…Der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges sind für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Hiezu gehören, wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis (vom 16. November 1993) 90/14/0108 ausgesprochen hat, beispielsweise Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen…
…zu nehmen, zumal Unterbrechungen der Ausbildung durch eine der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechung des tatsächlichen Ausbildungsvorganges für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich sind. Ich stelle daher den Antrag meiner Berufung Folge zu geben und den angefochtenen Bescheid dahin abzuändern, dass…
…Vielmehr ist anzunehmen, dass sich der Sohn der Bw. - trotz kurzfristiger Unterbrechung - jedenfalls bis September 2001 in Berufsausbildung befunden hat. Von einer bloßen Unterbrechung des tatsächlichen Ausbildungsvorganges kann im Zeitraum ab Oktober 2001 aber nicht mehr gesprochen werden. Der Sohn der Bw. war zwar nach…
…h FLAG ausgesprochen, dass der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich sind, wobei zu den nichtschädlichen Unterbrechungen jene gehören, die auf die Geburt eines Kindes oder auf eine Krankheit zurückzuführen sind." Vor diesem…
…VwGH 20.06.2000, 98/15/0001 zur Frage, inwiefern Unterbrechungen der Berufsausbildung dem Bemühen um den Ausbildungserfolg widerstreiten, aus: "Der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges sind für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Hiezu gehören, wie der Verwaltungsgerichtshof…
…solchen Fall die Berufsausbildung nicht mehr aufrecht ist. Von einer bloßen Unterbrechung des tatsächlichen Ausbildungsvorganges kann nicht mehr gesprochen werden, wenn die Ausbildung nach ihrem Abbruch nicht wieder aufgenommen wird. Das bloße Aufrechterhalten eines Berufswunsches ist der tatsächlichen Ausbildung nicht gleichzuhalten (VwGH 24.9.2009…
…Gedanke bezüglich Unterbrechung der Ausbildung durch der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges, wie insbesondere bei (begrenzte Zeit dauernder) Erkrankung, wenn diese nicht ihrer Art nach die Berufsausbildung für immer unmöglich macht, (dies im Gegensatz zu einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen Berufsaubildung…
…Der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges sind für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Hiezu gehören, wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis VwGH 16.11.1993, 90/14/0108 ausgesprochen hat, beispielsweise Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen…
…den erforderlichen Prüfungen bzw. Vorprüfungen zu manifestieren hat. Der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges sind für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Hiezu gehören beispielsweise Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen, oder Urlaube und Schulferien. (VwGH aaO…
…unter Verweis auf VwGH 24.9.2009, 2009/16/0088 mwN). Gemessen an diesen Kriterien liegt im Berufungsfall keine unschädliche Unterbrechung des tatsächlichen Ausbildungsvorganges vor. Bei der abgebrochenen Schulausbildung im BORG handelt es sich nämlich um eine andere Art der Berufsausbildung als bei der annähernd…
…Zl. 98/15/0001, zur Frage, inwiefern Unterbrechungen der Berufsausbildung dem Bemühen um den Ausbildungserfolg widerstreiten: "Der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges sind für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Hiezu gehören, wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 16…
…ob tatsächlich die erfolgreiche Ablegung der Prüfungen gelingt, die bloße Anmeldung zu Prüfungen reicht für die Annahme einer zielstrebigen Berufsausbildung jedoch nicht aus (Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 2 Tz 35 mit Judikaturnachweisen). Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges sind zwar für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf…
…endgültig beendet, so könne ab der Beendigung nicht mehr von einer Berufsausbildung des Kindes iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG gesprochen werden und es bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe. (Bloße) Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges (zB Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen, Urlaube…
…Fall die Berufsausbildung nicht mehr aufrecht ist. Von einer bloßen Unterbrechung des tatsächlichen Ausbildungsvorganges kann aber nicht mehr gesprochen werden, wenn die Ausbildung nach ihrem Abbruch nicht wieder aufgenommen wird. Das bloße Aufrechterhalten eines Berufswunsches ist der tatsächlichen Ausbildung nicht gleichzuhalten (VwGH 24.9.2009…
…6.2000, 98/15/0001). Zur Frage, inwiefern Unterbrechungen der Berufsausbildung dem Bemühen um den Ausbildungserfolg widerstreiten, führt das zitierte Erkenntnis aus: "Der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges sind für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Hiezu gehören, wie…
…Der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges sind für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Hiezu gehören, wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis (vom 16. November 1993) 90/14/0108 ausgesprochen hat, beispielsweise Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen…
…ebenfalls festgestellt hat, kann das bloße Aufrechterhalten eines Berufswunsches der nach dem Tatbestand erforderlichen tatsächlichen Ausbildung für einen Beruf nicht gleichgehalten werden. Von einer bloßen Unterbrechung des tatsächlichen Ausbildungsvorganges kann im Zusammenhang mit der Gewährung der Familienbeihilfe aber nicht mehr gesprochen werden, wenn die Ausbildung…
…solchen Fall die Berufsausbildung nicht mehr aufrecht ist. Von einer bloßen Unterbrechung des tatsächlichen Ausbildungsvorganges kann nicht mehr gesprochen werden, wenn die Ausbildung nach ihrem Abbruch nicht wieder aufgenommen wird. Das bloße Aufrechterhalten eines Berufswunsches ist der tatsächlichen Ausbildung nicht gleichzuhalten (VwGH 24.9.2009…
…auch häufigere Unterbrechungen der Berufsausbildung etwa wegen Krankheit im Auge (Vgl. VwGH 24.09.2009, 2009/16/0088). Weiters erkannte der VwGH zu Krankheiten während der Berufsausbildung Folgendes: VwGH 20.06.2000, 98/15/0001: "Der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges sind…
…dass dies auch für den Fall eines Abbruchs des Studiums gilt. So hat der Verwaltungsgerichtshof in dem von Ihnen zitierten Erkenntnis vom 24.9.2009, 2009/16/0088 festgehalten, dass von einer bloßen Unterbrechung des tatsächlichen Ausbildungsvorganges im Zusammenhang mit der Gewährung der Familienbeihilfe dann…