundesministeriums für Finanzen überhaupt eine Schutzwirkung entfalten…
…eine Rechtsauffassung vertrete, die sich im Rahmen des Auslegungsspielraumes bewege. Die Abgabenbehörde habe dann eben im Rahmen ihrer Ermessensübung zur Kenntnis zu nehmen, dass jede im Rahmen des Interpretationsspielraumes befindliche Auslegung hinzunehmen sei. Es dürfe nicht zur Inanspruchnahme zur Haftung nur deshalb kommen, weil der…
…eine Rechtsauffassung vertrete, die sich im Rahmen des Auslegungsspielraumes bewege. Die Abgabenbehörde habe dann eben im Rahmen ihrer Ermessensübung zur Kenntnis zu nehmen, dass jede im Rahmen des Interpretationsspielraumes befindliche Auslegung hinzunehmen sei. Es dürfe nicht zur Inanspruchnahme zur Haftung nur deshalb kommen, weil der…
…eine Rechtsauffassung vertrete, die sich im Rahmen des Auslegungsspielraumes bewege. Die Abgabenbehörde habe dann eben im Rahmen ihrer Ermessensübung zur Kenntnis zu nehmen, dass jede im Rahmen des Interpretationsspielraumes befindliche Auslegung hinzunehmen sei. Es dürfe nicht zur Inanspruchnahme zur Haftung nur deshalb kommen, weil der…
…€ reduziert werden. Am selben Tag erging mit derselben Begründung eine teilweise stattgebende Beschwerdevorentscheidung an H***** I***** S*****, ****Adresse_BO_21***** (ebenfalls als "Beschwerdeführerin" bezeichnet). Vorlageantrag Mit Schriftsatz vom 30. 4. 2018, zur Post gegeben am 7. 5. 2018, stellte der Bf Vorlageantrag: A***** S…
…für die Abgabenbehörde Neuhervorkommen der Tatsachen oder Beweismittel entsprechend gegeben und rechtlich zu würdigen. (4) Mit Beschwerdevorentscheidung vom 28.9.2015 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung führte die belangte Behörde aus, dass die Beseitigung der Folgen einer Unterlassung der Geltendmachung von Betriebsausgaben…
…verwiesen. Es sei ausgeschlossen, eine fehlende Begründung erst nach an sich absoluter Verjährung zu „sanieren“. Mangels Begründung sei auch der Grund für die Ermessensübung des Finanzamtes im Sinne der Durchführung der Berichtigung nicht nachvollziehbar. Ein Verschulden der Behörde könne nach der Ansicht von Stoll, BAO…
…Antrag auf Privatinsolvenz stellen. Der Bf. beantrage daher die Vorlage bzw. schlage er eine persönliche Vorsprache vor, um die Probleme, die durch diese Forderung entstünden, zu besprechen. ***** Mit Vorhalt vom 3.5.2018 ersuchte das Bundesfinanzgericht das Finanzamt wegen der Begründung des Ermessens um Mitteilung…
…Rechtswidrigkeit der mangelhaften bzw. fehlenden Begründung. Die Begründung einer Ermessensentscheidung habe alle für die Ermessensübung maßgeblichen Umstände und Erwägungen zu enthalten, sodass die Nachprüfbarkeit des Ermessensaktes in Richtung auf seine Übereinstimmung mit dem Sinn des Gesetzes für den Abgabepflichtigen nachvollziehbar sei. Im Rahmen einer Berufung…
…Haftungsbescheiden liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Nach Lehre und Rechtsprechung ist eine Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen und die Ermessensübung auch zu begründen. Dem Gesetzesbegriff…
…Haftungsbescheiden liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Nach Lehre und Rechtsprechung ist eine Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen und die Ermessensübung auch zu begründen. Dem Gesetzesbegriff…
…Die Ermessensübung (§ 20 BAO) ist zu begründen (VwGH 28.06.2007, 2006/16/0220; 16.12.2010, 2007/15/0016). Wie dargestellt, fehlt es an grundlegenden Feststellungen der Abgabenbehörde zur Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhalts. Ein Unterbleiben einer Zurückverweisung der Sache an die belangte Behörde würde…
…Selbst wenn also allenfalls die Abgabenbehörde wegen des Unterlassens von entsprechenden Ermittlungen der Vorwurf der Nachlässigkeit, Oberflächlichkeit oder Sorgfaltsverletzung treffen würde, ist die Wiederaufnahme nicht ausgeschlossen. Wird daher ein Erstverfahren (nur) unter Zugrundelegung eines vom Abgabepflichtigen bekannt gegebenen Sachverhaltes durchgeführt und stellt sich erst später…
…an die Abgabenbehörde geleistet. Beim Ausspruch einer Haftung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, wobei aus der Begründung des erstinstanzlichen Bescheides eine Ermessungsübung des Finanzamtes nicht ersichtlich sei. Zu den Energiekosten sei auszuführen, dass sich das von der GmbH genutzte Gebäude im Privatvermögen des Bw…
…auch der - im Mängelbehebungsauftrag nicht monierte - Mangel des Fehlens einer Begründung (§ 250 Abs. 1 lit. b BAO) behoben wurde, sodass die Beschwerde als rechtskonform eingebracht anzusehen ist. Gemäß § 1 Z. 3 NoVAG 1991 idF BGBl. 2010/34 unterlag im hier gegenständlichen Zeitraum der Normverbrauchsabgabe…