…solche aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen. Nach § 32 Z 2 letzter Teilstrich EStG 1988 gehören zu den Einkünften auch Einkünfte aus einer ehemaligen Vermietungstätigkeit. Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen…
…Berufungswerberin im Zeitpunkt der Beendigung der ersten Vermietungstätigkeit im Jahr 1997 nicht daran gedacht hat, später wieder unternehmerisch tätig zu werden, ändert nichts an dieser Interpretation. Dieser Fall ist nicht anders zu behandeln wie jener ohne Unterbrechung der Unternehmereigenschaft: auch hier bleibt der Unternehmer an…
…Vermietung und Verpachtung unter anderem Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen. Gemäß § 32 Z 2 letzter Teilstrich EStG 1988 gehören zu den Einkünften auch Einkünfte aus einer ehemaligen Vermietungstätigkeit. Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen (…
…die Unterbrechung der Vermietung mehr als 10 Jahre gedauert hat." Diese Begründung deckt sich jedoch nicht mit der im Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Vermietung (Ende 2007) anwendbaren RZ 6433 der EStR. Gemäß dieser Bestimmung war bei Wiederaufnahme der Vermittlungstätigkeit nach zwischenzeitiger privater Nutzung grundsätzlich der…
…Jahren 1982 und 1983 vermietet wurde, dann leer stand und ab 1995 dem Steuerpflichtigen und seiner Ehefrau als Wohnung diente. Der Verwaltungsgerichtshof betonte, wenn während der Unterbrechung der Einnahmenerzielung der Entschluss gefasst werde, das Wohnobjekt nicht weiter zur Einnahmenerzielung zu verwenden, sondern etwa - wie in…
…noch die Gewinne aus dieser Vermietungstätigkeit zu berücksichtigen sind." In der Anlage zu dieser Vorhaltsbeantwortung wurde dem Finanzamt die nachfolgende Übersicht über die Mieteinnahmen/ Werbungskosten in den Jahren 1985 bis 2004 übermittelt: | | 1985 | 1986 | 1987 | 1988 | 1989 | Mieteinnahmen…
…der Bw. letztlich angehalten gewesen, auch den absolut nicht beabsichtigten Verkauf ins Auge zu fassen und somit den Auftrag zu erweitern. Dabei gebe er offen zu, bereits ab Mitte des Jahres 1999 die ausschließliche Vermietungsabsicht nicht mehr getragen zu haben und eine Beendigung der Vermietungstätigkeit…
…Gebiet der Technologie und Mehrausgaben wegen Konkurrenzwettstreit mit Firmen von wesentlich größerem Kunden- und Finanzpotential gewesen. Die Umsätze und Erfolge der C-GmbH seien 1994 - 1998 weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Durch die für das Unternehmen notwendige, jedoch Existenz bedrohende, Fremdkapitalfinanzierung - hohe Fremdkapitalzinsen, Unterbrechung der…
…Verwaltungsgerichtshofes zunächst über die Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid zu entscheiden. Entscheidend für die Beurteilung der Frage ist jedoch, ob im gegenständlichen Fall das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln zu bejahen ist. Im vorliegenden Fall wurde die Vermietungstätigkeit die verfahrensgegenständliche Wohnung betreffend im April 2004 beendet…
…gewesen wäre, die Vermietungstätigkeit zu beenden. Schließlich soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Tochter J. laut ZMR-Abfrage vom 23. März 2009 auch derzeit noch in der Wohnung ihren Hauptwohnsitz hat und folglich das Argument einer nur "kurzfristigen Unterbrechung" der Vermietungstätigkeit ins Leere geht. In…
…eindeutig erkennbaren Gesamtverlustes Liebhaberei vorliegt. Nur ergänzend sei darauf verwiesen, dass auch unter der Annahme einer bloßen "Unterbrechung" der Vermietungstätigkeit, also fehlender Mieteinnahmen in den Jahren 2002 bis 2009, unter Zugrundelegung der vom Bw. dargelegten Prognoserechnung (jährliche Werbungskosten ab dem Jahr 2000 in Höhe von…
…weiters aus, dass nach dem Jahre 1987 keine Unterbrechung der Verjährung (zB durch eine Betriebsprüfung oder Abänderung von Bescheiden) eingetreten sei, wodurch das Recht der Festsetzung des Aufgabegewinnes verwirkt worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob im Jahr 1998 hinsichtlich des gegenständlichen…
…Instandsetzungsarbeiten seien somit während der Vermietungstätigkeit, also vor der privaten Nutzung getätigt worden". Am 19. September 2006 legte das Finanzamt die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat vor und führte dazu aus, dass im Schreiben vom 29. März 2006, in dem um Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen für 2006…
…Untersagen der Benützung, handelt, oder ob es dem Bw. in dieser Zeit des Leerstehens an einer ausreichend ernsten Vermietungsabsicht gefehlt und er den Entschluss gefasst hat, das Objekt nicht weiter zur Einnahmenerzielung zu verwenden. Nur dann handelt es sich um eine bereits beendete Vermietungstätigkeit und…
…einkunftsquellen begründenden Vermietungstätigkeit sprechen zu können. Das "Band der Vermietung" riss - bildlich gesprochen - durch die insgesamt über 7 Jahre dauernde Unterbrechung in 2 Teile. Dies ist nach Ansicht des Referenten mit einer Einstellung der Betätigung vergleichbar. So ist z.B. eine Unterbrechung der Betätigung durch…
…Der Bestand des Unternehmens sei nicht davon abhängig, dass kontinuierlich Umsätze bewirkt würden. Eine Unterbrechung der unternehmerischen Betätigung könne aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Es liege in solchen Fällen keine Einstellung und eine anschließende Wiedereröffnung des Betriebes vor. Die Unternehmereigenschaft bleibe trotz Unterbrechung der aktiven unternehmerischen…
…so waren diese im Rahmen der Absetzung für Abnutzung verteilt über die Restnutzungsdauer abzugsfähig, gegebenenfalls war auch eine beschleunigte Abschreibung nach § 28 Abs. 3 EStG möglich. Nach Beendigung der betrieblichen Nutzung oder Vermietungstätigkeit kann die Absetzung für Abnutzung sowie die beschleunigte Abschreibung nicht mehr weiter…
…das Finanzamt aus, dass mangels Entfaltung der Vermietungstätigkeit noch von keiner Einkunftsquelle gesprochen werden könne, sondern die Aufwendungen für ein solches Wohnobjekt steuerlich unbeachtliche Kosten einer Vermögensanlage seien (vgl. VwGH 20. 11. 1996, 94/15/0136). Seit Juni 1998 nutze der Bw. das Objekt für…
…mit der Tatsache, dass eine private Nutzung unbestritten nicht gegeben und eine Weitervermietung de facto unmöglich war, für eine Unterbrechung seiner Vermietungstätigkeit. Im Jahr 2007 kann somit noch nicht von einer beendeten Betätigung ausgegangen werden, weshalb die geltend gemachten Werbungskosten anerkannt werden können. Bei der…
…bei der Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum iSd § 1 Abs. 2 LVO 1993 ("kleine Vermietung") umsatzsteuerlich Liebhaberei anzunehmen ist oder nicht (vgl. VwGH 16.2.2006, 2004/14/0082). Davon aber, dass die (unter § 1 Abs. 2 LVO 1993 idF BGBl. 33/1993 fallende) Vermietungstätigkeit…