…zu nehmen, zumal Unterbrechungen der Ausbildung durch eine der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechung des tatsächlichen Ausbildungsvorganges für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich sind. Ich stelle daher den Antrag meiner Berufung Folge zu geben und den angefochtenen Bescheid dahin abzuändern, dass…
…Vielmehr ist anzunehmen, dass sich der Sohn der Bw. - trotz kurzfristiger Unterbrechung - jedenfalls bis September 2001 in Berufsausbildung befunden hat. Von einer bloßen Unterbrechung des tatsächlichen Ausbildungsvorganges kann im Zeitraum ab Oktober 2001 aber nicht mehr gesprochen werden. Der Sohn der Bw. war zwar nach…
…h FLAG ausgesprochen, dass der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich sind, wobei zu den nichtschädlichen Unterbrechungen jene gehören, die auf die Geburt eines Kindes oder auf eine Krankheit zurückzuführen sind." Vor diesem…
…Gedanke bezüglich Unterbrechung der Ausbildung durch der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges, wie insbesondere bei (begrenzte Zeit dauernder) Erkrankung, wenn diese nicht ihrer Art nach die Berufsausbildung für immer unmöglich macht, (dies im Gegensatz zu einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen Berufsaubildung…
…unter Verweis auf VwGH 24.9.2009, 2009/16/0088 mwN). Gemessen an diesen Kriterien liegt im Berufungsfall keine unschädliche Unterbrechung des tatsächlichen Ausbildungsvorganges vor. Bei der abgebrochenen Schulausbildung im BORG handelt es sich nämlich um eine andere Art der Berufsausbildung als bei der annähernd…
…ob tatsächlich die erfolgreiche Ablegung der Prüfungen gelingt, die bloße Anmeldung zu Prüfungen reicht für die Annahme einer zielstrebigen Berufsausbildung jedoch nicht aus (Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 2 Tz 35 mit Judikaturnachweisen). Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges sind zwar für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf…
…der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich sind (VwGH 20.6.2000, 98/15/0001). Allen diesen Bestimmungen und Regelungen ist aber auch gemeinsam, dass es sich jeweils um (vollständige) Unterbrechungen des Studiums durch derartige…
…ist nach Überzeugung des Unabhängigen Finanzsenates während der Zeit der Absolvierung des Gedenkdienstes von einer beihilfenschädlichen Unterbrechung des Studiums auszugehen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 2 Abs. 1 lit. b FLAG sind der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges für einen bereits…
…Festlegung steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, der in seiner Judikatur ausgeführt hat, dass der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich sind. Eine Unterbrechung des Studiums durch die Geburt eines Kindes…
…2011 eine andere Ausbildung, nämlich im AX zur Heimhelferin, angekündigt hat. Von einer bloßen Unterbrechung des tatsächlichen Ausbildungsvorgangs kann nun aber nicht gesprochen werden, wenn nach Abbruch dieser (einige Monate bzw. Jahre später) eine andere Berufsausbildung aufgenommen wird. Wird die Tätigkeit, durch die ein Kind…
…Auch von einer bloßen Unterbrechung des tatsächlichen Ausbildungsvorganges kann im Zusammenhang mit der Gewährung der Familienbeihilfe nicht mehr gesprochen werden, weil auch außerhalb des strittigen Zeitraumes eine Fortsetzung der Berufsausbildung nicht erkennbar ist. Das bloße Aufrechterhalten eines Berufswunsches ist der tatsächlichen Ausbildung nicht gleichzuhalten (VwGH…
…März 2001 ein Schulbesuch als Folge des Unfalles nicht mehr möglich gewesen sein sollte, erscheint unglaubwürdig, zumal der Sohn laut vorgelegtem Lehrvertrag mit 2. April 2001 eine Lehre als Kraftfahrzeugelektriker begonnen hat. Von einer bloßen Unterbrechung des tatsächlichen Ausbildungsvorganges kann im strittigen Zeitraum ebenfalls nicht…
…Zeit unterbrechen, oder Urlaube und Schulferien. Von einer bloßen Unterbrechung des tatsächlichen Ausbildungsvorganges kann im Zusammenhang mit der Gewährung der Familienbeihilfe aber nicht mehr gesprochen werden, wenn die Ausbildung nach ihrem Abbruch nicht wieder aufgenommen wird. Das bloße Aufrechterhalten eines Berufswunsches ist der tatsächlichen Ausbildung…
…zur Ausübung des angestrebten Berufes bemüht und dieses Bemühen nach außen nicht nur durch den laufenden Besuch der Bildungseinrichtung, sondern auch durch das Antreten zu den erforderlichen Prüfungen in Erscheinung tritt (VwGH 21.10.1999, 97/15/0111). Von einer Unterbrechung des tatsächlichen Ausbildungsvorganges kann…
…93/15/0133), sind zwar Unterbrechungen eines tatsächlichen Berufsausbildungsvorganges zB durch eine Erkrankung für einen bereits vorher erwachsenen und danach fortbestehenden Anspruch auf Familienbeihilfe unschädlich. Von einer bloßen Unterbrechung des tatsächlichen Ausbildungsvorganges kann aber nicht mehr gesprochen werden, wenn die Ausbildung nach ihrem Abbruch nicht…
…für die Ausübung des angestrebten Berufes bemüht und dieses Bemühen nach außen nicht nur durch den laufenden Besuch der Bildungseinrichtung, sondern auch durch das Antreten zu den erforderlichen Prüfungen in Erscheinung tritt (VwGH 21.10.1999, 97/15/0111). Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges sind für…
…abgebrochen hat und dann erst wieder im September 2002 eine Lehre aufgenommen hat, ist unbestritten. Von einer bloßen Unterbrechung des tatsächlichen Ausbildungsvorganges kann damit nicht gesprochen werden, weil die Schulausbildung nach ihrem Abbruch nicht wieder aufgenommen wurde, sondern (eineinhalb Jahre später) eine andere Berufsausbildung (Lehre)…
…Ausbildungserfolg weder im streitgegenständlichen Zeitraum noch in den Folgejahren die Rede sein kann. Es ist daher ohnehin nicht von einer der Natur der Dinge entsprechenden nur vorübergehenden Unterbrechung des tatsächlichen Ausbildungsvorganges auszugehen. Vielmehr liegt zumindest ab dem streitgegenständlichen Zeitraum keine Berufsausbildung iSd FLAG 1967 vor…
…es aber nötig, dass sich die Tochter tatsächlich in einer Ausbildung befindet. Die Unterbrechung der Ausbildung durch der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges sind für einen - aufgrund des Beginnes der Ausbildung - bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Hiezu gehören etwa…
…wenn die tatsächliche Ausübung der Tätigkeit nicht gegeben ist (VwGH 14.12.1995, 93/15/0133). In einem weiteren Erkenntnis (VwGH 20.6.2000, 98/15/0001) hat der Gerichtshof ausgeführt, dass der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges für einen bereits vorher…