…Verfahrenszeitraum aufgrund der grundsätzlichen Gleichstellung ehelich und außerehelich geborener Kinder im slowenischen Rechtssystem, eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung des Bw. gegenüber seiner mj. Tochter außer Streit steht (vgl. Fucik, Unterhaltsansprüche in der Europäischen Union in FamZ 2007, 97 und Polzer-Scrienz, Das Slowenische Kindschaftsrecht in ZfRV 1997…
…Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist slowenischer Staatsbürger und brachte beim Finanzamt Graz-Stadt mittels des Formulares Beih 1 am 20. Juni 2007 den Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe für seine drei Kinder ein. Seine Gattin und die Kinder wohnen in Slowenien…
…Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist slowenischer Staatsbürger und brachte beim Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg mittels des Formulares Beih 1 am 12. April 2011 den Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe für seine im Spruch genannten Kinder ein. Seine Lebensgefährtin und die Kinder wohnen in Slowenien. Der Berufungswerber…
…November 2009 in der Rechtssache C-363/08 und im darauf folgenden Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. Februar 2010, ZI. 2009/15/0204-11, wurde die Rechtsmeinung vertreten, dass ein leiblicher Vater - auch wenn er keinerlei Kontakt zu seinem leiblichen Kindern mehr hat -als familienangehöriger…
…18.1.1996, 93/15/0145). Im vorliegenden Fall führt die Bw seit September 2002 im Bundesgebiet einen gemeinsamen Haushalt mit den beiden Kindern, der Ehegatte führt grundsätzlich einen eigenen Haushalt in Slowenien, nur wenn er (nach den Angaben der Bw nur an den…
…Februar 2011 für ihre drei minderjährigen Kinder einen Antrag auf Gewährung einer Differenzzahlung zur Familienbeihilfe. Strittig ist, ob auch für Zeiträume ohne Beschäftigung (Unterbrechung der Pflegetätigkeit) bei weiterhin bestehender Versicherung in Österreich Anspruch auf Ausgleichs(Differenz)zahlung besteht. Das Finanzamt gewährte der Bw nach Überprüfung…
…5 Abs. 2 FLAG 1967 lautet: Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, denen Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist. Art und Umfang des Unterhaltsanspruches eines Ehegatten gegenüber dem anderen Ehegatten ergeben sich aus dem Zivilrecht, in Österreich insbesondere aus §…
…Leistungsanspruch in Österreich ausgeschlossen. Eine mögliche Weiterunterstellung des Bw unter die österreichischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit wäre davon abhängig, ob eine zeitlich befristete Auslandstätigkeit beim Bw vorliegt. Eine Ausnahmegenehmigung im Sinne des. Art. 17 der VO EWG 1408/71 konnte aber nicht vorgelegt werden. Slowenien…
…in dem sie wohnt, als Familienangehöriger bestimmt oder anerkannt wird oder als Haushaltsangehöriger bezeichnet wird; 2. unterscheiden die gemäß Nummer 1 anzuwendenden Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats die Familienangehörigen nicht von anderen Personen, auf die diese Rechtsvorschriften anwendbar sind, so werden der Ehegatte, die minderjährigen Kinder und…
…angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat der Berufungswerberin für ihre beiden Kinder mit Bescheid vom 14.3.2011 eine Ausgleichszahlung für die Zeit von April 2010 bis Dezember 2010 in Höhe von insgesamt € 3.401,38 gewährt. Die dagegen eingebrachte Berufung vom…
…unter Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrages für die drei Kinder und ergab eine Gutschrift von 1.339,79 Euro. Im Zuge einer Nachbescheidkontrolle wurde der Bescheid aufgehoben und am 20. Juli 2010 ein neuer Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 erlassen. In diesem Bescheid erfolgte die Berücksichtigung der…
…Bw. als slowakischer Staatsangehöriger infolge des Beitritts der Slowakei zur Europäischen Union vom persönlichen Geltungsbereich der genannten Verordnung erfasst ist, hätte er somit grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen auch für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhalten, sofern er die Voraussetzungen erfüllt. Diesbezüglich…
…Verordnung (EG) Nr. 883/2004 Artikel 68 Abs. 2 Anspruch auf Unterschiedsbetrag in der Höhe, des über die Höhe der slowakischen Familienbeihilfe hinausgehenden Betrags, für den, auf Grund der Beschäftigung meines Ehemannes im Wohnstaat des Kindes, die Slowakei zuständig ist. Auf Grund der gegebenen Sach…
…an derselben Adresse wie der Bw. gemeldet. In rechtlicher Hinsicht ist auszuführen wie folgt. Nach § 2 Abs 1 lit a FLAG haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für minderjährige Kinder Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach Abs 2 leg cit hat…
…1 lit. a FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für in Ausbildung befindliche Kinder Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach Abs. 2 leg cit hat jene Person Anspruch auf Familienbeihilfe für ein im Abs 1 genanntes Kind, zu deren…
…ist in mehreren Fallprüfungsstufen zu prüfen: 1.) Da Wohnsitz, treffender Familienwohnsitz, der Bw und Beschäftigung der Bw auf zwei Mitgliedstaaten entfallen, ist die Verordnung anwendbar. Mangels Aufenthaltes der Kinder im Inland fiele die Bw bei bloßer nationalrechtlicher Betrachtung hinsichtlich Familienleistungen nicht unter die Rechtsvorschriften Österreichs…
…Bw. als slowakischer Staatsangehöriger infolge des Beitritts der Slowakei zur Europäischen Union vom persönlichen Geltungsbereich der genannten Verordnung erfasst ist, hätte er somit grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen auch für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhalten, sofern er die Voraussetzungen erfüllt. Diesbezüglich…
…dass der Berufungswerber nicht in der Slowakei, sondern seit 2008 in der Tschechischen Republik wohne. Familienleistungen wurden verneint. Von der Kindesmutter wurde am 31.5.2010 schriftlich bestätigt, dass die gesamten Lebensunterhaltskosten für sie und die beiden Kinder seit März 2008 ausschließlich vom Berufungswerber bezahlt…
…die die Betreuung eines Kindes wahrnimmt, das ist nach den oben zitierten Angaben der Berufungswerberin der Vater ihrer Tochter. Im Übrigen ist hier auch auf Artikel 1 lit. i Z 3 der VO (EG) Nr. 883/2004 hinzuweisen, wonach in Fällen, in denen eine Person…
…kein Nachweis über geleistete Unterhaltsleistungen vorgelegt werden konnte. Mit Schriftsatz vom 2. Juli 2009 wurde das Rechtsmittel der Berufung eingebracht und dabei Folgendes ausgeführt: Die Kinder S und M sind derzeit gemeinsam mit der Mutter (Fr. NAme) in Ahrntal (Südtirol). Grund für diesen Aufenthalt ist…